NEWS
RUND UM 
INTERGEST

Unser InterGest-Partner aus Malta informiert

Bei InterGest Malta helfen wir Unternehmen, die sich in Malta niederlassen möchten.


Das Land bietet eine Fülle an steuerlichen Vorteilen, ist gemäß den Richtlinien der Europäischen Union gut reguliert und bietet im Vergleich zu anderen Ländern der Europäischen Union eine niedrigere Kostenbasis. Englisch und Maltesisch sind die Amtssprachen und die gesetzlichen Regelgungen sind in beiden Sprachen abgefasst. Deutsch, Italienisch und Französisch sind ebenfalls weit verbreitet.

Niedriger effektiver Steuersatz
Malta hat ein einzigartiges Steuersystem, das als Vollzurechnungssystem bekannt ist und sich von dem klassischen Steuersystem unterscheidet, welches von Ländern weltweit allgemein angewendet wird. Wenn davon ausgegangen wird, dass ein Unternehmen Gewinne aus Handelsgeschäften erzielt, ist es möglich, den effektiven Steuersatz auf Unternehmensgewinne unter bestimmten Bedingungen auf 5% zu senken. Die Handelsaktivitäten sind mit den eigentlichen "Badges of Trade" verknüpft und können auf viele verschiedene Handelsarten angewendet werden.
Bei eher passiven Tätigkeiten kann der effektive Zinssatz im Allgemeinen auf einen effektiven Steuersatz von etwas mehr als 10% gesenkt werden.

Beteiligungsbesitz und Befreiung
Wenn eine maltesische Gesellschaft / Personengesellschaft Anteile an einer anderen Gesellschaft (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften) hält und diese als Beteiligungsgesellschaft qualifiziert ist, kann die maltesische Gesellschaft möglicherweise eine Befreiung von der Beteiligung erreichen und somit in Malta keine Besteuerung bei der Veräußerung von Anteilen geltend machen. Dies gilt auch für die Beteiligung (Kapitalgewinn) und alle Erträge aus der Beteiligung (Dividenden, Gewinnbeteiligung).

Um sich als Beteiligungsunternehmen zu qualifizieren, muss der Aktionär zunächst über zwei von drei Rechten verfügen, die entweder das Recht auf Gewinn, das Stimmrecht oder das Recht auf Liquidationsvermögen umfassen. Sobald sich die Beteiligung als Beteiligungsgesellschaft qualifiziert hat, muss festgestellt werden, ob sie für die Beteiligungsbefreiung qualifiziert ist. In der Regel tifft diese zu, wenn eine Beteiligung von mindestens 5%, eine Beteiligung von 1.183.000 €, oder von 183 Tage gehalten wird. Zudem kann die Beteiligung des Aktionärs erfüllt werden, wenn ein Direktor in den Vorstand der Holding berufen wird. Wenn das oben Genannte erfüllt ist, wäre die Veräußerung in Malta steuerfrei.

Erträge aus einer Beteiligungsholding, die für die oben genannte Befreiung von der Teilnahme qualifiziert sind, unterliegen einigen Vorschriften zur Missbrauchsbekämpfung:
•    Ist der Betrieb in einem EU-Mitgliedstaat ansässig?
•    Unterliegt die Dividende einer ausländischen Steuer von mindestens 15%?
•    Handelt es sich um nicht mehr als 50% des Einkommens aus passiven Zinsen/Lizenzgebühren?

Wenn die oben genannten Regeln erfüllt sind, unterliegen die Dividendenerträge in Malta nicht der Steuer.
Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es einige weitere Bedingungen, die eine Befreiung zulassen. Sollten diese jedoch auch nicht greifen, unterliegt es dem normalen Körperschaftsteuersatz von 35%, wobei der Aktionär eine Rückerstattung von 5/7 verlangen kann (auf die gezahlte Steuer), was eine effektive Besteuerung von etwas mehr als 10% bedeutet.

Weitere zu beachtende Punkte
Malta folgt dem OECD-Steuermodell, hat keine Erbschaftssteuer oder Vermögenssteuer und hat keine Haltesteuer auf Zinsen, Lizenzgebühren oder Dividenden.

Wir können Ihnen nicht nur bei der Ansiedlung in Malta behilflich sein, sondern auch bei anderen maßgeschneiderten Projekten, wie der Planung von geistigem Eigentum, Ausstiegsstrategien für alle Arten von Vermögenswerten, grenzüberschreitenden Handelsaktivitäten und vermögenden Einzeldienstleistungen. Wir sind zur Erbringung von Treuhanddiensten lizenziert und können als Treuhänder und Verwalter von Stiftungen fungieren.

Wir haben vielen vermögenden Privatpersonen, Unternehmensgruppen und Unternehmern geholfen, mit Malta eine steuereffiziente Strategie zu entwickeln.


Beispiele für das, woran wir gearbeitet haben, und unser Fachwissen:

  • Wir arbeiten derzeit an der Börsennotierung einer 25-Millionen-Euro-Anleihe, nachdem wir bereits die erste von einem deutschen Immobilienkonzern besicherte 100-Millionen-Euro-Anleihe platziert haben.
  • Wir haben gerade die Einfuhr eines Privatjets in die EU abgeschlossen und die Mehrwertsteuer bei Einreise über 10 Jahre über eine steuereffiziente Luftverkehrsstruktur aufgeschoben.
  • Wir haben Erfahrung mit dem Aufbau steuereffizienter Strukturen für den Besitz von geistigem Eigentum und der Maximierung der daraus resultierenden Lizenzgebühren.
  • Wir unterstützen in Malta ansässige Unternehmen dabei, verschiedene steuerliche Anreize zu nutzen, die die Regierung ausländischen Unternehmen bietet, die sich in Malta niederlassen möchten.
  • Staatsbürgerschaft durch Investitionen und steuereffiziente Aufenthaltsprogramme für vermögende Privatpersonen.


Für weitere Informationen oder Anfragen wenden Sie sich bitte jederzeit an Chris Armstrong oder Thomas Jacobsen.
 



   
Herzliche Grüße


Ihr InterGest Team

 

LOKAL DENKEN UND HANDELN,
um als LOKALER ANBIETER
ANGESEHEN ZU WERDEN