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Firmengründung in Mexiko
Die Firmengründung in Mexiko erschließt den größten spanischsprachigen Markt und den Zugang nach ganz Lateinamerika. InterGest Mexico betreut ausländische Unternehmen im ganzen Land, unter anderem in Mexiko-Stadt, Puebla, Querétaro, Guadalajara und Monterrey, und übernimmt das Tagesgeschäft der Tochtergesellschaft.
Was muss ich über die Firmengründung in Mexiko wissen?
Kurzantwort: Für die Firmengründung in Mexiko fällt die Wahl in den meisten Fällen auf die S. de R.L. de C.V. (Sociedad de Responsabilidad Limitada de Capital Variable, das mexikanische Gegenstück zur GmbH). Sie haftet beschränkt und braucht mindestens zwei Gesellschafter. Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht; empfohlen sind rund 50.000 MXN (etwa 2.500 €) für ein gutes Standing bei Banken und Kunden. Die Gründung kostet rund 90.000 MXN (etwa 4.500 €) und dauert etwa drei Monate. Der Ablauf umfasst acht Schritte, von der Namensgenehmigung über die notarielle Beurkundung bis zur Eintragung ins Registro Público de Comercio (das mexikanische Handelsregister). Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Sie interessieren sich auch für andere Länder, in denen InterGest vertreten ist? Mehr zu den anderen Ländern finden Sie auf unserer Übersichtsseite Firmengründung im Ausland. Dort erwarten Sie eine Vergleichstabelle der gängigsten Rechtsformen sowie regionale Übersichten: beispielsweise zur Firmengründung in Singapur, Firmengründung in Indien, Firmengründung in China oder Firmengründung in Ungarn.
Eine Übersicht aller Leistungen von InterGest finden Sie auf unserer Leistungsseite.
S. de R.L.
de C.V.
Gängige Rechtsform für ausländische Unternehmen (Pendant zur GmbH)
0 € Kapital
Kein gesetzliches Mindestkapital
~ 0 Monate
Dauer bis zur vollständigen Arbeitsfähigkeit
~ 0 MXN
Gründungskosten
(~ 4.500 €)
Ihr Ansprechpartner für die Firmengründung in Mexiko
Gregor Vorderwülbecke ist Geschäftsführer der InterGest Mexico und Ihr Ansprechpartner für die Firmengründung in Mexiko. Er leitet das Büro in Mexiko seit 2017 und begleitet ausländische Unternehmen durch die mexikanische Verwaltungs-, Notar- und Bankenpraxis. Auf Wunsch kann InterGest auch als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft auftreten.
Gemeinsam mit seinem Team übernimmt er Buchhaltung, Steuern, Lohnabrechnung, Treasury und Reporting. Gregor hält die Verbindung zu Notaren, der Steuerbehörde SAT und der Sozialversicherung IMSS. So erhält die Zentrale jederzeit ein klares Bild davon, wo ihre mexikanische Tochtergesellschaft steht. Wie diese Zusammenarbeit in der Praxis gelingt, zeigt die Geschichte des schwäbischen Familienunternehmens Gläser, das mit InterGest Mexico neu durchgestartet ist.

Welche Vorteile bietet eine Firmengründung in Mexiko?
Eine Firmengründung in Mexiko erschließt den größten spanischsprachigen Markt der Welt und zugleich den Zugang in die USA, nach Kanada und ganz Lateinamerika:
- Großer Binnenmarkt: rund 130 Millionen Einwohner und eine kaufkräftige, wachsende Mittelschicht. Wer früh präsent ist, sichert sich Anteile in einer der größten Volkswirtschaften Lateinamerikas.
- Freihandel: das Abkommen USMCA/T-MEC mit den USA und Kanada sowie das modernisierte EU-Mexiko-Abkommen eröffnen Zollvorteile in beide Richtungen. Mexiko ist in ein dichtes Netz von Freihandelsabkommen eingebunden und eröffnet damit den Zugang in beide Wirtschaftsräume.
