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Firmengründung in Malta

Die Firmengründung in Malta ist eine attraktive Option für Unternehmer, die nach einer dynamischen und wirtschaftsfreundlichen Umgebung suchen. Malta hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Standort für Firmen aus aller Welt entwickelt. Das Land bietet eine niedrige Unternehmensbesteuerung von 35 %. Darüber hinaus gibt es Steueranreize für bestimmte Sektoren und Tätigkeiten. Die rechtliche Struktur für Firmengründungen in Malta ist vielfältig – dank mehrerer, unterschiedlicher Unternehmensformen.

Zu beachten ist, dass bei der Gründung in Malta rechtliche Anforderungen erfüllt werden müssen. Dazu gehören die Registrierung des Unternehmens beim maltesischen Handelsregister und die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften. Es ist auch wichtig, einen angemessenen Geschäftssitz in Malta zu haben und die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen für bestimmte Branchen einzuholen.

Das steuerliche Umfeld, die rechtliche Struktur, das Bankwesen und die allgemeine Geschäftsumgebung machen Malta zu einem attraktiven Standort für Unternehmer. Sie wollen mit Ihrem Unternehmen nach Malta? InterGest Malta ist der richtige Ansprechpartner, um ausländischen Unternehmen bei der Planung und Realisierung einer geschäftlichen Basis behilflich zu sein. 

Interessante Informationen über Malta als Unternehmensstandort mit europäischem Potenzial finden Sie hier in einem Nachrichtenartikel.

Neben Englisch spricht das Team von InterGest Malta mehrere Sprachen, darunter: Norwegisch, Ungarisch, Deutsch und Schwedisch

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Chris begann seine berufliche Laufbahn in London, wo er für mehrere Blue-Chip- und FTSE-notierte Unternehmen arbeitete, die von seinem starken finanziellen und kommerziellen Hintergrund profitierten. Im Jahr 2008 zog er nach Malta um und arbeitete für internationale Unternehmen, die sich auf Finanzplanung und Steuerberatung für internationale Kunden, vermögende Privatpersonen und Unternehmer spezialisiert hatten und diese in einer Vielzahl von Compliance-, Unternehmens-, Wohnsitz- und Steuerfragen berieten.

Chris verfügt über ein ausgeprägtes Verständnis und Wissen in Bezug auf Finanzbuchhaltung und Berichterstattungsstandards, Besteuerung und Compliance-Angelegenheiten in einer Vielzahl verschiedener Branchen.

Er ist staatlich geprüfter Wirtschaftsprüfer und hat ein Diplom in Fondsverwaltung. Er hat auch Qualifikationen in Trusts und Nachlassplanung, einschließlich der Verwendung von Stiftungen.

Er ist Mitglied des Institute of Financial Services Practitioners (IFSP), der Association of Chartered Certified Accountants (ACCA) und der Society of Trust and Estate Planners (STEP).

Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Oslo mit dem Schwerpunkt Internationales Steuerrecht arbeitete Thomas eine Zeit lang als Anwalt für die Königliche Norwegische Luftwaffe. Thomas zog 1997 nach Malta um und arbeitete zehn Jahre lang in der Steuer- und Rechtsabteilung von PwC. In den vergangenen Jahren unterstützte und beriet er internationale und lokale Kunden bei der Einhaltung von Steuervorschriften und bei verschiedenen grenzüberschreitenden Fragen.

Im Jahr 2007 war Thomas Mitbegründer einer multidisziplinären Boutique, die internationale Kunden und vermögende Privatpersonen in einer Vielzahl von Compliance-, Unternehmens-, Aufenthalts- und Steuerfragen berät.

Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Kunden bei der Einrichtung komplexer grenzüberschreitender Strukturen unter Verwendung von maltesischen Gesellschaften, Trusts, Fonds, Partnerschaften und Stiftungen. Thomas verfügt über ein umfangreiches Wissen über internationales Steuerrecht, maltesisches Gesellschaftsrecht und Unternehmensangelegenheiten, einschließlich Corporate Governance und Management- und Verwaltungsangelegenheiten. Thomas ist Mitglied des Malta Institute of Taxation (MIM) und des Malta Institute of Financial Services Practitioners (IFSP), der International Bar Association (IBA), der International Fiscal Association (IFA) und der Society of Trust and Estate Practitioners (STEP).

