THE ART OF BEING LOCAL 
IN THAILAND

Firmengründung in Thailand

Eine Firmengründung in Thailand stellt für ausländische Investoren eine attraktive Option dar. Das Land besitzt ein stabiles politisches Umfeld, eine wachsende Wirtschaft und eine gut entwickelte Infrastruktur.

Um erfolgreich eine Firma in Thailand zu gründen, müssen Chancen und Besonderheiten des thailändischen Marktes beachtet werden. Zunächst sollten ausländische Investoren eine geeignete Gesellschafsform für ihre Firma wählen. In Thailand stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, darunter die Limited Company (Ltd.), die Public Limited Company (PLC), die Partnership und die Branch Office. Jede Gesellschaftsform hat Vor- und Nachteile. Daher ist es wichtig, sich sorgfältig über die jeweiligen Vorschriften und Bedingungen zu informieren.

Investoren sollten sicherstellen, dass ihre Firma den thailändischen Registrierungsanforderungen entspricht. Dazu gehören die Registrierung der Firma beim Handelsregisteramt, die Erlangung einer Steuernummer und einer Mehrwertsteueranmeldung sowie die Beantragung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Mitarbeiter.

Eine wichtige Prüfung bei der Firmengründung in Thailand ist die Finanzierung. Investoren sollten sicherstellen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für den Betrieb der Firma zu decken. Es ist sinnvoll, sich über Finanzierungs- und Kreditmöglichkeiten zu informieren.

Eine professionelle Beratung zum Einstieg in den thailändischen Markt stellt sicher, dass alle administrativen Anforderungen erfüllt und die Risiken minimiert werden. InterGest Thailand wurde 2007 gegründet, um ausländischen Unternehmen bei der Planung und Realisierung einer geschäftlichen Basis in Thailand behilflich zu sein. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für den thailändischen Markt.

Alexander Polgar kam 1979 erstmals nach Thailand und arbeitete anfangs in der Erdöl- und Gasindustrie. Er hat nunmehr über 25 Jahre Erfahrung in Planung, Aufbau und Verwaltung von klein- und mittelständischen Unternehmen in Asien und besonders in Thailand.

Florian Maier, LL.M. ist in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und hat an den Universitäten Konstanz und Auckland (Neuseeland) studiert. Er berät seit über 10 Jahren ausländische Unternehmen in Thailand und ist seit 2014 bei InterGest Thailand für den Bereich Recht & Steuern zuständig. Dies umfasst bspw. auch Möglichkeiten der Wirtschaftsförderungen durch das thailändische Board of Investment, 100 % ausländische Firmenstrukturen sowie Joint Ventures, Fusionen und Firmenübernahmen.

Daniel Walentowski hat Finance und Controlling an der Hochschule RheinMain studiert. Er hat sowohl in deutschen Mittelstandunternehmen als auch in multinationalen börsennotierten Unternehmen berufliche Erfahrungen im Finanzbereich gesammelt. Ausserdem wurde er während seiner Laufbahn in verschiedenen Ländern eingesetzt. Seit 2015 ist Daniel Walentowski Leiter

Vorteile einer Firmengründung in Thailand

  1. Stabile politische und wirtschaftliche Umgebung: Thailand besitzt eine wachsende Wirtschaft, die ausländischen Investoren vielversprechende Geschäftsmöglichkeiten bietet.
  2. Strategisch günstige Lage: Thailand liegt in der Mitte von Südostasien und ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt in der Region. Eine Firma in Thailand zu gründen, ist auch Grundlage, um in den asiatischen Markt zu expandieren.
  3. Attraktive Investitionsanreize: Die thailändische Regierung bietet bspw. Steuervergünstigungen, Subventionen und Förderprogramme, um ausländische Investoren anzuziehen.
  4. Niedrige Betriebskosten: Die Fixkosten in Thailand sind im Vergleich zu anderen Ländern in der Region relativ niedrig, was es ausländischen Investoren ermöglicht, ihre Geschäftsaktivitäten kosteneffizient durchzuführen.
  5. Gute Infrastruktur: Thailand hat in moderne Flughäfen, Häfen, Straßen- und Schienennetze investiert, die es ausländischen Investoren erleichtern, ihre Geschäftsaktivitäten effektiv durchzuführen.

