
THE ART OF BEING LOCAL
IN KOREA
FIRMENGRÜNDUNG IN KOREA
Die Republik Korea, auch bekannt als Südkorea (im Folgenden als Korea bezeichnet), ist mit einer Bevölkerung von 52,3 Millionen Menschen und einer Landfläche von 100.210 Quadratkilometern eine der führenden Industrienationen Asiens. Mit einem Pro-Kopf-BIP von 37.672 USD gilt das Land als wirtschaftlich hoch entwickelt. Besonders hervorzuheben ist die starke Exportorientierung: Mehr als 35 % des BIP stammen aus dem Export, was eine hohe Abhängigkeit vom Welthandel widerspiegelt.
Die Geschichte des Landes ist von dramatischen Umbrüchen geprägt: Von 1910 bis 1945 stand Korea unter japanischer Kolonialherrschaft, gefolgt von dem verheerenden Koreakrieg von 1950 bis 1953. In den folgenden Jahrzehnten wurde das Land von autoritären Regierungen geprägt (1961-1987). Das Massaker von Gwangju im Jahr 1980 wurde zu einem Symbol des demokratischen Widerstands, doch erst mit den Olympischen Spielen in Seoul 1988 trat Korea auf der Weltbühne zunehmend als demokratische und moderne Nation in Erscheinung.
Korea ist in zahlreichen B2B-Sektoren weltweit wettbewerbsfähig. Besonders stark ist das Land in den Bereichen Technologie, Halbleiter, Automobilindustrie, Batterien, Chemie, Stahl und Schiffbau sowie in wachstumsstarken Sektoren wie Kosmetik und Lebensmittel.
InterGest Korea ist ein führender Anbieter von umfassenden Buchhaltungs-, Steuer- und IT-Lösungen in Korea. Wir bieten Unternehmen aller Größenordnungen operative Unterstützung im Rahmen eines Outsourcing-Geschäftsmodells an. Da kein Unternehmen dem anderen gleicht, bietet InterGest Korea eine maßgeschneiderte Lösung, die den Bedürfnissen der Kunden entspricht.
Christoph Heider, Geschäftsführer von InterGest Korea, ist eine erfahrene Führungspersönlichkeit mit umfangreichen Erfahrungen in Korea, Japan und Deutschland. Er ist Gründer und CEO von 10TEN, einem kleinen Beratungsunternehmen, das ausländische und koreanische Unternehmen berät, die in oder mit Korea tätig sind. Von 2013 bis 2023 war er Präsident der Europäischen Handelskammer in Korea (ECCK), wo er deren Rolle in der politischen Interessenvertretung erheblich stärkte. Zuvor war er in leitenden Funktionen bei Bayer tätig, unter anderem als CFO von Bayer Korea. Christoph hat einen Master-Abschluss in Betriebswirtschaft und studierte japanische Sprache und Kultur in Deutschland und Japan. Er ist Gründungsmitglied des Stiftungsrats der Heider-Kober-Stiftung in München. Im Jahr 2016 wurde ihm die Ehrenbürgerschaft von Seoul verliehen.

Etienne Linck ist Direktor von InterGest Korea und verantwortlich für die Bereitstellung von IT-Dienstleistungen für Kunden von InterGest Korea. Außerdem ist er Geschäftsführer von IT-Concept, einem IT-Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Seoul, das sich auf Informationssysteme und Infrastrukturmanagement spezialisiert hat. Auf Basis seiner Erfahrung beim European Institute of Technology (EPITECH) leitet Etienne ein Team, das hochzuverlässige IT-Lösungen für globale Kunden bereitstellt. 2025 wurde IT-Concept von der französisch-koreanischen Industrie- und Handelskammer (FKCCI) als "Bester französischer Unternehmer in Korea" ausgezeichnet und damit das Engagement und die herausragenden Leistungen des Teams gewürdigt.

Woo Jeong Kim berät die InterGest Korea in den Bereichen Rechnungswesen und Steuern. Er ist ein Certified Public Accountant (CPA) mit mehr als einem Jahrzehnt Erfahrung in der Arbeit mit multinationalen Unternehmen in einer Vielzahl von Branchen. Woo Jeong hat unter anderem bei Deloitte Anjin LLC und Korean Air gearbeitet. Er ist nicht nur für die Finanzbuchhaltung bei InterGest Korea zuständig, sondern auch Partner bei WITH Accounting.


