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THE ART OF BEING LOCAL
IN 60+ COUNTRIES



Firmengründung im Ausland mit InterGest

Eine Firmengründung im Ausland ist selten eine reine Formalie. Sie entscheidet darüber, wie schnell Sie einen neuen Markt bedienen, welche Steuerlast Ihr Unternehmen trägt und welche Haftungsrisiken bei den Gesellschaftern landen. InterGest begleitet mittelständische Unternehmen seit 1972 bei genau diesem Schritt. Das reicht von der Rechtsformwahl über die Registereintragung bis zur laufenden Buchhaltung, Steuererklärung und Lohnabrechnung.

In über 60 Ländern sitzen eigene InterGest-Partner vor Ort: Steuerberater, Juristen und Buchhalter, die lokale Regeln kennen und deutsch sprechen. Für Sie heißt das: ein Ansprechpartner, ein Vertrag, ein konsolidiertes Reporting. Kein mühsames Zusammensuchen von Einzeldienstleistern in jedem Zielland. So wird die Firmengründung im Ausland planbar, auch wenn die Rahmenbedingungen sich von Land zu Land unterscheiden.

Unverbindlich zum InterGest-Modell beraten lassen

60+

Länder mit eigenen lokalen InterGest-Einheiten

Seit 1972

Internationale Firmengründungen und laufende Administration

750

Mitarbeiter weltweit in lokalen Einheiten

1.700+

Betreute Unternehmen weltweit

Firmengründung im Ausland – unsere Länder im Überblick

Ob Firmengründung in den USAGründung einer Ltd in EnglandGmbH in der Schweiz oder Tochtergesellschaft in Brasilien: wir begleiten Sie lokal. InterGest ist in über 60 Ländern aktiv. Auf jeder Länderseite finden Sie länderspezifische Details zur Firmengründung im Ausland: Rechtsformen, Gründungsprozesse, Behörden, Fristen und den lokalen InterGest-Ansprechpartner.

Warum eine Firmengründung im Ausland sinnvoll ist

Die Gründe für eine Firmengründung im Ausland sind so unterschiedlich wie die Unternehmen, die wir begleiten. In den meisten Fällen laufen sie auf vier Motive hinaus:

  • Marktnähe: Kunden vor Ort bedienen, Lieferzeiten verkürzen, Zollthemen entschärfen. Besonders in den USAGroßbritannien nach dem Brexit oder in asiatischen Wachstumsmärkten ist physische Präsenz oft Pflicht statt Kür.
  • Steuerliche Rahmenbedingungen: Länder wie Irland (12,5 % Körperschaftsteuer), die Schweiz (kantonal oft unter 15 %) oder Singapur bieten Gestaltungsspielräume. Legal und dokumentiert. Mit einer deutschen GmbH nicht erreichbar.
  • Produktionskosten und Fachkräfte: Osteuropa, Mexiko oder Vietnam bieten Lohnkostenvorteile bei hoher Qualifikation. Eine Tochtergesellschaft vor Ort sichert Kontrolle über Qualität und Lieferkette.
  • Risikostreuung: Wer nur den Heimatmarkt bedient, ist bei Rezession, Regulierung oder Währungsschwankungen angreifbar. Eine zweite operative Basis im Ausland reduziert diese Abhängigkeit spürbar.

Typische Auslöser in der Praxis:

  • Lokaler Großkunde verlangt direkten Vertragspartner vor Ort
  • Vertriebsmargen im indirekten Kanal zu gering für weiteres Wachstum
  • Eigene Mitarbeiter im Zielland rechtssicher beschäftigen
  • Markenauftritt und Preisgestaltung selbst kontrollieren
  • Wettbewerber haben lokale Präsenz, Sie noch nicht

Entscheidend: Die Firmengründung im Ausland muss zur Gesamtstrategie passen. Nicht umgekehrt. InterGest prüft gemeinsam mit Ihnen, welches Land, welche Rechtsform und welche Struktur Ihre Ziele am besten tragen.