Insgesamt bietet eine Firmengründung in Thailand ausländischen Investoren eine attraktive Möglichkeit, in den asiatischen Markt einzutreten und von den Vorteilen zu profitieren, die das Land zu bieten hat. Allerdings sollten Investoren sorgfältig planen und die rechtlichen Anforderungen und Geschäftsbedingungen in Thailand genau prüfen, um erfolgreich zu sein.

InterGest Thailand begleitet exportorientierte Unternehmen und unterstützt sie mit Dienstleistungen bei der Gründung, Konzeption und Verwaltung der firmeneigenen ausländischen Niederlassung. Ein Erstgespräch ist grundsätzlich kostenlos und unverbindlich. Ziel ist es, dass wir mehr über Ihre Pläne in Thailand erfahren.

Herausforderungen einer Firmengründung

Eine Firmengründung in Thailand kann für ausländische Investoren Herausforderungen mit sich bringen, wie zum Beispiel:

  1. Komplexes Rechtssystem: Juristisch ist Thailand für ausländische Investoren oftmals komplex. Es gibt sprachliche Barrieren und Unterschiede in den Geschäftspraktiken und Kulturen, die es schwierig machen können, eine Firma in Thailand zu etablieren.
  2. Bürokratie: In Thailand gibt es bürokratische Hürden. Es stellt manchmal eine Herausforderung dar, die richtigen Genehmigungen und Zertifikate zu erhalten und alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
  3. Sprachbarrieren: Thai ist die Amtssprache in Thailand und nicht alle Geschäftspartner oder Behörden sprechen Englisch oder andere Fremdsprachen. Dies kann Kommunikationsprobleme und Verzögerungen verursachen.
  4. Korruption: Obwohl die thailändische Regierung Maßnahmen ergriffen hat, um die Korruption zu bekämpfen, besteht das Problem in einigen Bereichen immer noch.
  5. Arbeitskräftemangel: Thailand kann nicht in allen Unternehmensbereichen auf gut ausgebildete Arbeitskräfte zurückgreifen.
  6. Konkurrenz: Thailand ist ein aufstrebender Wirtschaftsstandort und es gibt eine Menge Mitanbieter im Markt. Es ist daher eine Herausforderung, sich gegen etablierte Firmen und Wettbewerber durchzusetzen.

Es existieren also noch Herausforderungen, denen sich ausländische Investoren bei einer Firmengründung in Thailand stellen müssen. Es ist wichtig, sich gut vorzubereiten, eine umfassende Due Diligence durchzuführen und professionelle Unterstützung von Experten des thailändischen Markts zu suchen, um erfolgreich zu sein.

InterGest Thailand sitzt in Bangkok, der pulsierenden Hauptstadt und dem Wirtschafts- und Finanzzentrum Thailands. Wir kennen die Herausforderungen der thailändischen Wirtschaft und helfen Ihnen, die richtigen Schritte bei Ihrer Firmengründung einzuleiten.

Gesellschaftsformen in Thailand

In Thailand gibt es verschiedene Gesellschaftsformen, die Investoren wählen können, um eine Firma zu gründen:

  1. Limited Company (Ltd.): Sie ist die häufigste Gesellschaftsform in Thailand und wird oft von ausländischen Investoren gewählt. Sie erfordert mindestens drei Gründungsmitglieder und ein Mindestkapital von 2 Millionen THB (ca. 50.000 Euro). Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe ihres jeweiligen Eigenkapitals begrenzt.
  2. Public Limited Company (PLC): Sie ist eine Gesellschaftsform, die für größere Unternehmen geeignet ist, die beabsichtigen, Aktien öffentlich zu verkaufen. Sie erfordert mindestens 15 Gründungsmitglieder und ein Mindestkapital von 5 Millionen THB (ca. 125.000 Euro). Auch hier ist die Haftung der Gesellschafter auf die Höhe ihres jeweiligen Eigenkapitals begrenzt.
  3. Branch Office: Eine ausländische Firma kann auch ein Zweigbüro in Thailand eröffnen. Dieses ist jedoch nicht als separate juristische Person registriert und die ausländische Firma haftet für die Handlungen des Zweigbüros.
  4. Representative Office: Diese Gesellschaftsform ähnelt einer Zweigstelle, jedoch hat es in der Regel keine Handlungsbefugnis. Es dient hauptsächlich der Kontaktaufnahme mit Kunden und Lieferanten in Thailand und der Marktforschung.
  5. Partnership: Sie setzt sich aus mindestens zwei Personen zusammen, die gemeinsam eine Firma gründen und betreiben. Die Partner haften persönlich für die Schulden und Verpflichtungen der Firma.