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Welche Rechtsformen stehen ausländischen Unternehmen in Südkorea zur Verfügung?
Das koreanische Handelsgesetzbuch (Commercial Act) bietet ausländischen Investoren mehrere Möglichkeiten, sich in Südkorea zu etablieren. Die gängigsten Optionen sind:
- Chusik Hoesa (Aktiengesellschaft): Die bei Weitem häufigste Rechtsform für ausländische Investoren. Sie ist eine eigenständige juristische Person mit unbegrenzter Anzahl an Aktionären. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 100 Millionen KRW (ca. 70.000 EUR). Es können Stamm- und Vorzugsaktien ausgegeben werden.
- Yuhan Hoesa (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Vergleichbar mit der deutschen GmbH. Organe sind Geschäftsführer, Vorstand und Gesellschafterversammlung. Anders als die Chusik Hoesa darf die Yuhan Hoesa keine Anleihen ausgeben. Die Mindestinvestitionssumme ist ebenfalls 100 Millionen KRW.
- Zweigniederlassung (Branch): Die Zweigniederlassung ist keine eigenständige juristische Person, sondern eine Erweiterung der Muttergesellschaft. Sie darf gewinnorientierte Tätigkeiten ausüben und wird steuerlich als Betriebsstätte behandelt. Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.
- Repräsentanz (Liaison Office): Eine Repräsentanz dient ausschließlich der Markterkundung und dem Aufbau von Kontakten. Gewinnorientierte Aktivitäten sind nicht erlaubt. Die Gründung ist unkompliziert und erfordert lediglich eine Mitteilung an die zuständige Devisenbank.
Was ist der Unterschied zwischen Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung und Repräsentanz in Korea?
Die drei Formen unterscheiden sich grundlegend in ihrer rechtlichen Eigenständigkeit, ihrer steuerlichen Behandlung und dem erlaubten Geschäftsumfang:
Tochtergesellschaft (Chusik Hoesa oder Yuhan Hoesa):
Eine Tochtergesellschaft ist eine eigenständige juristische Person nach koreanischem Recht und wird als inländisches Unternehmen eingestuft. Sie kann uneingeschränkt Geschäfte tätigen, Verträge abschließen und vor Gericht klagen. Die Haftung der Muttergesellschaft ist auf die Kapitaleinlage beschränkt. Die Gründung erfolgt nach dem Foreign Investment Promotion Act (FIPA) und erfordert eine Mindestinvestition von 100 Millionen KRW.
Zweigniederlassung (Branch):
Die Zweigniederlassung wird rechtlich als Teil der ausländischen Muttergesellschaft betrachtet. Sie besitzt zwar Rechtsfähigkeit und kann unter eigenem Namen klagen und verklagt werden, die Muttergesellschaft bleibt jedoch voll in der Haftung. Steuerlich gilt sie als Betriebsstätte (Permanent Establishment), und ihre Einkünfte unterliegen der koreanischen Besteuerung. Kapital- und Gewinntransfer erfordern die Genehmigung einer Devisenbank.
Repräsentanz (Liaison Office):
Die Repräsentanz ist die einfachste Form der Präsenz in Korea. Sie darf jedoch keine Verkäufe oder gewinnorientierten Tätigkeiten ausüben. Erlaubt sind lediglich vorbereitende und unterstützende Funktionen wie Marktforschung, Marketingaktivitäten und F&E-Tätigkeiten. Da sie kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt, beantragt sie eine Steuerbefreiungsnummer statt einer regulären Steuernummer.
Ist ein Joint Venture in Südkorea für den Markteintritt sinnvoll?
Ein Joint Venture (JV) kann für ausländische Unternehmen eine strategisch sinnvolle Option sein, insbesondere wenn lokale Marktkenntnisse, bestehende Vertriebsnetzwerke oder branchenspezifisches Know-how benötigt werden. Im Rahmen eines JV gründet das ausländische Unternehmen gemeinsam mit einem koreanischen Partner ein neues Unternehmen auf Basis einer der im Commercial Act vorgesehenen Gesellschaftsformen.
In den meisten Branchen können ausländische Unternehmen bis zu 100 % der Anteile halten. In bestimmten Sektoren, die als kritisch für die nationale Sicherheit oder das öffentliche Interesse gelten – etwa Rundfunk, Telekommunikation, Luftfahrt und Medien –, ist ein lokaler Partner hingegen gesetzlich vorgeschrieben oder die ausländische Beteiligung begrenzt.