- Nearshoring: Produktion direkt vor der Haustür des US-Marktes, mit kurzen Lieferketten statt langer Seewege aus Asien. Viele Konzerne verlagern Fertigung näher an Nordamerika, und Mexiko ist dabei häufig die erste Wahl.
- Beschränkte Haftung: die S. de R.L. de C.V. trennt Privat- und Geschäftsvermögen und schützt das Vermögen der Gesellschafter. Diese riskieren grundsätzlich nur ihre Kapitaleinlage.
- Fachkräfte: eine junge, gut ausgebildete Erwerbsbevölkerung zu wettbewerbsfähigen Kosten. Besonders in Industrie, Ingenieurwesen und IT ist qualifiziertes Personal verfügbar.
- Standing: eine eigene Gesellschaft schafft Zugang zu Finanz- und Steuerinstrumenten und Vertrauen bei Banken, Kunden und Behörden. Lokale Aufträge und öffentliche Ausschreibungen setzen oft eine mexikanische Gesellschaft voraus.
- Offenheit: in den meisten Branchen ist eine 100 % ausländische Beteiligung möglich; nur in wenigen strategischen Sektoren bestehen Beschränkungen.
- Wachstumsdynamik: Investitionen aus den USA, Europa und Asien treffen auf einen wachsenden Konsummarkt und halten Nachfrage und Investitionstätigkeit hoch.
Der Start erfordert dennoch Vorbereitung. Mexikos ausgeprägte Bürokratie, das arbeitnehmerfreundliche Arbeitsrecht samt Gewinnbeteiligung (PTU) und die strenge elektronische Steuer- und Rechnungspflicht (CFDI) verlangen Vorbereitung und einen Partner vor Ort. InterGest Mexico bringt das lokale Team mit, das Ihre Gründung sauber aufsetzt und die laufenden Pflichten übernimmt.
Welche Rechtsform passt zur Firmengründung in Mexiko?
Bei der Firmengründung in Mexiko fällt die Wahl meist zwischen der S. de R.L. de C.V. und der S.A. de C.V. Beide haften beschränkt und tragen das Kürzel „de C.V." (de Capital Variable) für ein flexibles, variables Stammkapital.
Die S. de R.L. de C.V. (Sociedad de Responsabilidad Limitada) entspricht der deutschen GmbH: Sie hat Gesellschafter mit Geschäftsanteilen (socios), braucht mindestens zwei und höchstens 50 davon und passt für die meisten Tochtergesellschaften. Die S.A. de C.V. (Sociedad Anónima) arbeitet mit Aktien und eignet sich für größere oder kapitalmarktnahe Strukturen; als S.A.P.I. de C.V. (Sociedad Anónima Promotora de Inversión) lässt sie sich flexibel für Investoren und Joint Ventures gestalten. Wer keine eigene Gesellschaft will, kann mit einer Sucursal (Zweigniederlassung) auftreten; dann haftet allerdings die Muttergesellschaft, und die Eröffnung muss von der Secretaría de Economía (dem mexikanischen Wirtschaftsministerium) genehmigt werden.
Beide Kapitalgesellschaften werden vor einem Notario Público (einem staatlich bestellten Notar) oder einem Corredor Público (einem öffentlich bestellten Handelsnotar) gegründet und ins Registro Público de Comercio, das mexikanische Handelsregister, eingetragen. Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht; empfohlen sind rund 50.000 MXN als Betriebskapital und für ein gutes Standing bei Banken. Die folgende Tabelle stellt die Optionen gegenüber:
| Rechtsform | Empfohlenes Stammkapital | Eignung | Haftung |
|---|---|---|---|
| S. de R.L. de C.V. | Kein gesetzliches Minimum (empf. rund 50.000 MXN) | Tochtergesellschaft, Mittelstand; Pendant zur GmbH | Beschränkt auf die Einlage |
| S.A. de C.V. | Kein gesetzliches Minimum (höher empfohlen) | Größere, kapitalmarktnahe Strukturen; Pendant zur AG | Beschränkt auf die Einlage |
| S.A.P.I. de C.V. (Promotora de Inversión) | Kein gesetzliches Minimum | Joint Ventures, Investoren- und Beteiligungsstrukturen | Beschränkt auf die Einlage |
| Sucursal (Zweigniederlassung) | Kein eigenes Kapital | Unselbstständige Präsenz der Muttergesellschaft | Muttergesellschaft haftet |
InterGest schreibt keine bestimmte Rechtsform vor, sondern stellt die Optionen mit ihren steuerlichen und haftungsrechtlichen Folgen dar und unterstützt Sie bei der Wahl der Form, die zu Ihrem Vorhaben passt. Für ausländische Mutterhäuser ist die S. de R.L. de C.V. in der Praxis die häufigste Wahl, weil sie der vertrauten GmbH-Struktur am nächsten kommt.