Szabolcs Toth ist der kaufmännische Leiter von InterGest Malta. Er hat einen Abschluss als Wirtschaftswissenschaftler in Betriebswirtschaft und einen Postgraduiertenabschluss als Wirtschaftsspezialist im Außenhandel.

Szabi Toth verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Leitung von Geschäftsaktivitäten in Europa, dem Nahen Osten, der Karibik und Südasien und hat in der Vergangenheit verschiedene Vor-Ort-Einsätze in Afrika in den Bereichen Öl und Gas, Fintech und FMCG übernommen. Seit 2012 ist er in Malta und hat in verschiedenen Geschäftsbereichen gearbeitet, wie IKT, Technologieberatung, Rechtsberatung und Unternehmensdienstleistungen. Da er selbst im Ausland lebt, kennt er die Herausforderungen und Ziele unserer ausländischen Kunden und erleichtert ihnen den Aufbau einer erfolgreichen Präsenz und Geschäftstätigkeit in Malta.

Firmengründung Malta: Vorteile, die Unternehmer kennen sollten

  1. Malta ist für sein günstiges Steuersystem bekannt. Es gibt zahlreiche Steuervorteile für Unternehmen, die in Malta ansässig sind. Die Möglichkeit, Gewinne steuerfrei nach Deutschland zurückzuführen, ist ein weiterer großer Anreiz für Unternehmer.

  2. Malta liegt strategisch günstig im Herzen des Mittelmeers und bietet Zugang zu verschiedenen Märkten in Europa, Nordafrika und dem Nahen Osten. Die gute Infrastruktur des Landes, einschließlich eines großen Hafens und eines internationalen Flughafens, erleichtert es Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen in diesen Märkten zu vertreiben.

  3. Malta hat ein stabiles politisches und wirtschaftliches Umfeld. Das Land ist Mitglied der Europäischen Union und hat den Euro als Währung eingeführt. Das schafft Vertrauen und Sicherheit für Investoren, die eine langfristige Geschäftsentwicklung anstreben. Die maltesische Regierung fördert das Unternehmertum. Sie bietet verschiedene Anreize und Förderprogramme für Start-ups und Global Player.

  4. Malta hat eine hohe Alphabetisierungsrate. Die Menschen in Malta sind oft englischsprachig. Unternehmen können von qualifizierten Arbeitskräften profitieren.

  5. Malta bietet eine hohe Lebensqualität für Unternehmer und ihre Mitarbeiter. Das Land verfügt über ein angenehmes Klima mit vielen Sonnenstunden und eine landschaftlich reizvolle Umgebung. Die maltesische Kultur ist reich an Geschichte und Traditionen, was ein interessantes Umfeld für internationale Fachkräfte schafft.

Insgesamt bietet eine Firmengründung in Malta zahlreiche Vorteile für Unternehmer. Das günstige Steuersystem, die strategische Lage, das stabile politische und wirtschaftliche Umfeld, die gut ausgebildete Bevölkerung und die hohe Lebensqualität machen Malta zu einem attraktiven Ziel für Geschäftsaktivitäten. InterGest Malta unterstützt und berät Unternehmen mit steuereffizienten Lösungen bei der Gründung von Privatunternehmen, Partnerschaften, Treuhandgesellschaften, Stiftungen u.v.m.

Rechtliche Rahmenbedingungen für eine Firmengründung in Malta

Eine Firmengründung in Malta ist für Ausländer ohne Einschränkungen möglich. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit. Dies macht Malta zu einem attraktiven Ziel für internationales Business.

Die Gründung einer Firma in Malta erfordert die Registrierung beim maltesischen Handelsregister (Registry of Companies). Hier müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, bspw. der Gesellschaftsvertrag, Angaben zu den Gesellschaftern und deren Anteilen sowie Angaben zu den Direktoren und dem Firmensitz. Es ist erforderlich, ein Bankkonto in Malta zu eröffnen, auf welches das Mindestkapital eingezahlt werden muss.

Ein wichtiger Aspekt bei der Gründung in Malta ist die Wahl der Rechtsform. Die gängigsten Rechtsformen sind die Limited Liability Company (LLC) und die Public Limited Company (PLC). Die LLC bietet den Vorteil, dass das Haftungsrisiko der Gesellschafter auf ihre Einlagen beschränkt ist. Die PLC ermöglicht es, Aktien an der Börse zu handeln und Kapital von der Öffentlichkeit aufzunehmen.

