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AUS ERSTER HAND: Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft im Dezember 2023

So gelingt die virtuelle Generalversammlung

Neu sind virtuelle GVs erlaubt. Sie sparen Zeit und Kosten und ermöglichen für die Teilnehmenden eine flexible Teilnahme. Damit sie den rechtlichen Anforderungen ge­nügen, sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Vorgängige Statutenänderung: Damit die virtuelle GV mit Stimmabgabe durchgeführt werden kann, müssen die Statuten angepasst werden. Dies bedeutet eine Vorlaufzeit von ca. einem Jahr.
  2. Technische Voraussetzungen: Damit die GV reibungslos abläuft, muss die Technik geprobt und die Teilnehmenden unter Umständen geschult werden. Bei technischen Problemen während der GV muss die gesamte GV wiederholt werden.
  3. Identifikation: Das Unternehmen muss sicherstellen, dass nur Aktionäre an der GV teilnehmen können. Dies kann durch Authentifizierung mittels Zugangscodes, Passwörter usw. erreicht werden.
  4. Aktionärsrechte: Aktionärsrechte wie Anträge einbringen, Fragen stellen usw. müssen gesichert sein und eine Abstimmung muss möglich sein.
  5. Datenschutz: Die übertragenen Daten müssen geschützt werden.

Das Protokoll muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie bei einer konventio­nellen Generalversammlung. Zusätzlich müssen relevante technische Probleme im Protokoll dokumentiert werden.

 

Sind Überzeiten und Überstunden in den 13. Monatslohn einzurechnen?

Für den 13. Monatslohn gibt es keine rechtliche Grundlage, er wird freiwillig vom Arbeitgeber ausbezahlt. Wenn er im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dann ist er auch geschuldet.

Oft stellt sich die Frage, welche Lohnbestandteile im 13. Monatslohn einzurechnen sind. Üblich ist es, Überstundenentschädigungen, Familienzulagen, Provisionen, Naturalleistungen, Boni und Gratifikationen nicht einzurechnen. Bei gesetzlichen und vertraglichen Zulagen ist in der Regel kein 13. Monatslohn geschuldet.

Umgekehrt stellt sich die Frage, ob bei der Berechnung von Überstunden-, Überzeit, Nacht- und Sonntagszulagen der 13. Monatslohn einzurechnen ist. Die Gerichte haben sich dazu nicht eindeutig geäussert, es bleibt also offen.

Auf jeden Fall ist bei der Auszahlung von überzähligen Ferientagen am Ende des Arbeits­verhältnisses der 13. Monatslohn einzurechnen.

Bei Mitarbeitenden im Stundenlohn wird der 13. Monatslohn meist bereits im Stundenlohn einberechnet, sofern überhaupt ein Anrecht darauf besteht.

 

Abzug Säule 3a für 2024

Die Steuerverwaltung hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.

  • Abzug Säule 3a 2024 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 7'056.-
  • Abzug Säule 3a 2024 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 35'280

Immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.

 

Vorbezug oder Verpfändung einer Pensionskasse?

Werden Pensionskassengelder für Wohneigentum eingesetzt, kann zwischen einem Vorbezug oder der Verpfändung gewählt werden.

Bei einem Vorbezug der Pensionskasse werden Vorsorgegelder für ein höheres Eigenkapital und tiefere Hypotheken genutzt. Die Hypothekarzinsen sind tiefer, aber im Pensionierungsalter stellen sich Vorsorgelücken ein. Der vorbezogene Betrag aus der Pensionskasse wird zu einem reduzierten Satz und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Diese Steuern dürfen nicht mit dem bezogenen Kapital beglichen werden. Zahlt man das Geld zu einem späteren Zeitpunkt an die Pensionskasse zurück, kann man die Steuern zurückfordern – allerdings ohne Zins.

Meistens ist es vorteilhafter, das Pensionskassenguthaben zu verpfänden. Das Geld bleibt so in der Pensionskasse und würde nur bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners beschlagnahmt. Der Nachteil ist, dass das verpfändete Kapital blockiert und keine Barauszahlung möglich ist.

Vorbezüge und Verpfändungen sind bei der Wohneigentumsförderung in der Regel bis drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung erlaubt. Pensionskassen können in ihrem Reglement aber anderes festlegen.