Marktpotential für Ihr Zielland einschätzen

Welche Rechtsformen zur Auswahl stehe

Nicht jeder Markt braucht sofort eine Tochtergesellschaft. Die Wahl der falschen Rechtsform ist einer der teuersten Fehler beim Markteintritt. Entweder zu viel Struktur zu früh. Oder zu wenig Haftungsschutz zu spät. Je nach Land stehen unterschiedliche Formen zur Verfügung: Kapitalgesellschaften (GmbH, Ltd., LLC, S.L., S.r.l.) mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften (AG, PLC, S.A.) für größere Vorhaben und Personengesellschaften oder Niederlassungen mit meist persönlicher Haftung. Welche Form passt, hängt von Haftung, Steuerbelastung, Publizitätspflichten und Investorenanforderungen ab.

 

Gesellschaftsform Rechtliche Eigenständigkeit Haftung Typischer Einsatz
Tochtergesellschaft Eigenständige juristische Person Auf Gesellschaftskapital begrenzt Vollständiger Marktaufbau, eigene Mitarbeiter, eigene Verträge
Niederlassung Abhängig von Muttergesellschaft Muttergesellschaft haftet Operative Präsenz ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Repräsentanz Keine eigene Rechtsperson Muttergesellschaft haftet Marktbeobachtung, Kundenpflege – keine eigenen Umsätze
Joint Venture Eigenständig mit lokalem Partner Auf Gesellschaftskapital begrenzt Märkte mit hohen Eintrittsbarrieren oder Pflicht zum lokalen Partner

GmbH, LLC oder Limited im direkten Vergleich

Die drei häufigsten Rechtsformen bei einer Firmengründung im Ausland unterscheiden sich in Haftung, Steuern und Verwaltungsaufwand deutlicher, als die Namen vermuten lassen.

  • GmbH (Deutschland, Österreich, Schweiz): Mindestkapital 25.000 € (DE), strenge Publizitätspflichten, Eintragung im Handelsregister. Steuerlich trennt das Finanzamt sauber zwischen Gesellschaft und Gesellschafter. Vertrauensbonus bei deutschen Geschäftspartnern und Banken.
  • Limited (UK, Irland, ehemalige Commonwealth-Staaten): Mindestkapital £1, Gründung in wenigen Tagen online, jährliche Offenlegung an Companies House. Nach dem Brexit ist die Limited für deutsche Gesellschafter administrativ aufwendiger. Substanznachweis und Betriebsstättenthematik sind zu beachten. Siehe Großbritannien und Irland.
  • LLC (USA): Flexibelste der drei Formen. Keine bundesweite Mindestkapitalvorgabe, Pass-through-Taxation möglich (Gewinne direkt beim Gesellschafter versteuert), der Bundesstaat entscheidet über Detailpflichten. LLC in Delaware gründenWyoming und Nevada sind Klassiker für Holding-Strukturen.

Neben diesen drei Formen gibt es länderspezifische Pendants: SARL in FrankreichS.L. in SpanienSp. z o.o. in Polen. Alle teilen das Grundprinzip der Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung.

Für die richtige Wahl zählen nicht nur Steuersätze, sondern auch Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsstätten-Regeln und die Frage, ob ein Substanznachweis geführt werden muss. Ausgeschüttete Gewinne versteuert die deutsche Mutter nach dem Schachtelprivileg (§ 8b KStG) zu 95 % steuerfrei. InterGest klärt diese Punkte vor der Gründung. Nicht erst danach.