Es ist wichtig zu beachten, dass jede Gesellschaftsform ihre eigenen Vorschriften und Bedingungen hat. Deshalb gilt es, sich sorgfältig zu informieren und professionell beraten zu lassen, bevor man sich für eine Gesellschaftsform entscheidet. InterGest Thailand hilft Ihnen bei der Gründung Ihrer ausländischen Niederlassung – von der täglichen Durchführung der treuhänderischen Verwaltungsarbeiten bis hin zu Reporting und Controlling. 

Steuern und Buchhaltung in Thailand

Das thailändische Steuersystem ist für ausländische Investoren in der Regel attraktiv und bietet einige Vorteile:

  1. Unternehmenssteuer: Sie beträgt derzeit 20 % auf den Nettogewinn. Es gibt jedoch auch eine Ermäßigung der Unternehmenssteuer für kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Thailand haben.
  2. Personaleinkommensteuer: In Thailand gibt es ein progressiv gestaffeltes Steuersystem für Personaleinkommen. Das bedeutet, dass je höher das Einkommen eines Mitarbeiters ist, desto höher ist der Steuersatz. Der Höchstsatz beträgt derzeit 35 %.
  3. Umsatzsteuer: Sie beträgt 7 % auf alle Waren und Dienstleistungen, die nicht von der Umsatzsteuer befreit sind.
  4. Doppelbesteuerungsabkommen: Thailand hat ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland geschlossen. Dadurch ist sichergestellt, dass Unternehmen nicht in beiden Ländern besteuert werden.

Das thailändische Steuersystem ist vergleichsweise einfach und transparent. Ausländische Investoren sollten bei der Firmengründung in Thailand darauf achten, alle Steuervorschriften einzuhalten und sich professionelle Unterstützung von einem Steuerexperten zu holen, um mögliche Risiken zu minimieren.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass ausländische Investoren in Thailand grundsätzlich denselben steuerlichen Verpflichtungen wie thailändische Unternehmen unterliegen. Dies gilt auch für die Registrierung von Unternehmen und die Anmeldung von Steuern. Die thailändische Regierung bietet jedoch verschiedene Steuervergünstigungen und -anreize an, um ausländische Investoren zu ermutigen, in Thailand zu investieren und eine Firma zu gründen. Beispiele hierfür sind spezielle Steuervergünstigungen für Investitionen in bestimmten Regionen oder Branchen.

Die Spezialisten von InterGest Thailand beraten Sie von Payroll über Business Process Outsourcing und Rechnungswesen bis zur laufenden Steuer- und Rechtsberatung.

Firmengründung mit InterGest

Zusammenfassend ist eine Firmengründung in Thailand eine vielversprechende Option für ausländische Investoren, aber es erfordert sorgfältige Planung und Vorbereitung, um erfolgreich zu sein. Durch die Auswahl der richtigen Geschäftsstruktur, die Erfüllung der Registrierungsanforderungen, die Sicherstellung der ausreichenden Finanzierung und auf Basis einer kompetenten Beratung können Investoren ein erfolgreiches und profitables Geschäft in Thailand aufbauen.

Sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Eroberung des thailändischen Markts mit folgenden Dienstleistungen:

  • Gesellschaftsgründung und Verwaltung
  • Buchhaltung und Bilanzierung
  • Einfuhr-/Ausfuhr- und Verwaltungsarbeiten
  • Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen und Entwurf von MIS
  • Controlling
  • grenzüberschreitendes und konsolidiertes Reporting
  • Cash- und Kreditmanagement
  • Personaleinstellung und -verwaltung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Rechts- und Steuerberatung
  • Mehrwertsteuermanagement
  • Statistische Warenmeldung / Intrastat
  • Rechnungstellung
  • Mahnwesen und Inkasso
  • Unterstützung beim Vertriebsaufbau
  • Auftragsabwicklung

Wo finden Sie Intergest Thailand?
Die Büros der InterGest Thailand befinden sich im RSU Tower im Herzen Bangkoks an der Sukhumvit Road, einer bekannten Geschäftsadressen von Bangkok. InterGest Thailand ist sowohl mit öffentlichen als auch privaten Verkehrsmitteln zu erreichen.

ERFAHREN SIE MEHR
ÜBER
INTERGEST THAILAND

 

Newsletteranmeldung