Um in Malta geschäftlich tätig sein zu dürfen, müssen Unternehmen eine Gewerbeberechtigung beantragen. Dieser Prozess beinhaltet die Überprüfung der Geschäftstätigkeit, die Erfüllung der erforderlichen Genehmigungen und die Zahlung der entsprechenden Gebühren.

Wenn Sie ein Unternehmen in Malta gründen möchten, ist es empfehlenswert, sich vorab gründlich über die rechtlichen Anforderungen zu informieren. InterGest Malta ist vor Ort ausgezeichnet vernetzt und kennt sich mit den administrativen und rechtlichen Besonderheiten aus. Das Unternehmen wird von der Papilio Services Limited betrieben, die als Unternehmensdienstleister zugelassen ist und von der maltesischen Finanzdienstleistungsbehörde reguliert wird.

Steuerliche Aspekte bei einer Firmengründung in Malta

Eine der Hauptattraktionen für Unternehmer, die sich für eine Firmengründung in Malta entscheiden, ist das günstige Steuersystem. Im Malta gilt eine Körperschaftssteuer von 35 %. Hinzu kommt eine Reihe von Steuervergünstigungen. Dazu gehören reduzierte Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, keine Besteuerung von Kapitalgewinnen bei Veräußerung von Beteiligungen und die Möglichkeit, Verluste mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Es gibt auch bestimmte Steueranreize für ausländische Investoren, wie das „Malta Global Residence Program“, das den Zugang zu einem attraktiven Steuersystem für Personen mit hohem Nettovermögen ermöglicht.

Ein weiterer Vorteil für Unternehmer, die sich für eine Firmengründung in Malta entscheiden, ist das sogenannte "Participation Exemption Scheme". Es ermöglicht Unternehmen, Dividenden und Kapitalgewinne von Tochtergesellschaften, an denen sie beteiligt sind, steuerfrei zu erhalten. Dies kann dazu beitragen, die Steuerbelastung weiter zu senken und die Rentabilität des Unternehmens zu steigern.

Das "Malta Holding Company System“ ist ein spezielles Steuersystem, das auf Holdinggesellschaften in Malta zugeschnitten ist. Es ermöglicht Unternehmen, mit ihren Tochtergesellschaften in Malta eine optimierte Steuerstruktur aufzubauen und von den steuerlichen Vorteilen des Landes zu profitieren.

Bei einer Firmengründung in Malta müssen Unternehmen auch die Value Added Tax (VAT) beachten. Die maltesische Mehrwertsteuer beträgt derzeit 18 %, kann aber je nach Art der Dienstleistung oder des Produktes variieren. Unternehmen sollten daher die maltesischen Mehrwertsteuervorschriften genau prüfen und sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Eine Firmengründung in Malta ist mit bestimmten Pflichten verbunden. Unternehmen müssen bspw. eine ordnungsgemäße Buchhaltung führen, jährliche Steuererklärungen einreichen und ihre Geschäftsaktivitäten in Malta nachweisen. InterGest Malta ist auf die Besonderheiten des maltesischen Steuersystems spezialisiert. Das Unternehmen kennt die steuerlichen Anreize für Firmen, die ihren Standort nach Malta verlegen oder dort eine neue Gesellschaft gründen wollen. Diese reichen von Subventionen für den Kauf bzw. die Anmietung von Grundstücken oder Immobilien über Beschäftigungsunterstützungen bis hin zu Steuergutschriften und Steuerbefreiungen für die ersten Betriebsjahre auf der Insel.

Rechtsformen für eine Firmengründung in Malta

Malta bietet eine Vielzahl von Rechtsformen, die je nach den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens gewählt werden können

  1. Die Private Limited Company (Ltd) kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Das Haftungskapital ist begrenzt auf den Nennwert der Aktien. Die Private Limited Company ist eine verhältnismäßig kostengünstige und unkomplizierte Rechtsform, die oft von kleinen und mittleren Unternehmen gewählt wird.

  2. Bei der Public Limited Company (PLC) gibt es im Gegensatz zur Private Limited Company keine Begrenzung des Haftungskapitals. Aktionäre haften mit ihrem gesamten Vermögen. Dieser Unternehmenstyp wird oft von großen Unternehmen gewählt, die an der Börse gelistet sind oder öffentliches Kapital aufnehmen möchten.