Rechtsform-Empfehlung für Ihr Zielland

So begleitet InterGest Ihre Firmengründung im Ausland

Eine Firmengründung im Ausland läuft bei InterGest in klaren Schritten ab. Immer mit denselben Ansprechpartnern vom ersten Gespräch bis zur laufenden Betreuung. Die Gründungsschritte selbst sind in jedem Land anders: In Singapur dauert die Registrierung drei Tage, in Brasilien drei bis sechs Monate. Identisch bleibt der Prozess, mit dem InterGest arbeitet:

  1. Erstberatung & Marktanalyse. Welcher Markt passt wirklich? Vor jeder Firmengründung im Ausland analysieren wir Potenzial, Wettbewerbssituation und steuerliche Rahmenbedingungen. Und sagen Ihnen auch, wenn der Zeitpunkt noch nicht stimmt.
  2. Rechtsform & Standortwahl. Tochtergesellschaft, Niederlassung oder Repräsentanz: Die Empfehlung hängt von Ihrem Geschäftsmodell ab, nicht von einer Standardlösung. Wir beraten auch zu Verrechnungspreisen und Konzernstruktur.
  3. Gründung & Domizilierung. Notartermine, Behördengänge, Handelsregistereintragung, Steuerregistrierung. Alles in der Landessprache, mit gesetzlicher Vertretung vor Ort. Sie unterschreiben, wir koordinieren den Rest.
  4. Vertriebsaufbau & Personalsuche. Wir helfen bei der Suche nach Geschäftsführern, Handelsvertretern und Vertriebsmitarbeitern. Besuchsberichte übersetzen wir in Ihre Muttersprache. Den Expat Service für entsandte Mitarbeiter übernehmen wir auf Wunsch ebenfalls.
  5. Buchhaltung & Steuern. Ab dem ersten Geschäftstag gelten lokale Buchführungspflichten. Wir richten die Buchhaltungsstruktur ein, erstellen Jahresabschlüsse und übernehmen Umsatzsteuermeldungen. Koordiniert mit lokalen Wirtschaftsprüfern.
  6. Payroll & HR. Lohn- und Gehaltsabrechnung, Sozialabgaben, Lohnsteuer, alle lokal vorgeschriebenen Meldepflichten. Für jeden Mitarbeiter, in jeder Währung.
  7. Controlling & Reporting. Monatliche Berichte in Ihrer Sprache, nach Ihrem Format. Kein Rätselraten, was in der Auslandsgesellschaft gerade passiert.

Die konkreten Gründungsschritte, Fristen und Behörden unterscheiden sich je nach Zielland erheblich. Wählen Sie Ihr Land aus der Übersicht unten.

Gründungs-Fahrplan besprechen

Risiken und Stolperfallen bei der Firmengründung im Ausland

Eine Firmengründung im Ausland scheitert selten am Gründungsakt selbst. Häufiger sind es Folgethemen, die zu spät auf den Tisch kommen. Unterschätzte Detailtiefe statt schlechter Strategie.

  • Compliance-Anforderungen werden unterschätzt. Eigene Fristen, eigene Behörden, eigene Meldepflichten. In jedem Land. EU und OECD verschärfen zudem die Substanz- und Meldepflichten (DAC8Pillar Two). Wer das nicht kennt, zahlt Strafen. Oder schließt die Gesellschaft, ohne es zu wollen.
  • Falsche Rechtsform. Niederlassung statt Tochtergesellschaft klingt erstmal günstiger. Bis die Muttergesellschaft für Verbindlichkeiten im Ausland geradestehen muss. Umgekehrt: Eine vollständige Tochtergesellschaft in der Marktbeobachtungsphase produziert Kosten, die niemand braucht.
  • Lokales Arbeitsrecht wird unterschätzt. Kündigungsschutz, Sozialabgaben, Mindestlöhne: in vielen Ländern deutlich restriktiver als in Deutschland. Wer das erst beim ersten Konflikt mit einem Mitarbeiter lernt, lernt es teuer.
  • Gewinnrückführungen funktionieren nicht automatisch. In BrasilienIndien und Teilen Afrikas sind Transfers an die Muttergesellschaft reguliert. Was die Tochter verdient, kommt nicht ohne weiteres im deutschen Konto an.
  • Transferpreise werden ignoriert. Ohne dokumentierte Leistungsbeziehungen zwischen Mutter und Tochtergesellschaft riskieren Sie Nachzahlungen in beiden Ländern. Gleichzeitig.
  • Die Buchhaltung startet improvisiert. Jahresabschlüsse lassen sich kaum rückwirkend ordentlich aufbauen, wenn die Grundlagen fehlen.