Da das Joint Venture als Rechtsform im koreanischen Gesetz nicht explizit geregelt ist, kommt der vertraglichen Gestaltung eine besonders hohe Bedeutung zu. Der JV-Vertrag sollte unter anderem die Einbringung von Know-how, die Beschaffung von Rohstoffen, die Einfuhr von Maschinen, Engineering-Leistungen, die Rechtswahl und die Regelung von Rechtsstreitigkeiten umfassen. Professionelle Rechtsberatung ist hier dringend zu empfehlen, da Verstöße gegen bestehendes koreanisches Recht zur Nichtigkeit des Vertrags führen können.
Wie hoch ist das Mindestkapital für eine Firmengründung in Südkorea?
Die Höhe des Mindestkapitals hängt von der gewählten Unternehmensform ab:
- Tochtergesellschaft (Chusik Hoesa / Yuhan Hoesa): Gemäß den Enforcement Rules des Foreign Investment Promotion Act ist eine Mindestinvestitionssumme von 100 Millionen KRW erforderlich. Das entspricht je nach Wechselkurs ca. 70.000 EUR. Die vollständige Erbringung der Einlagen muss spätestens bei der Registrierung erfolgen.
- Zweigniederlassung: Für die Gründung einer Zweigniederlassung besteht kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital. Die Mittel können flexibel in Form von Kapital, Mutter-Tochter-Darlehen oder Betriebsmitteln aufgebracht werden.
- Repräsentanz: Auch für eine Repräsentanz gibt es keine Mindestkapitalanforderung.
Wie lange dauert die Firmengründung in Südkorea?
Die Dauer der Firmengründung variiert je nach Komplexität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen:
- Standardverfahren: Bei vollständigen Unterlagen und einer unkomplizierten Struktur beträgt die Gründungsdauer für eine Tochtergesellschaft in der Regel 14 bis 21 Arbeitstage.
- Komplexere Strukturen: Wenn branchenspezifische Genehmigungen, besondere Lizenzen oder Joint-Venture-Verhandlungen erforderlich sind, kann der Prozess ein bis zwei Monate in Anspruch nehmen.
- Repräsentanz: Die Einrichtung einer Repräsentanz ist am schnellsten, da lediglich eine Mitteilung an die Devisenbank und eine Registrierung beim Finanzamt erforderlich sind.
Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Dienstleister wie InterGest Korea kann den Prozess erheblich beschleunigen, da mehrere Schritte parallel abgewickelt werden – von der Registrierung über die Bankkonteneröffnung bis hin zur Bürosuche.
Welche Steuern fallen für Unternehmen in Südkorea an?
Das südkoreanische Steuersystem umfasst nationale und kommunale Steuern. Die wichtigsten Steuerarten für Unternehmen sind:
Körperschaftsteuer:
Die Steuersätze liegen je nach Höhe des steuerpflichtigen Einkommens zwischen 10 % und 25 %. Hinzu kommt eine lokale Einkommensteuer von 10 % auf die Körperschaftsteuer, sodass die effektive Belastung zwischen 11 % und 27,5 % liegt. Für ein Jahreseinkommen unter 200 Millionen KRW (ca. 140.000 EUR) beträgt der Steuersatz 10 %.
Mehrwertsteuer (VAT):
Südkorea erhebt eine einheitliche Mehrwertsteuer von 10 % auf die meisten Waren und Dienstleistungen. Unternehmen sind ab einem bestimmten Jahresumsatz zur Registrierung verpflichtet. Exporte aus Südkorea sind von der Mehrwertsteuer befreit.
Quellensteuer:
Dividenden, die an ausländische Anteilseigner ausgeschüttet werden, unterliegen einer Quellensteuer von 22 %. Dieser Satz kann durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Südkorea und dem Heimatland des Investors reduziert werden.
Einkommensteuer für Arbeitnehmer:
Die persönlichen Steuersätze liegen je nach Einkommenshöhe zwischen 6 % und 45 %. Hinzu kommt eine lokale Einkommensteuer von 10 %.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Südkorea?
Ja, zwischen Deutschland und Südkorea besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten vermeidet. Das Abkommen regelt unter anderem die Besteuerung von Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren.
Durch das DBA können die koreanischen Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren reduziert werden, was die Gewinnrepatriierung für deutsche Unternehmen deutlich günstiger macht. Auch Österreich und die Schweiz haben jeweils eigene Doppelbesteuerungsabkommen mit Südkorea geschlossen.