Welcher Standort passt zur Firmengründung in Mexiko?
Für die Firmengründung in Mexiko prägt der Standort den Geschäftserfolg oft stärker als die Rechtsform: Löhne, Branchencluster und Infrastruktur unterscheiden sich von Mexiko-Stadt über Monterrey bis zum Bajío erheblich.
- Mexiko-Stadt (CDMX): Verwaltung, Dienstleistungen und Hauptsitze; größter Absatzmarkt und beste Anbindung. Hier sitzen Behörden, Banken und die meisten internationalen Dienstleister.
- Monterrey (Nuevo León): Industrie- und Logistikzentrum im Norden, nah an der US-Grenze. Schwerpunkte sind Maschinenbau, Stahl und Elektronik; traditionell stark für ausländische Industrieinvestoren.
- Guadalajara (Jalisco): Technologie, Elektronik und Software, ein führender Technologiestandort Mexikos, mit gut ausgebildeten Ingenieuren und einem aktiven Start-up-Umfeld.
- Bajío (Querétaro, Guanajuato, Aguascalientes): Automobil-, Zuliefer- und Luftfahrtindustrie und ein Schwerpunkt des Nearshoring, mit modernen Industrieparks und kurzen Wegen zu den großen Märkten.
- Puebla: Automobilcluster (u. a. um VW und Audi) mit dichtem Zuliefernetz; hier sitzt auch InterGest Mexico.
- Grenzregionen: Maquiladora-Zonen für exportorientierte Fertigung Richtung USA; in der nördlichen Grenzregion gilt ein reduzierter Satz der Umsatzsteuer IVA von 8 % (statt 16 %) als zusätzlicher Anreiz.
InterGest sitzt in Puebla, eine Stunde von Mexiko-Stadt entfernt, betreut Mandanten in ganz Mexiko und berät bei der Standortwahl auch zu Logistik und Steuern.
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Wie läuft eine Firmengründung in Mexiko ab?
Eine Firmengründung in Mexiko läuft in acht Schritten ab, von der Namensgenehmigung bis zur Kontoeröffnung:
- Namensgenehmigung: Bei der Secretaría de Economía (dem mexikanischen Wirtschaftsministerium) wird der Firmenname reserviert (autorización de uso de denominación). Es werden mehrere Namensvorschläge eingereicht; die Genehmigung gilt befristet.
- Satzung entwerfen: Der Gesellschaftsvertrag (acta constitutiva) regelt Firma, Sitz, Geschäftszweck, Kapital, Gesellschafter und Geschäftsführung. Eine saubere Ausarbeitung beugt späteren Problemen vor.
- Notarielle Beurkundung: Ein Notario Público (ein staatlich bestellter Notar) beurkundet die Gründung (protocolización); ausländische Gesellschafter handeln dabei meist über eine Vollmacht (poder), sodass keine persönliche Anwesenheit nötig ist.
- Handelsregister: Die Gesellschaft wird ins Registro Público de Comercio (das mexikanische Handelsregister) eingetragen und erhält ihre Registernummer (folio mercantil); ab diesem Zeitpunkt besteht sie als juristische Person.
- Steuerlicher Sitz: Nachweis einer Geschäftsadresse (domicilio fiscal), Voraussetzung für die steuerliche Registrierung.
