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AUS ERSTER HAND: Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft im März 2023

Steuerbehörde kann rückwirkend einen zweiten Saldosteuersatz verlangen

Seit dem 1. Januar 2023 kann die eidg. Steuerverwaltung Unternehmen rückwirkend zu einem zweiten Saldosteuersatz verpflichten. Dies kommt vor, wenn ein Unternehmen eine sprunghafte Zunahme der anderen Tätigkeit resp. Nebentätigkeit umsetzt. Die Tätigkeit wird als «neue» Tätigkeit eingestuft und die Steuerverwaltung weist dieser Tätigkeit einen neuen Saldosteuersatz zu.

Eine sprunghafte Zunahme des Umsatzanteils der anderen Tätigkeit liegt vor, wenn:

  • die ursprüngliche Tätigkeit vorübergehend oder definitiv eingestellt wird, ODER
  • über die ganze Steuerperiode gesehen mit dieser Tätigkeit voraussichtlich mindestens 25% des Gesamtumsatzes erzielt werden.

Bei Mischbranchen liegt eine sprunghafte Zunahme der Nebentätigkeit vor, wenn:

  • die Haupttätigkeit vorübergehend oder definitiv eingestellt wird, UND
  • über die ganze Steuerperiode gesehen mit der Nebentätigkeit voraussichtlich mehr als 50% des Gesamtumsatzes erzielt werden.

Bisher galt diese Vorschrift nur, sofern sich die Zuteilung eines zweiten Saldo­steuersatzes für den Steuerpflichtigen nicht nachteilig auswirkte.

Seit dem 1. Januar 2023 wird ein zweiter Saldosteuersatz zugeteilt, auch wenn dieser höher ist als derjenige, welcher bis anhin gegeben war.

 

Verdecktes Eigenkapital – was ist das?

Verdecktes Eigenkapital bezieht sich auf das Eigenkapital eines Unternehmens, das in den Finanzberichten nicht offen zutage tritt, sondern "versteckt" ist. Der Anreiz, verdecktes Eigenkapital zu schaffen liegt in der Vermeidung der steuerlichen Belastung. Folgende Arten von verdecktem Eigenkapital sind am häufigsten:

  • Verlustvorträge: Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit Verluste gemacht hat, können diese als Verlustvorträge in den Jahresabschlüssen ausgewiesen werden. Verlustvorträge können in Zukunft gegen Gewinne verrechnet werden, was zur Folge hat, dass das Eigenkapital des Unternehmens höher ist, als es auf den ersten Blick scheint.
  • Zinslose Darlehen von Aktionären oder Nahestehenden: In der Buchhal­tung steht das Darlehen als Fremdkapital, in der Tat wird es aber als ver­decktes Eigenkapital interpretiert. Sobald das Fremdkapital wirtschaftlich demselben Risiko ausgesetzt ist wie normales Eigenkapital, liegt verdecktes Eigenkapital vor.
  • Latente Steuern: Latente Steuern sind Steuern, die aufgrund von Wert­minderungen von Vermögenswerten oder aufgrund von Unterschieden zwischen den Buchwerten und den Steuerwerten von Vermögenswerten anfallen. Latente Steuern können das Eigenkapital eines Unternehmens ver­ringern, wenn sie in den Abschlüssen ausgewiesen werden, sind aber nicht immer offensichtlich.
  • Pensionskassenverpflichtungen: Unternehmen, die Pensions­kassen­ver­pflich­tungen haben, müssen möglicherweise Rückstellungen für diese Ver­pflich­tungen bilden, die das Eigenkapital des Unternehmens verringern. Pensionskassenverpflichtungen können versteckt sein, wenn sie nicht explizit in den Finanzberichten ausgewiesen werden.

Verdecktes Eigenkapital kann für Investoren und andere Interessenten wichtig sein, da es Einblicke in die wahren finanziellen Verhältnisse eines Unternehmens gibt.

Das Steueramt ermittelt das verdeckte Eigenkapital mit der Faustregel, dass das maximal zu­läs­sige Fremdkapital 6 / 7 der Bilanzsumme betragen darf. Sobald und soweit die ausge­wie­senen Schulden die vorgegebenen Prozentsätze überschreiten, wird im Umfang des über­stei­genden Betrages automatisch verdecktes Eigen­kapital angenommen.

Steuerlich ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Verdecktes Eigenkapital wird bei der Kapitalsteuer berücksichtigt.
  • Zinsen auf verdecktem Eigenkapital gelten als Dividenden und unterliegen der Verrechnungssteuer, während normale Darlehenszinsen verrechnungs­steuerfrei sind.