Insgesamt hat Südkorea mit zahlreichen Ländern weltweit Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, was den internationalen Geschäftsverkehr erleichtert. Für die korrekte Anwendung der DBA-Regelungen ist jedoch eine professionelle steuerliche Beratung unerlässlich, da die konkreten Steuersätze und Anrechnungsmodalitäten je nach Abkommen variieren.
Welche steuerlichen Anreize bietet Südkorea für ausländische Investoren?
Südkorea bietet ein attraktives Paket an steuerlichen Anreizen, um ausländische Investitionen zu fördern. Die Regelungen basieren auf dem Foreign Investment Promotion Act (FIPA):
- Steuerbefreiung bei qualifizierten Technologieinvestitionen: Unternehmen, die in Technologien investieren, die das Wachstum der koreanischen Industrie fördern, können einen 100-prozentigen Abzug auf die Auslandsinvestitionsquote (Foreign Investment Ratio) für fünf Jahre erhalten, gefolgt von einem 50-prozentigen Abzug für weitere zwei Jahre.
- Auslandsinvestitionszonen: Für ausländische Investoren, die bestimmte Anforderungen in designierten Investitionszonen erfüllen, gelten ähnliche Steuervergünstigungen.
- Grunderwerbsteuer und Grundsteuerermäßigungen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Ermäßigungen auf Grunderwerbsteuer und Grundsteuer beantragt werden.
- Zollbefreiungen: Für qualifizierte Waren, die in der unterstützenden industriellen Dienstleistungsindustrie eingesetzt werden, gelten Zollbefreiungen.
Diese Anreize machen Südkorea besonders attraktiv für Unternehmen aus Technologie-, Halbleiter-, Automobil- und Chemiebranche. InterGest Korea berät Sie gerne dazu, ob Ihr Investitionsvorhaben für steuerliche Förderungen in Frage kommt.
Welche Schritte sind für die Firmengründung in Südkorea erforderlich?
Die Gründung einer Tochtergesellschaft (Chusik Hoesa) in Südkorea umfasst folgende wesentliche Schritte:
- Firmennamen wählen und prüfen: Der gewünschte Unternehmensname muss den koreanischen Vorschriften entsprechen. Die Verfügbarkeit wird beim Korean Intellectual Property Office (KIPO) geprüft.
- Satzung erstellen und beglaubigen: Die Satzung (Articles of Incorporation) wird erstellt und von einem öffentlichen Notar in Südkorea beglaubigt. Sie enthält Angaben zu Unternehmenszielen, Aktionären und Führungsstruktur.
- Investitionsmeldung einreichen: Die Meldung der Auslandsinvestition erfolgt bei der zuständigen Devisenbank (Designated Foreign Exchange Bank).
- Bankverbindung eröffnen und Kapital einzahlen: Ein koreanisches Geschäftskonto wird eröffnet und das Mindestkapital von 100 Millionen KRW eingezahlt.
- Handelsregistereinritung: Die Registrierung erfolgt beim zuständigen District Court.
- Gewerbeanmeldung: Beim örtlichen Finanzamt wird die Gewerbeanmeldung (Business Registration Certificate) beantragt, die für den legalen Geschäftsbetrieb zwingend erforderlich ist.
- Steuerliche Registrierung: Das Unternehmen wird beim National Tax Service (NTS) registriert und erhält eine Geschäftsnummer für Steuererklärungen.
- Branchenspezifische Genehmigungen: Je nach Geschäftsfeld können zusätzliche Lizenzen oder Genehmigungen erforderlich sein.
InterGest Korea begleitet Sie durch jeden dieser Schritte und koordiniert die Zusammenarbeit mit lokalen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Behörden.
Können Ausländer in Südkorea eine Firma zu 100 % besitzen?
Ja, in den meisten Wirtschaftssektoren ist es ausländischen Investoren gestattet, ein Unternehmen in Südkorea zu 100 % zu besitzen. Südkorea verfolgt eine grundsätzlich offene Investitionspolitik und ist laut dem Ease of Doing Business Report der Weltbank eines der fünf unternehmerfreundlichsten Länder weltweit.