- SAT-Registrierung: Steuernummer (RFC) bei der Steuerbehörde SAT beantragen und die elektronische Signatur e.firma (FIEL) einrichten, ohne die in Mexiko kaum eine Behörden- oder Rechnungsfunktion läuft.
- IMSS-Registrierung: Anmeldung bei der Sozialversicherung IMSS, sobald Beschäftigte eingestellt werden, spätestens fünf Werktage nach Arbeitsbeginn; parallel erfolgt die Anmeldung beim Wohnungsfonds INFONAVIT.
- Bankkonten: Eröffnung der Geschäftskonten und Einzahlung des Kapitals; die Bank verlangt RFC, Gründungsurkunde und KYC-Unterlagen (Identitätsnachweise nach „Know Your Customer“) der wirtschaftlich Berechtigten.
Insgesamt ist die Gesellschaft meist innerhalb von rund drei Monaten voll arbeitsfähig. Beurkundung und Eintragung gehen vergleichsweise schnell; Zeit kosten vor allem Apostille, beglaubigte Übersetzungen und die Kontoeröffnung.
Was kostet eine Firmengründung in Mexiko und wie lange dauert sie?
Was eine Firmengründung in Mexiko kostet, hängt vom Stammkapital und vom Aufwand für Notar und Übersetzungen ab; als Richtwert sind rund 90.000 MXN (etwa 4.500 €) anzusetzen. Die folgende Aufstellung zeigt die Posten:
| Position | Dauer | Kosten |
|---|---|---|
| Namensgenehmigung und Satzung | 1–2 Wochen | Ca. 5.000–10.000 MXN (~250–500 €; Beratung, Übersetzung) |
| Notarielle Beurkundung (Notario Público) | Wenige Tage | Ca. 15.000–30.000 MXN (~700–1.400 €; je nach Stammkapital) |
| Eintragung ins Registro Público de Comercio | 1–3 Wochen | Ca. 5.000–15.000 MXN (~250–700 €) |
| SAT- und IMSS-Registrierung | Parallel | Ca. 0–2.000 MXN (~0–100 €; RFC, Sozialversicherung) |
| Beratung, Apostille und Übersetzungen | Projektbegleitend | Ca. 20.000–40.000 MXN (~950–1.900 €; Pauschale) |
| Gesamt typisch | ~ 3 Monate bis zur Arbeitsfähigkeit | ~ 90.000 MXN (~4.500 €), ohne Stammkapital |
Nach der Gründung fallen vor allem drei Steuern und Abgaben an: die Körperschaftsteuer ISR mit 30 % auf den Gewinn, die Umsatzsteuer IVA mit 16 % (in der nördlichen Grenzregion ermäßigt auf 8 %) sowie die gesetzliche Gewinnbeteiligung der Beschäftigten PTU in Höhe von 10 % des steuerpflichtigen Gewinns. Auf Dividenden an ausländische Gesellschafter erhebt Mexiko zusätzlich 10 % Quellensteuer, die ein Doppelbesteuerungsabkommen reduzieren kann.
Buchhaltung und Rechnungen laufen verpflichtend elektronisch über das CFDI-System und werden monatlich an die Steuerbehörde SAT gemeldet; verspätete oder fehlerhafte Meldungen führen schnell zu Strafen. InterGest Mexico übernimmt Buchhaltung, CFDI und Steuererklärungen auf Wunsch komplett und hält die Fristen ein.
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Welche Dokumente brauche ich für die Firmengründung in Mexiko?