 

Nebenkostenabrechnung muss innerhalb von sechs Monaten dem Mieter zugestellt werden

Ein Mieter hat das Recht, jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten. Ist die Frist für die Abrechnung nicht im Mietvertrag geregelt, muss sie inner­halb von sechs Monaten zugestellt werden. Andernfalls kann sie der Mieter bei der Schlichtungsbehörde einfordern.

 

Spesenpauschalen ohne Genehmigung der Steuerbehörde sind ein Risiko

Ein Zuger Unternehmen hat seinen Aussendienstmitarbeitenden 20 Prozent an Pauschalpesen bezogen auf den Umsatz für drei Jahre ausbezahlt. Die Steuerver­waltung des Kanton Zug akzeptierte nur die Hälfe der Auslagen als geschäfts­mässig begründeten Aufwand. Der Restbetrag von insgesamt CHF 234'000 wurde als steuerbarer Gewinn des Versicherungsvermittlers qualifiziert.

Das Unternehmen gelangte mit seinen Einsprachen bis ans Bundesgericht, das wie folgt entschied: Nur wenn Pauschalspesen geschäftsmässig begründet sind, können sie vom steuerbaren Gewinn in Abzug gebracht werden. Aufwände, die geschäfts­mässig nicht begründet sind, werden zum Unternehmensgewinn addiert. Des Weiteren unterscheidet das Bundesgericht zwischen der Gesellschaft nahe- und fernstehenden Arbeitnehmern. Als nahestehende Arbeitnehmer sind Anteils­inhaber des Unternehmens und diesen nahestehende Personen zu betrachten. Bei nahestehenden Arbeitnehmern muss das Unternehmen konkrete Beweise erbringen, dass den Pauschalspesen eine Einzelleistung gegenübersteht. Am einfachsten geschieht dies mit einem Verzicht auf Pauschalspesen und eine detaillierte Dokumentation der Arbeitsleistung und der Vergütung der einzelnen Einsätze fallbezogen. (Quelle: BGE 2C_316/2020 vom 20.10.20)

 

Ein Vermächtnis berechtigt nicht zur Teilnahme an der Erbteilung

Mit einem Vermächtnis im Testament und/oder Erbvertrag können einzelne Gegenstände oder Werte anderen Personen oder auch Stiftungen und Vereinen hinterlassen werden.

Wer ein Vermächtnis zugesprochen ­bekommen hat, nimmt nicht an der Erbteilung teil. Die Erben stehen in der Pflicht, das eingeräumte Vermächtnis zu erfüllen und den Gegenstand zu übergeben oder den Betrag zu überweisen. Da die Erben den Zeitpunkt der Herausgabe des Legats bestimmen können, kommt es öfters zu Streitereien. Spätestens mit Abschluss des Erbgangs und Übergang der Erbschaft an die Erben muss das Legat erfüllt werden.

Stirbt der Vermächtnisnehmer vor dem Erblasser, so erlischt das Vermächtnis. Es wird dann so verfahren, als habe es nie ein Vermächtnis gegeben.

 

Warendrittel sind nicht immer zulässig

Ein Unternehmen aktivierte ihre im Dezember 2019 an Kunden erbrachten, aber erst im Januar 2020 fakturierten Leistungen auf dem Konto "Angefangene Arbei­ten" zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug des Warendrittels.

Die Steuerbehörde akzeptierte dies nicht und verlangte, dass die Leistungen als aktive Rechnungsabgrenzung zum vollständigen Netto-Verkaufspreis ver­bucht werden soll. Das Bundesgericht gab der Steuerbehörde recht, da es sich um Lieferungen von Standardmaterial und Transportleistungen handelte, die sofort hätten abgerechnet werden können und damit am Bilanz­stichtag als erbracht und die Gegenleistung als geschuldet zu betrachten sind. (Quelle: BGE 2C_632/2022 vom 13.9.22)

 

ChatGPT wird je länger je mehr auch in Unternehmen genutzt. Was ist dabei aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: alles, was in ChatGPT eingegeben wird, geht in die Datenbank der künstlichen Intelligenz ein. Dies bedeutet, dass ChatGPT die Informationen auch für Abfragen von Wettbewerbern nutzt.

Urheberrecht: die künstliche Intelligenz nutzt Texte von anderen. Es kann also sein, dass bei der Wiederverwendung von Texten Urheberrechte verletzt werden.

AGBs von ChatGPT: für die gewerbliche Nutzung ist unter Umständen der Kauf einer Lizenz nötig.

Der Anwendung von ChatGPT im Unternehmen ist nichts entgegenzusetzen. Weisen Sie Ihre Mitarbeitenden auf die Risiken hin und passen Sie eventuell Ihre Reglemente an.



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