Die 10 häufigsten Fehler bei der Firmengründung im Ausland, und wie Sie diese vermeiden, finden Sie in unserem kostenlosen Buch. Hier können Sie ein Exemplar anfordern.

GRATIS-BUCH VON PETER ANTERIST

Die 11 teuersten Fehler bei der Firmengründung im Ausland

Peter Anterist, Geschäftsführer der InterGest Worldwide GmbH, hat die Erfahrungen aus über 50 Jahren internationaler Firmengründungs-Praxis und Projekten in 60+ Ländern in einem Buch verdichtet: Fail in Foreign Trade. 11 typische Stolperfallen bei der Firmengründung im Ausland, von Scheinselbstständigkeit über Transferpreise bis Compliance, und wie internationale Unternehmen sie umgehen.

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InterGest oder Großberatung: was passt zu Ihrem Unternehmen?

Nicht jede Firmengründung im Ausland verlangt nach einer Big-Four-Kanzlei. KPMG, PwC, Deloitte und EY sind exzellente Firmen. Für Konzerne. Ein Unternehmen mit 50 bis 500 Millionen Euro Umsatz baut erstmals eine Tochtergesellschaft in Spanien oder Indien auf. Für diese Situation sind die Big Four meist zu groß, zu teuer und zu wenig an der operativen Umsetzung interessiert.

Bei einer Firmengründung im Ausland liefert InterGest, was die Big Four in dieser Situation nicht leisten: lokale Experten, die selbst Unternehmer sind, die Verantwortung übernehmen und den Betrieb dauerhaft führen. Nicht nur beraten und dann die Rechnung schicken.

  InterGest Big Four (KPMG, PwC, Deloitte, EY)
Zielgruppe Mittelstand, KMU, Familienunternehmen Konzerne, DAX-Unternehmen, Private Equity
Leistungsfokus Gründung + laufendes BPO Strategie, M&A, Prüfungsmandate
Lokale Präsenz Eigene lokale Einheiten in 60+ Ländern Büronetzwerk mit variablem Fokus
Ansprechpartner Direkter lokaler Experte Zentralisierte Projektteams
Kostenstruktur Mittelstandsgerecht, transparent Für Konzernbudgets kalkuliert
Beziehung Langfristig, konstante Teams Projektbasiert

Seit 1972.

60+ Länder. 750 Mitarbeiter. 1.700 betreute Unternehmen.

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Unsere Klienten

Wir betreuen seit Jahrzehnten eine stetig wachsende Zahl von Kunden, die unserem Service und unserer Kompetenz vertrauen.

Eine kleine Auswahl unserer Klienten finden Sie hier:

Häufige Fragen zur Firmengründung im Ausland

Wie lange dauert eine Firmengründung im Ausland?

Je nach Land zwischen drei Tagen und sechs Monaten. 

Singapur und dieUSA sind am schnellsten.Brasilien undIndien am langsamsten. Entscheidend sind Notarpflicht, Behördenbearbeitungszeiten und ob alle Dokumente beim ersten Anlauf vollständig sind. Letzteres wird regelmäßig unterschätzt.

Was kostet es, eine Firma im Ausland zu gründen?

Drei Kostenblöcke: Mindestkapital (in manchen Ländern null, in anderen mehrere tausend Euro), staatliche Gebühren und Notarkosten sowie Beratungshonorar.

Wer speziell nach den Kosten einer Limited oder LLC fragt: Die staatlichen Gebühren sind in Großbritannien oder denUSA vergleichsweise gering. Die laufenden Kosten für Buchhaltung und Compliance sind langfristig oft relevanter. InterGest legt alle Positionen vor Beginn offen.

 

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbe im Ausland anmelden und einer Gesellschaft gründen?