Für die Firmengründung in Mexiko verlangen Notar und Register Unterlagen von mindestens zwei Gesellschaftern sowie von den wirtschaftlich Berechtigten:
Für die Gesellschaft:
- Mehrere Vorschläge für den Firmennamen (für die Genehmigung der Secretaría de Economía)
- Angaben zu Sitz, Geschäftszweck und Stammkapital der geplanten Gesellschaft
- Gesellschaftsvertrag (acta constitutiva) mit Gesellschafter- und Geschäftsführungsstruktur
- Nachweis des steuerlichen Sitzes (comprobante de domicilio fiscal)
Für Gesellschafter und Geschäftsführer:
- Reisepässe oder amtliche Ausweise
- Vollmacht (poder) für die Vertretung bei der Gründung, falls Sie nicht persönlich erscheinen
- Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten für die KYC-Prüfung der Bank
Bei einer ausländischen Muttergesellschaft als Gesellschafterin:
- Aktueller Registerauszug und Gesellschafterbeschluss der Muttergesellschaft
- Apostille und beglaubigte spanische Übersetzungen aller ausländischen Dokumente
InterGest prüft die Unterlagen vorab und koordiniert Apostille, Übersetzung und Einreichung in der richtigen Reihenfolge, weil genau hier viele erste Versuche scheitern. Weitere Hinweise finden Sie in unseren FAQs.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten bei der Firmengründung in Mexiko?
Der rechtliche Rahmen einer Firmengründung in Mexiko verteilt sich auf mehrere Stellen; wer weiß, wer wofür zuständig ist, kommt deutlich schneller durch das Verfahren.
Das Fundament bildet die Ley General de Sociedades Mercantiles (LGSM), das mexikanische Gesellschaftsgesetz, das Gesellschaftsformen, Gründung, Organe und Haftung regelt. Die Gründung wird vor einem Notario Público beurkundet und ins Registro Público de Comercio eingetragen; steuerlich ist die Steuer- und Zollbehörde SAT zuständig, die die Steuernummer (RFC) vergibt und die Meldungen über das CFDI-System steuert.
Beim Personal greifen das Bundesarbeitsgesetz (Ley Federal del Trabajo), die Sozialversicherung IMSS und der Wohnungsfonds INFONAVIT. Wer diese Zuständigkeiten von Anfang an kennt, vermeidet Doppelwege und hält die Fristen ein.
Diese Stellen und Grundlagen begleiten jede Gründung:
| Stelle / Grundlage | Funktion |
|---|---|
| Ley General de Sociedades Mercantiles (LGSM) | Gesellschaftsgesetz; regelt Rechtsformen, Gründung, Organe und Haftung |
| Secretaría de Economía | Genehmigung des Firmennamens |
| Notario Público | Beurkundung des Gesellschaftsvertrags |
| Registro Público de Comercio | Eintragung ins Handelsregister Mexiko |
| SAT (Servicio de Administración Tributaria) | Vergabe der Steuernummer Mexiko (RFC), Steuererhebung, CFDI |
| IMSS / INFONAVIT | Sozialversicherung der Beschäftigten und Pflichtbeiträge zum Wohnungsfonds |
| Ley Federal del Trabajo | Bundesarbeitsgesetz; Arbeitsverträge, Kündigung, Gewinnbeteiligung (PTU) |
| ISR / IVA | Körperschaftsteuer (30 %) / Umsatzsteuer Mexiko (16 %) |
Mexiko verlangt eine elektronische, lückenlose Buchhaltung samt CFDI-Rechnungen; das macht die Steuerprüfung transparent, lässt aber wenig Spielraum für Nachlässigkeit. Das Arbeitsrecht ist arbeitnehmerfreundlich, inklusive der Gewinnbeteiligung PTU. InterGest Mexico hält diese Pflichten für Sie ein und meldet die Zahlen an die Zentrale.
Wie finanziere ich eine Firmengründung in Mexiko?
Die Finanzierung einer Firmengründung in Mexiko stützt sich meist auf eine Mischung mehrerer Quellen:
- Eigenkapital aus dem Heimatland: der Standardweg. Die Einlage fließt als Stammkapital in die Gesellschaft; empfohlen ist ein Polster für die ersten Monate Betriebskosten und Sozialabgaben.
- Gesellschafterdarlehen: Darlehen der Muttergesellschaft sind üblich und flexibel. Vertrag und marktübliche Zinsen sollten dokumentiert sein; Mexiko begrenzt die Abzugsfähigkeit von Zinsen bei zu hoher Verschuldung gegenüber Gesellschaftern (Unterkapitalisierungsregel, Verhältnis 3:1) und verlangt eine Verrechnungspreis-Dokumentation.