  3. Eine Alternative zur Ltd. und PLC ist die Limited Partnership (LP). Bei dieser Rechtsform gibt es mindestens einen beschränkt haftenden Partner und einen unbeschränkt haftenden Partner. Die beschränkt haftenden Partner haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen, während die unbeschränkt haftenden Partner mit ihrem gesamten Vermögen haften. Dieser Unternehmenstyp wird oft von Unternehmen gewählt, die von Investoren finanziert werden.

  4. Für bestimmte Branchen bietet Malta spezifische Rechtsformen. So gibt es die „Exempt Company“ für internationale Geschäfte und die „Holding Company“ für Unternehmen, die als Dachgesellschaft fungieren. Diese spezifischen Rechtsformen bieten oft steuerliche und rechtliche Vorteile, die von internationalen Unternehmen genutzt werden.

  5. Die Gründung eines Unternehmens in Malta ist für Ausländer ohne Einschränkungen möglich. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit. Dies macht Malta zu einem attraktiven Ziel für internationale Unternehmen.

Die Auswahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend, um die gewünschten Ziele in Malta zu erreichen und das Unternehmen erfolgreich zu führen. InterGest Malta prüft die individuellen Bedürfnisse und Ziele von Unternehmen und stellt sicher, dass die beste Rechtsform für eine Firmengründung in Malta gewählt wird.

Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung eines Unternehmens in Malta?

Das Verfahren zur Eintragung eines Unternehmens in Malta ist sowohl für öffentliche als auch für private Unternehmen recht zügig. In der Regel stellt der Registerbeamte dem Unternehmen innerhalb von 2 bis 7 Tagen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen in ordnungsgemäßer Form eine "Gründungsurkunde" aus.

Schließlich muss dem Registerbeamten ein Nachweis über die Einzahlung des gezeichneten Aktienkapitals vorgelegt werden, z. B. ein Bankeinzahlungsbeleg, sowie Unterlagen über die Zeichner und Geschäftsführer des Unternehmens.

  1. Gründungsurkunde - Um eine Gesellschaft in Malta zu gründen, ist das einzige wesentliche Dokument, das benötigt wird, eine Gründungsurkunde. Sie sollte wichtige Informationen wie den Firmennamen, das Kapital, die Zeichner, den Gesellschaftssekretär und die Geschäftsführer enthalten. Zusätzlich zur Gründungsurkunde muss eine maßgeschneiderte Satzung eingereicht werden. Der Inhalt der Gründungsurkunde und der Satzung kann je nach Art des Unternehmens unterschiedlich sein. Dieses Dokument regelt die interne Verwaltung des Unternehmens, z. B. das Verhältnis zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern, Aktionärsrechte und andere relevante Informationen.

  2. Reservierung des Firmennamens - Wenn Sie einen Namen für Ihr Unternehmen wählen, müssen Sie eine Reservierung vornehmen, die drei Monate lang gültig ist. Die Registrierstelle ist befugt, die Registrierung von Namen, die anstößig sind, zu verweigern. Für jeden Namen ist eine Genehmigung erforderlich. Der Name eines privaten Unternehmens muss mit "private limited company", "limited" oder "ltd" enden, während der Name eines öffentlichen Unternehmens mit "public limited company" oder "plc" enden muss.

  3. Das Mindestaktienkapital für die Eintragung einer privaten oder öffentlichen Gesellschaft in Malta - Das genehmigte Mindestkapital für eine private Gesellschaft in Malta beträgt 1.164,69 € und 46.587,47 € für eine öffentliche Gesellschaft. Mindestens 20 % des ausgegebenen Aktienkapitals für eine private Gesellschaft und 25 % für eine öffentliche Gesellschaft müssen bei der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags eingezahlt werden.

  4. Die Anzahl der Aktionäre, die für die Registrierung eines Unternehmens in Malta erforderlich sind - Je nach Art des Unternehmens ist die Anzahl der erforderlichen Aktionäre unterschiedlich. Eine Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung muss mindestens einen Aktionär haben, während private und öffentliche Unternehmen mindestens zwei Aktionäre haben müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass es keine gesetzlichen Anforderungen an die Nationalität oder den Wohnsitz eines Aktionärs gibt. Es ist erwähnenswert, dass eine maltesische Gesellschaft nur einen Aktionär haben kann.