 Vorbezug PKVerpfändung PK
Vorteile
  • Höheres Eigenkapital
  • Tiefere Hypothek
  • Tiefere Hypothekarzinsen
  • Keine Kapitalbezugssteuern
  • Keine Leistungseinbussen wenn Verpfändung wieder aufgehoben wird
  • Keine Kapitalbezugssteuern
  • Einkäufe in die PK bleiben möglich
Nachteile
  • Bezogenes Kapital muss versteuert werden
  • Tiefere Altersleistung
  • Wiedereinzahlungspflicht bei Verkauf der Liegenschaft
  • Keine Einkäufe in die PK möglich, solange Vorbezug nicht zurückbezahlt wird
  • Nur möglich, wenn die Tragbarkeit bei hohen Zinsen gewährleistet ist
  • Risiko der Pfandverwertung
  • Höhere Wohnkosten durch

 

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge für 2024

Der Maximalabzug der Fahrkosten von CHF 3‘200 bleibt für das Steuerjahr 2024 unverändert. Die übrigen Pauschalabzüge für Berufskosten erfahren für das Steuerjahr 2024 ebenfalls keine Änderungen.

 

Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze ab 2024

Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszins­sätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an. Ab 2024 gilt bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 %.

Der Vergütungszinssatz auf freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundes­steuer steigt auf 1,25 % (bisher 0 Prozent). Bei freiwilligen Vorauszahlungen bei der Mehrwertsteuer wird kein Vergütungszins ausgerichtet.

 

Wann einen Vertrauensarzt einsetzen?

Der Vertrauensarzt wird vom Arbeitgeber bestimmt und wird eingesetzt, wenn objektive Zweifel an der geltend gemachten Arbeitsunfähigkeit bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar nach Beginn der Kündigungsfrist oder während nicht bewilligten Ferien eintritt.

Eine vertrauensärztliche Untersuchung sollte möglichst rasch stattfinden, damit sie einen hohen Beweiswert hat.

Das Zeugnis eines Vertrauensarztes gibt Auskunft über Dauer und Grad der Ar­beits­unfähigkeit. Der Vertrauensarzt ist wie alle Ärzte an die Schweigepflicht gebunden.

Widersprechen sich die Arztzeugnisse, dann kann der Arbeitgeber den Mitar­bei­tenden auffordern, wieder zur Arbeit zu erscheinen und im Weigerungsfalle die Lohn­zahlung einstellen oder sogar kündigen.

Verweigert der Mitarbeitende den Besuch beim Vertrauensarzt, kann der Arbeit­geber davon ausgehen, dass das Arztzeugnis ungültig ist. Er kann den Mitarbeitenden auffordern, zur Arbeit zu erscheinen.

Kommt der Fall vor Gericht, stellt das Zeugnis des Vertrauensarztes nicht das einzige Beweismittel dar. Es werden Zeugen befragt und weitere Faktoren wie der Zeit­punkt der Krankschreibung berücksichtigt.

Grundsätzlich stellt der Vertrauensarzt ein gutes Mittel zur Vermeidung von unge­recht­fertigten Krankschreibungen dar.

 

Aufhebung der Steuerbefreiung auf Elektrofahrzeuge

Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt. Die Besteuerung von Elektroautos ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staats­haushalt, welches der Bundesrat beschlossen hat.

 

Aufhebung Härtefall-Regel beim Eigenmietwert

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich und das Bundesgericht haben festgestellt, dass eine Gesetzesgrundlage für den Härtefalleinschlag beim Eigen­mietwert fehlt.

Neu muss darum der Eigenmietwert gemäss Liegen­schaf­ten­bewertung der Gemeinde versteuert werden. Bis anhin wurde in einigen Kantonen Steuerrabatte an Liegenschaftenbesitzer gewährt, die über ein geringes Einkommen verfügten. So sollte verhindert werden, dass diese ihre Liegen­schaft verkaufen müssen, um die Steuern bezahlen zu können. Dies betraf oft Rentner, die zwar ein Haus besitzen, aber von einer bescheidenen Rente leben. Neu urteilt das Bundesgericht, dass Personen, die ein Haus besitzen, nicht als Härtefall eingestuft werden dürfen. Das Bundesgericht sah in der Härtefallklausel im Kanton Tessin einen Verstoss gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichbe­handlung von Wohneigentümerinnen und Mietern. Inwieweit kantonale Härtefall-Regelungen gekippt werden, steht noch aus. (Quelle: BGE 2C_605/2021 vom 4.8.2022)



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