- Lokale Bankkredite: mexikanische Banken finanzieren etablierte Geschäftsmodelle, verlangen aber Sicherheiten und eine Historie; für die Anlaufphase bleibt Eigenkapital der verlässlichere Weg.
- Förderung und Anreize: Förderbanken wie Nafin und Bancomext sowie Anreize für Nearshoring und exportorientierte Fertigung, etwa beschleunigte Abschreibungen, können hinzukommen.
Welche Mischung trägt, hängt von Branche, Kapitalbedarf und Tempo ab; meist sind es Eigenkapital und ein Gesellschafterdarlehen zusammen. InterGest prüft die Kapitalstruktur und bereitet die Unterlagen so auf, dass Banken und Investoren ein klares Bild erhalten und die spätere Gewinnrückführung nicht blockiert wird.
Welche drei Stolperfallen lauern bei der Firmengründung in Mexiko?
Drei Fehler bremsen die Firmengründung in Mexiko immer wieder und kosten Zeit und Geld:
Bürokratie und lokale Vorschriften unterschätzt
Mexiko ist verwaltungsintensiv: Namensgenehmigung, Notar, Register, SAT und IMSS greifen ineinander, und ausländische Dokumente brauchen Apostille und beglaubigte Übersetzung. Wer den Aufwand unterschätzt, verliert Wochen.
InterGest taktet die Schritte in der richtigen Reihenfolge und bündelt die Behördenwege für Sie.
Arbeitsrecht und Gewinnbeteiligung unterschätzt
Das mexikanische Arbeitsrecht ist arbeitnehmerfreundlich, Kündigungen sind teuer, und die Gewinnbeteiligung PTU von 10 % ist Pflicht. Wer Personal nach heimischem Muster einstellt, erlebt Überraschungen.
InterGest setzt Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnung und Sozialabgaben rechtssicher für Sie auf.
Buchhaltung, CFDI und Steuerfristen zu spät geklärt
Mexiko verlangt eine elektronische Buchhaltung mit CFDI-Rechnungen und pünktliche ISR- und IVA-Meldungen. Wird das zu spät aufgesetzt, drohen Strafen und Probleme mit dem Vorsteuerabzug schon im ersten Quartal.
InterGest richtet Buchhaltung, CFDI und die Steuerfristen von Anfang an ein und überwacht sie.
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Peter Anterist, Geschäftsführer der InterGest Worldwide GmbH, hat die Erfahrungen aus über 50 Jahren internationaler Firmengründungs-Praxis und Projekten in 50+ Ländern in einem Buch verdichtet: Fail in Foreign Trade. 11 typische Stolperfallen bei der Firmengründung im Ausland, von Scheinselbstständigkeit über Transferpreise bis Compliance, und wie internationale Unternehmen sie umgehen.

Welche Leistungen bietet InterGest für Ihre Firmengründung in Mexiko?
Kurzantwort: Bei der Firmengründung in Mexiko begleitet InterGest Mexico ausländische Unternehmen von der Wahl der Rechtsform über die Gründung bis zur laufenden Verwaltung der Tochtergesellschaft. Das Team in Puebla arbeitet auf Deutsch, Englisch und Spanisch und liefert dem Mutterhaus die Zahlen in der gewohnten Form.
Geleitet wird InterGest Mexico von Gregor Vorderwülbecke, der das Büro seit 2017 führt. Für ausländische Mutterhäuser überbrückt das Team vor allem den Abstand zwischen mexikanischer Behörden-, Banken- und Steuerpraxis und dem heimischen Berichtsstandard, ein Ansprechpartner über den gesamten Lebenszyklus der Gesellschaft.
- Gründung: Wahl der Rechtsform unter steuerlichen und haftungsrechtlichen Aspekten, Koordination von Notar und Übersetzern, Vorbereitung der Gründungsunterlagen sowie, auf Wunsch, die gesetzliche Vertretung der Gesellschaft. Wir steuern Namensgenehmigung, Beurkundung und Eintragung ins Registro Público de Comercio.
- Unternehmensberatung: Statt einer Schablone klären wir Standort, Rechtsform und Vertriebsweg entlang der mexikanischen Praxis. Unsere Beratung reicht von der ersten Idee bis zum laufenden Betrieb.