  5. Anforderungen an die Managementstruktur - Der Gesellschaftsvertrag muss den ersten Geschäftsführer (der eine natürliche oder juristische Person sein kann) des Unternehmens benennen. Private Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen mindestens einen Geschäftsführer haben, während öffentliche Gesellschaften mindestens zwei Geschäftsführer haben müssen. Der Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft muss seine schriftliche Zustimmung zu dieser Ernennung geben. In der Gründungsurkunde muss auch der erste Sekretär der Gesellschaft angegeben werden, der eine natürliche Person sein muss. Der Gesellschaftssekretär ist ein Verwaltungsbeamter mit rechtlichen Funktionen und Verantwortlichkeiten.

  6. An die Behörden zu entrichtende Eintragungsgebühr - Die an den Registerführer in Malta zu entrichtende Eintragungsgebühr hängt vom genehmigten Aktienkapital des Unternehmens ab. Die Gebühr liegt zwischen 245 € und 2.250 €, wenn das genehmigte Grundkapital mehr als 2.500.000 € beträgt. Zusätzlich ist eine jährliche Gebühr an das maltesische Handelsregister zu entrichten. Diese Gebühr wird auf der Grundlage des Aktienkapitals des Unternehmens berechnet, wobei der Mindestbetrag 100 € und der Höchstbetrag 1.400 € beträgt.

  7. Lizenzanforderungen für die Gründung einer Gesellschaft in Malta - In Malta ist keine behördliche Genehmigung für die Gründung einer Gesellschaft erforderlich, wenn die Gesellschaft keine Aktivitäten, Geschäfte oder Dienstleistungen durchführt, die eine Lizenz erfordern oder durch bestimmte Gesetze wie das Glücksspielgesetz, das Bankengesetz, das Gesetz über Finanzinstitute, das Gesetz über Investitionsdienstleistungen, das Gesetz über Finanzmärkte, das Gesetz über Versicherungsgeschäfte, das Gesetz über Versicherungsvermittler, das Gesetz über Altersvorsorge, das Gesetz über Trusts und Treuhänder, das Gesetz über die Regulierung von Spezialfonds, das Gesetz über Reise- und Tourismusdienstleistungen oder das Gesetz über Crowdfunding-Dienstleister geregelt sind.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine Aktiengesellschaft in Malta die Genehmigung des Registerbeamten einholen muss, bevor sie ihre Tätigkeit legal aufnehmen kann. Diese Genehmigung wird benötigt, nachdem das Unternehmen seine Eintragungsurkunde erhalten hat, und sie ist eine zwingende Voraussetzung.

Wie vorteilhaft ist das maltesische Steuersystem für die Gründung eines Unternehmens?

Das maltesische Körperschaftssteuersystem sieht vor, dass Unternehmen, die Handelstätigkeiten ausüben, im Allgemeinen einem maltesischen Körperschaftssteuersatz von 35 % auf weltweiter Basis unterliegen. Durch die maltesischen Steuergesetze kann der Körperschaftssteuersatz jedoch auf einen effektiven Satz von 5 % gesenkt werden (vorbehaltlich der Bedingungen). Darüber hinaus gilt Malta als attraktives Land für Holdinggesellschaften. Dies ist auf mehrere steuerliche Vorteile zurückzuführen, darunter die vollständige Befreiung von Beteiligungen, die dazu führen kann, dass eine Muttergesellschaft bei der Veräußerung von Aktien oder Dividenden (unter bestimmten Bedingungen) 0 % Steuern zahlt.

  1. EU-Malta Steuervorteile - Als EU-Mitgliedstaat ist Malta verpflichtet, die EU-Gesetzgebung zu befolgen, die in lokales Recht umgesetzt wird. Ein paar Beispiele hierfür sind:

    • Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie beseitigt steuerliche Hindernisse bei der Gewinnbeteiligung von EU-Unternehmensgruppen.

    • Die Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren beseitigt die Hindernisse für den Steuereinbehalt bei grenzüberschreitenden Zahlungen von Lizenzgebühren und Zinsen zwischen verbundenen Unternehmen.