Einschränkungen bei der ausländischen Beteiligung bestehen lediglich in Sektoren, die als kritisch für die nationale Sicherheit oder das öffentliche Interesse gelten. Dazu zählen unter anderem:
- Rundfunk und Medien
- Telekommunikation
- Luftfahrt
- Energieversorgung (teilweise)
- Verteidigung
In diesen Bereichen kann eine Beteiligungsobergrenze gelten oder ein koreanischer Partner vorgeschrieben sein. Für die große Mehrheit der Branchen – darunter Technologie, Fertigung, Chemie, Automobil und Dienstleistungen – gibt es keine Beschränkungen der ausländischen Eigentumsquote.
Was muss ich zum Arbeitsrecht in Südkorea wissen?
Das südkoreanische Arbeitsrecht ist im Arbeitsstandardgesetz (Labor Standards Act) und weiteren Spezialgesetzen geregelt. Für ausländische Arbeitgeber sind folgende Aspekte besonders relevant:
Sozialversicherung:
Ausländische Arbeitnehmer zwischen 18 und 60 Jahren, die in Korea wohnhaft sind, sind grundsätzlich in der staatlichen Rentenversicherung (National Pension Service) pflichtversichert – analog zu koreanischen Staatsangehörigen. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Ländern, die koreanische Bürger nicht in ihre Rentensysteme aufnehmen.
Gesetzliche Abfindung (Severance Pay):
Severance Pay ist eine Abfindung, die von Arbeitnehmern “erworben” und von Arbeitgeber ausgezahlt wird, wenn Mitarbeiter die Firmen verlassen. In den letzten Jahren wurde das Severance Pay System bei vielen Firmen schon durch Betriebsrenten ersetzt, hauptsächlich durch Defined Contribution (aber auch Defined Benefit). Ab 2026 ist eine Reform geplant, die das bisherige System schrittweise durch ein einheitliches Rentensystem ersetzen soll.
Arbeitszeit und Arbeitsschutz:
Das Arbeitsstandardgesetz regelt die Arbeitszeiten und verweist für Fragen der Arbeitssicherheit auf den Safety and Health Act. Für bestimmte gesundheitsschädliche oder gefährliche Tätigkeiten gelten besondere Arbeitszeitbeschränkungen von maximal sechs Stunden pro Tag und 34 Stunden pro Woche.
Kündigungsschutz:
Südkorea verfügt über einen vergleichsweise strengen Kündigungsschutz. InterGest Korea berät Sie bei allen personalrechtlichen Fragen und übernimmt auf Wunsch die Lohnbuchhaltung.
Benötige ich ein Visum, um in Südkorea geschäftlich tätig zu sein?
Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige können ohne Visum für bis zu 90 Tage nach Südkorea einreisen. In diesem Zeitraum sind Geschäftsreisen, Meetings, Marktanalysen und Messebesuche möglich.
Ein Visum wird jedoch erforderlich, wenn:
- ein Anstellungsverhältnis bei einem koreanischen Unternehmen oder der lokalen Tochtergesellschaft begründet wird,
- die Bezahlung durch ein Unternehmen in Südkorea erfolgt,
- eine dauerhafte Geschäftstätigkeit vor Ort aufgenommen wird,
- eine Entsendung durch die Muttergesellschaft über einen längeren Zeitraum geplant ist.
Für entsandte Mitarbeiter gelten zudem Regelungen der Sozialversicherungsabkommen. Zwischen Deutschland und Südkorea besteht ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen, das unter bestimmten Bedingungen die Weitergeltung des deutschen Sozialversicherungsrechts für einen begrenzten Zeitraum ermöglicht. InterGest Korea unterstützt Sie bei allen Visa- und Aufenthaltsangelegenheiten für Ihre Mitarbeiter vor Ort.
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG IN KOREA
Wenn Sie sich für eine Partnerschaft mit unserem Unternehmen entscheiden, können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Buchhaltungs- und Steuerangelegenheiten in guten Händen sind. Wir engagieren uns für individuelle Lösungen, die Ihr für die finanzielle Sicherheit Ihres Unternehmens sorgen und Ihren langfristigen Erfolg sichern.
Wo finden Sie Intergest Korea?
Das Büro der InterGest Korea befindet sich in Yeongdeungpo, einem Bezirk südlich des Han-Flusses. Yeongdeungpo beherbergt die Nationalversammlung und ist eines der wichtigsten Geschäftsviertel Seouls. Das Yeoido-Gebiet gilt als das wichtigste Zentrum der Finanzdienstleistungsbranche.