- Buchhaltung und Rechnungswesen: Die laufende Buchhaltung und die CFDI-Rechnungsstellung übernimmt unser Team vor Ort, ohne dass Sie sich um Belege oder das mexikanische Buchungssystem kümmern müssen. Ihr Mexiko Buchhalter erstellt Monats- und Jahresabschluss und das Reporting für die Zentrale.
- Steuerberatung: Ihr Mexiko Steuerberater beantwortet die laufenden Fragen zu ISR, IVA und PTU, hält die monatlichen SAT-Meldungen ein und arbeitet mit lokalen Spezialisten zusammen.
- Gehaltsabrechnung und Personal: Wir rechnen die Gehälter nach mexikanischem Recht ab, melden die Sozialabgaben an IMSS und INFONAVIT und unterstützen bei Einstellung, Arbeitsverträgen und Personalverwaltung. Ein Automobilzulieferer berichtet, wie InterGest Mexico Lohnabrechnung und Arbeitsverträge für ihn übernommen hat.
- Controlling und Reporting: Damit die Zentrale jederzeit weiß, wo ihre Tochter steht, konsolidieren wir die Zahlen monatlich und liefern ein grenzüberschreitendes Reporting, auf Wunsch in der Logik Ihres Konzernstandards.
- Zahlungsverkehr und Inkasso: Wir stellen Rechnungen, überwachen Zahlungseingänge und übernehmen das Inkasso Mexiko, zunächst außergerichtlich und bei Bedarf mit lokalen Anwälten.
- Verwaltung: Auf Wunsch führen wir Ihre Gesellschaft treuhänderisch, verwalten die Bankkonten und prüfen Verträge, bevor sie zu Ihrer Unterschrift kommen.
Einen Überblick über das weltweite Spektrum gibt unsere Seite mit allen Leistungen von InterGest. Sie haben einen Ansprechpartner für alles.
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Häufige Fragen zur Firmengründung in Mexiko
Wie gründe ich eine Firma in Mexiko?
Eine Firma in Mexiko gründen Sie in acht Schritten: Namensgenehmigung, Satzung, notarielle Beurkundung, Eintragung ins Registro Público de Comercio (das Handelsregister), steuerlicher Sitz, SAT-Registrierung (Steuernummer RFC bei der Steuerbehörde SAT), IMSS-Anmeldung (Sozialversicherung) und Kontoeröffnung.
Liegen alle Unterlagen apostilliert und übersetzt vor, dauert das Verfahren rund drei Monate. Persönliches Erscheinen ist nicht nötig; eine Vollmacht (poder) reicht.
Die ausführliche Beschreibung steht im Abschnitt Ablauf; auf Wunsch übernimmt InterGest das gesamte Verfahren für Sie.
Wie viel Geld ist für eine Firmengründung in Mexiko nötig?
Als Richtwert sind rund 90.000 MXN (etwa 4.500 €) anzusetzen, vor allem für Notar, Register, SAT, IMSS sowie Apostille und beglaubigte Übersetzungen.
Hinzu kommt das empfohlene Stammkapital von rund 50.000 MXN, das als Betriebskapital in der Gesellschaft bleibt.
Eine Übersicht steht im Abschnitt Kosten & Dauer weiter oben.
Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für eine Firmengründung in Mexiko?
Für die Gesellschaft brauchen Sie Firma, Sitz, Geschäftszweck und Kapital sowie den Nachweis des steuerlichen Sitzes (domicilio fiscal).
Für Gesellschafter und Geschäftsführer kommen Pässe oder Ausweise und gegebenenfalls eine Vollmacht (poder) hinzu, bei juristischen Gesellschaftern ein Registerauszug. Ausländische Dokumente brauchen Apostille und beglaubigte Übersetzung.
Die vollständige Liste steht im Abschnitt Dokumente weiter oben.
Was ist eine S. de R.L. de C.V. und wann passt sie für die Firmengründung in Mexiko?