Ein Gewerbe im Ausland anmelden ist in vielen Ländern nur für Einzelpersonen oder sehr kleine Betriebe vorgesehen.

Ohne eigene Rechtspersönlichkeit, ohne Haftungsbeschränkung. Wer als deutsches Unternehmen dauerhaft im Ausland tätig sein will, braucht in aller Regel eine eigenständige Gesellschaft: Tochtergesellschaft, Niederlassung oder zumindest eine Repräsentanz. InterGest berät, welche Form zu Ihrer konkreten Situation passt.

Kann ich eine Firma im Ausland gründen, ohne dort einen Wohnsitz zu haben?

Ja, in den meisten Ländern ist eine Firmengründung im Ausland ohne Wohnsitz möglich. 

Allerdings mit Einschränkungen. In einigen Märkten ist ein lokaler Geschäftsführer mit Wohnsitz im Land gesetzlich vorgeschrieben, oder bestimmte Genehmigungen setzen eine physische Präsenz voraus. InterGest stellt in solchen Fällen die gesetzliche Vertretung vor Ort. Das ist einer der praktischen Hauptgründe, mit einem lokalen Partner zu arbeiten statt die Gründung alleine zu versuchen.

 

Welche laufenden Pflichten hat eine Auslandsgesellschaft?

Buchführung, Jahresabschluss, Steuermeldungen, Lohnbuchhaltung, Handelsregisterpflichten: in den meisten Ländern mehr als erwartet.

Manche Länder verlangen monatliche Steuervoranmeldungen, andere quartalsweise. InterGest übernimmt das als laufendes BPO. Alle Leistungen im Überblick.

Ab wann lohnt sich eine eigene Gesellschaft statt eines Distributors?

Als grober Richtwert gilt: ab einem lokalen Jahresumsatz von 1 bis 2 Millionen Euro. 

Eine Universalformel gibt es nicht. Entscheidender als die Umsatzschwelle ist oft der strategische Druck. Wenn ein Großkunde einen direkten Vertragspartner fordert, ist die Frage beantwortet.

Kann ich als Ausländer überall Gesellschafter oder Geschäftsführer sein?

Ja, in den meisten Ländern können Ausländer uneingeschränkt Gesellschafter oder Geschäftsführer sein. 

In manchen Märkten ist ein lokaler Partner oder Mindestanteil vorgeschrieben: in Saudi-Arabien, in bestimmten Branchen in China oder in einigen Märkten Südostasiens. Mancherorts braucht der Geschäftsführer eine lokale Aufenthaltsgenehmigung. InterGest prüft das vor Gründungsbeginn.

Was passiert, wenn die Auslandsgesellschaft nicht läuft?

Sie muss formal liquidiert werden.

Einfach aufhören funktioniert nicht. In den meisten Ländern führt das zu steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen, die teurer sind als eine ordentliche Schließung. Auch Liquidationen begleitet InterGest.

Wie unterscheidet sich InterGest von einem lokalen Steuerberater?

Ein lokaler Steuerberater kennt sein Land gut.

Er kennt aber nicht Ihre Situation als ausländisches Mutterunternehmen, nicht die deutschen Reporting-Anforderungen und nicht die Intercompany-Struktur, in die seine Arbeit eingebettet ist. Genau diese Verbindung von lokal und international ist der Kern des InterGest-Modells.

Übernimmt InterGest auch die gesetzliche Vertretung vor Ort?

Ja.

In Ländern, in denen ein lokaler Geschäftsführer gesetzlich vorgeschrieben oder praktisch notwendig ist, stellt InterGest diese Vertretung. Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zu rein beratenden Dienstleistern. Mehr dazu unter Leistungen.

Starten Sie jetzt Ihr Auslandsprojekt

Sie haben ein konkretes Land im Blick – oder noch nicht entschieden, welcher Markt der nächste Schritt ist. Beides ist ein guter Ausgangspunkt für ein erstes Gespräch.

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