  2. Maltesische Steuervorteile für Privatpersonen - Obwohl das maltesische Einkommenssteuersystem progressiv ist, können sowohl ausländische Staatsangehörige als auch Privatpersonen verschiedene Programme für Steueraufenthalte in Anspruch nehmen.

  3. Steuerliche Ansässigkeitsprogramme in Malta - Malta hat steuerbegünstigte Ansässigkeitsprogramme für natürliche Personen eingeführt. Diese Wohnsitzprogramme bieten Einzelpersonen die Möglichkeit, einen besonderen Steuerstatus von 15 % zu erhalten (unter bestimmten Bedingungen).

  4. Sonstige maltesische Steuervorteile

    • Im Allgemeinen fallen keine Stempelgebühren oder Quellensteuern auf Dividenden oder Gewinne an, die an die Aktionäre ausgeschüttet werden.

    • Malta hat über 80 Doppelbesteuerungsabkommen mit Staaten in aller Welt abgeschlossen.

    • Es gibt keine Vermögenssteuern oder Erbschaftssteuern.

  5. Maltas Mehrwertsteuersatz - In Malta wird auf Waren und Dienstleistungen ein herkömmlicher Mehrwertsteuersatz von 18 % erhoben. Für einige Produkte und Dienstleistungen gilt jedoch ein niedrigerer Satz von 7 %, 5 % oder 0 %.

Die richtigen Schritte zur Firmengründung in Malta – mit InterGest

  1. Recherchieren Sie den maltesischen Markt: Bevor Sie Ihre Firma in Malta gründen, ist es wichtig, den Markt und die Geschäftsmöglichkeiten dort zu erforschen. Informieren Sie sich über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Branchen, die in Malta erfolgreich sind, und die aktuellen Trends. Sprechen Sie mit InterGest Malta und lassen Sie sich von Beginn an kompetent beraten.

  2. Wählen Sie eine passende Rechtsform: In Malta gibt es verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Berücksichtigen Sie die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens und wählen Sie die passende Rechtsform aus.

  3. Businessplan erstellen: Ein solider Businessplan ist der Schlüssel zum Erfolg bei der Firmengründung in Malta. Legen Sie Ihre Geschäftsziele und -strategien fest, analysieren Sie den Markt und Ihre Konkurrenz und erstellen Sie eine Finanzprognose. Ein gut durchdachter Businessplan ist auch für die Beantragung von Finanzierungsmöglichkeiten von entscheidender Bedeutung.

  4. Registrieren Sie Ihre Firma: Sobald Sie eine Rechtsform gewählt haben und einen Businessplan erstellt haben, müssen Sie Ihre Firma bei den maltesischen Behörden registrieren lassen. Dies beinhaltet die Anmeldung des Handelsnamens und die Einreichung der erforderlichen Dokumente, wie beispielsweise den Gesellschaftsvertrag.

  5. Erwerben Sie eine Steuernummer: Beantragen Sie diese beim maltesischen Finanzamt und stellen Sie sicher, dass Sie alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllen.

  6. Eröffnen Sie ein Bankkonto bei einer maltesischen Bank: Recherchieren Sie die verschiedenen Banken in Malta und wählen Sie diejenige aus, die Ihren Anforderungen am besten entspricht.

  7. Beantragen Sie die erforderlichen Lizenzen: Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen Ihrer Branche und stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Lizenzen beantragen.

  8. Mitarbeiter-Recruiting: Sobald Ihre Firma in Malta gegründet ist, können Sie Mitarbeiter einstellen, um Ihr Geschäft zu unterstützen. Beachten Sie die maltesischen Arbeitsgesetze und stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Verträge und Versicherungen abschließen.

Was sind die nächsten Schritte nach der Eintragung eines Unternehmens in Malta?

  1. Erwerben Sie eine Lizenz für Ihr Unternehmen - Alle Informationen, die für die Lizenzierung von Unternehmen erforderlich sind, sind beim Handelsministerium erhältlich. Für die meisten Unternehmen bedeutet der Erwerb einer Lizenz lediglich das Ausfüllen eines Formulars, in dem die Tätigkeiten des Unternehmens aufgeführt sind. Die Art des zu gründenden Unternehmens ist einer der Aspekte, die sich auf die Lizenzgebühren auswirken können, daher müssen Sie zusätzliche Lizenzen in Übereinstimmung mit der entsprechenden Gesetzgebung beantragen.

