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Neuer Lohnausweis ab 2021

Für die Bescheinigung der Löhne ab 2021 ist ausschliesslich das neue Formular Lohnausweis der Eidg. Steuerverwaltung zu verwenden. In diesem Formular ist neben der AHV-Nummer neu auch das Geburtsdatum anzugeben. Das aktuelle Formular sowie die Wegleitungen finden Sie hier.
 

Privatanteil Geschäftsfahrzeuge ab 01.01.2022

Ab 1. Januar 2022 wird der jährliche Anteil für Geschäftsfahrzeuge von 9.6% auf 10.8% erhöht. In diesem erhöhten Anteil sind die Arbeitswegkosten eingeschlossen. Mit dieser neuen Regelung entfällt auf Bundesebene die Aufrechnung für den Arbeitsweg und der Arbeitgeber muss nicht mehr den Anteil Aussendienst deklarieren. Der Privatanteil ist wie bisher mit den Sozialversicherungen und der Mehrwertsteuer abzurechnen.



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Kontakt:
InterGest Schweiz AG
Birkenstrasse 49
CH-6343 Rotkreuz
Tel. +41 (0) 41 790 51 01
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