Die Türkei hat im April 2026 ein umfassendes Reformpaket angekündigt, das die Rahmenbedingungen für internationale Investoren, exportorientierte Unternehmen und regionale Unternehmenszentralen weiter verbessern soll. Im Mittelpunkt stehen steuerliche Anreize, vereinfachte Prozesse und eine stärkere Positionierung der Türkei als Standort für Produktion, Handel und Dienstleistungen.
Ein zentrales Element des Pakets ist die geplante Senkung der Körperschaftsteuer für exportierende Unternehmen. Nach den angekündigten Maßnahmen sollen produzierende Exporteure künftig von einem Körperschaftsteuersatz von 9 % profitieren können, während für andere exportierende Unternehmen ein Satz von 14 % vorgesehen ist. Damit sendet die Türkei ein deutliches Signal an Unternehmen, die internationale Märkte aus einer lokalen Struktur heraus bedienen möchten.
Auch das Istanbul Financial Center soll im Rahmen der Reform weiter gestärkt werden. Vorgesehen sind erweiterte steuerliche Vorteile für bestimmte Transit- und Auslandshandelsgeschäfte. Für entsprechende Erträge innerhalb des Istanbul Financial Center wird eine vollständige Steuerbefreiung genannt; außerhalb des Centers ist eine Befreiung von 95 % vorgesehen. Ziel ist es, Istanbul als Standort für regionale Management-, Handels- und Finanzfunktionen attraktiver zu machen.
Darüber hinaus sollen Dienstleistungen mit internationaler Ausrichtung stärker gefördert werden, insbesondere in Bereichen wie Technologie, Engineering, Design, Gesundheitsdienstleistungen und weiteren wissensbasierten Sektoren. Gleichzeitig ist vorgesehen, Investitionsprozesse über eine zentrale Anlaufstelle zu vereinfachen und damit administrative Abläufe transparenter und effizienter zu gestalten.
„Für Unternehmen, die die Türkei als Produktions-, Handels- oder Dienstleistungsstandort prüfen, sind steuerliche Anreize nur ein Teil der Gesamtbetrachtung. Entscheidend ist, lokale Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen und Prozesse so zu gestalten, dass sie zuverlässig mit der Muttergesellschaft zusammenarbeiten. Wir sind vor Ort, wir kennen unseren Markt sehr genau und wir haben viel Erfahrung darin, unsere Kunden auf dem Weg in die Türkei kompetent zu begleiten.“
Fatma Nur, Geschäftsführerin InterGest Turkey
Für deutsche Unternehmen mit Expansionsplänen in der Türkei kann diese Entwicklung neue strategische Fragen aufwerfen: Welche Struktur ist geeignet? Welche steuerlichen und administrativen Anforderungen sind zu beachten? Und wie lassen sich lokale Prozesse zuverlässig in die Organisation der Muttergesellschaft integrieren?
InterGest begleitet Unternehmen seit 1972 bei ihrer internationalen Expansion - von der Planung und Gründung über Buchhaltung, Payroll, Reporting und laufende Verwaltung bis zur Koordination mit lokalen Experten. Mit Partnern in über 50 Ländern unterstützt InterGest Unternehmen dabei, ihre Auslandsaktivitäten professionell, transparent und passgenau aufzubauen.
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Hinweis: Die genannten Punkte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die finalen gesetzlichen Regelungen und deren Anwendung im Einzelfall.