  2. MwSt.-Registrierung - Je nachdem, ob eine wirtschaftliche Leistung als MwSt.-Leistung gilt, muss ein maltesisches Unternehmen, das diese Leistung erbringt, höchstwahrscheinlich bei der maltesischen MwSt.-Abteilung für die MwSt. registriert sein. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Leistungen, die als steuerbefreite Leistungen eingestuft werden und für die eine Registrierung erforderlich sein kann oder auch nicht. Es ist wichtig zu wissen, in welche Kategorie die Leistungen Ihres Unternehmens fallen.

  3. Registrierung der PE-Nummer - Für eine Beschäftigung ist eine PE-Nummer erforderlich. Um als Selbständiger oder als Arbeitgeber zu arbeiten, ist eine Registrierung erforderlich.

  4. Steueridentifikationsnummer (TIN) - Sie können mit unserer Hilfe eine Steueridentifikationsnummer (TIN) erhalten. Nachdem Sie eine TIN erhalten haben, müssen Selbstständige eine persönliche Selbstveranlagung abgeben und Firmeninhaber müssen jährliche Steuererklärungen einreichen. Es wird dringend empfohlen, bei der Steuererklärung professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Fehler zu vermeiden - vor allem, wenn Buchhaltung nicht Ihr Fachgebiet ist. Als erfahrene Berater stellen wir nicht nur sicher, dass Ihre Steuererklärung ordnungsgemäß eingereicht wird, sondern informieren Sie auch über alle steuerpflichtigen Abzüge, zulässigen Ausgaben und finanziellen Anreize, für die Ihr Unternehmen möglicherweise in Frage kommt.

  5. Buchhaltung - Um den Vorschriften zu genügen, müssen maltesische Unternehmen strenge Buchhaltungsrichtlinien befolgen. Aus diesem Grund steht Ihnen unser Team von sachkundigen Experten zur Verfügung, um Ihr Unternehmen in allen Fragen der Buchhaltung zu unterstützen. Wir bieten eine umfassende Palette von Dienstleistungen an, einschließlich der Beratung zu Einnahmen- und Ausgabenvorgängen sowie der Erstellung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen.

  6. Back-Office-Unterstützung - Back-Office-Dienste sind für den Betrieb eines rentablen und erfolgreichen Unternehmens in Malta unerlässlich. Der erfolgreiche Betrieb eines jeden Unternehmens hängt von diesen nicht spezialisierten Verwaltungstätigkeiten ab, die nur mit Hingabe und Liebe zum Detail mit hoher Leistung und Professionalität erledigt werden können.

Kompetente Beratung bei der Firmengründung in Malta

Bei der Firmengründung in Malta ist es entscheidend, einen kompetenten Berater an der Seite zu haben. Bei InterGest Malta helfen Ihnen erfahrene Spezialisten, die rechtlichen und bürokratischen Aspekte des Gründungsprozesses vor Ort zu bewältigen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen von Anfang an auf solide Beine gestellt wird. Sie erhalten die komplette Dienstleistungspalette zur Gründung Ihrer ausländischen Niederlassung – von Payroll, Business Process Outsourcing, Rechnungswesen, laufender Steuer- und Rechtsberatung über die tägliche Durchführung der treuhänderischen Verwaltungsarbeiten bis hin zu Reporting und Controlling. InterGest Malta vermittelt zudem maßgeschneiderte Unterstützung in vielen Dienstleistungsbereichen aus dem firmeneigenen Netzwerk. Das Spektrum beinhaltet bspw. spezielle Versicherungsleistungen, Logistikberatung, Risikomanagement und die Vermittlung von Fach- und Führungskräften.

Die Büros von InterGest Malta befinden sich im Zentrum von Valletta, der Hauptstadt von Malta. Unsere strategische Lage und unser internationales Team von hochqualifizierten Fachleuten, bestehend aus Buchhaltern, Rechtsanwälten und Steuerberatern, versetzen uns in eine ideale Position, um Kunden zu unterstützen, die Unternehmensstrukturen oder Geschäftstätigkeiten in Malta aufbauen wollen.

InterGest Malta wird von Papilio Services Limited betreut, die als Unternehmensdienstleister lizenziert ist und von der maltesischen Finanzdienstleistungsbehörde reguliert wird.

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