Die S. de R.L. de C.V. (Sociedad de Responsabilidad Limitada de Capital Variable) ist das mexikanische Gegenstück zur GmbH.
Sie passt für die meisten Tochtergesellschaften: beschränkte Haftung, mindestens zwei Gesellschafter, kein gesetzliches Mindestkapital. Für größere, kapitalmarktnahe Strukturen kommt die S.A. de C.V. infrage.
Eine Gegenüberstellung steht im Abschnitt Rechtsform weiter oben.
Wie werden Unternehmen in Mexiko besteuert?
Die Körperschaftsteuer ISR beträgt 30 %, die Umsatzsteuer IVA 16 %.
Hinzu kommt die gesetzliche Gewinnbeteiligung der Beschäftigten (PTU) von 10 % des steuerpflichtigen Gewinns. Buchhaltung und Rechnungen laufen verpflichtend elektronisch über das CFDI-System.
Die laufende Buchhaltung und die Steuererklärungen übernimmt InterGest Mexico auf Wunsch komplett.
Ist Mexiko ein guter Standort für eine Firmengründung?
Für die meisten ausländischen Investoren ja.
Die wichtigsten Argumente: Zugang zum größten spanischsprachigen Markt, Freihandel mit den USA und Kanada (USMCA/T-MEC) sowie der EU, eine starke Nearshoring-Position und qualifizierte Fachkräfte.
Dazu kommt die beschränkte Haftung der S. de R.L. de C.V. und in den meisten Branchen die Möglichkeit zu 100 % ausländischer Beteiligung.
Die ausführliche Liste steht im Abschnitt Vorteile weiter oben.
Kann ein Ausländer in Mexiko eine Firma gründen?
Ja. Ausländische natürliche Personen und Gesellschaften können in den meisten Branchen mit 100 % Beteiligung gründen.
Die zusätzlichen Schritte sind vor allem Apostille und beglaubigte Übersetzung der ausländischen Dokumente sowie die Bestellung einer lokalen Vertretung, die InterGest übernehmen kann.
Eine Firmengründung in Mexiko ist damit auch ohne lokalen Mitgründer realistisch.
Welche Herausforderungen bringt ein Geschäft in Mexiko?
In der Praxis sind es vor allem drei: die ausgeprägte Bürokratie, das arbeitnehmerfreundliche Arbeitsrecht samt PTU-Gewinnbeteiligung und die strenge elektronische Buchhaltungs- und Steuerpflicht (CFDI).
Keines spricht gegen den Markteintritt; sie verlangen nur Vorbereitung und einen Partner, der die Praxis kennt.
Genau hier setzt InterGest Mexico an: Wir kennen die Hürden und räumen sie aus, bevor sie das Projekt bremsen.
Welche Behörden und Register sind beteiligt bei einer Firmengründung in Mexiko?
Die Secretaría de Economía genehmigt den Firmennamen, ein Notario Público beurkundet die Gründung, und das Registro Público de Comercio trägt die Gesellschaft in das Handelsregister Mexiko ein.
Die SAT vergibt die Steuernummer Mexiko (RFC) und erhebt die Steuern, die IMSS regelt die Sozialversicherung der Beschäftigten.
Die Tabelle im Abschnitt Rechtsgrundlagen listet alle Stellen mit ihrer Funktion auf.
Warum sollte ich meine Firmengründung in Mexiko mit InterGest durchführen?
Anders als eine reine Registrierungsagentur bleibt InterGest auch nach der Eintragung an Ihrer Seite.
Ein persönlicher Ansprechpartner verantwortet Gründung, Buchhaltung, Steuern, Gehaltsabrechnung, Personal und Berichtswesen, ohne Reibungsverluste zwischen mehreren Dienstleistern.
Vor Ort verantwortet das Gregor Vorderwülbecke, der InterGest Mexico in Puebla leitet.
Dazu kommt das Netzwerk: InterGest ist seit 1972 in über 50 Ländern aktiv. Wer nach Mexiko expandiert, kann dieselbe Struktur später in Deutschland, Frankreich oder China nutzen. Alle Leistungen im Überblick.



