Bannerbild zur Firmengründung in Frankreich mit dem Schriftzug „The Art of Being Local in France“

THE ART OF
BEING LOCAL

IN FRANCE

Firmengründung in Frankreich

Die Firmengründung in Frankreich eröffnet den Zugang zur zweitgrößten Volkswirtschaft der EU und zu einem der größten Absatzmärkte Europas. InterGest France begleitet ausländische Unternehmen dabei seit 1972 und übernimmt die laufende Verwaltung ihrer Tochtergesellschaft.

Was muss ich über die Firmengründung in Frankreich wissen?

Kurzantwort: In den meisten Fällen führt die Firmengründung in Frankreich über die SAS (Société par actions simplifiée, die flexible vereinfachte Aktiengesellschaft) oder die SARL (Société à responsabilité limitée, das französische Gegenstück zur GmbH). Beide haften beschränkt und erlauben 100 % ausländische Anteile. Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es nicht (formal genügt 1 €); empfohlen sind je nach Geschäftsplan 15.000 bis 25.000 €. Die Gründung kostet 4.500 bis 5.000 € und dauert vier bis sechs Wochen, bis die Gesellschaft voll handlungsfähig ist. Der Ablauf umfasst sechs Schritte, von der Namens- und Sitzwahl bis zum Kbis-Auszug (dem amtlichen Handelsregisterauszug, der die Existenz der Gesellschaft nachweist). Für die Gründung ist persönliches Erscheinen erforderlich, unter anderem für den Banktermin.

Sie interessieren sich auch für andere Länder, in denen InterGest vertreten ist? Mehr zu den anderen Ländern finden Sie auf unserer Übersichtsseite Firmengründung im Ausland. Dort erwarten Sie eine Vergleichstabelle der gängigsten Rechtsformen sowie regionale Übersichten: beispielsweise zur Firmengründung in China, Firmengründung in Indien, Firmengründung in Mexiko oder Firmengründung in Ungarn.

Eine Übersicht aller Leistungen von InterGest finden Sie auf unserer Leistungsseite.

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SAS / SARL

Gängige Rechtsformen für ausländische Unternehmen

15.000 – 25.000 €

Empfohlenes Kapital je nach Geschäftsplan (kein gesetzliches Minimum)

4 – 6 
Wochen

Dauer bis zur Arbeitsfähigkeit

4.500 – 5.000 €

Gründungskosten je

nach Rechtsform

Ihr Ansprechpartner für die Firmengründung in Frankreich

Sébastien Feuerstein ist seit 1. April 2026 Geschäftsführer der InterGest France. Zuvor war er seit 2018 als Finanzdirektor für das Unternehmen tätig. Vor seinem Wechsel zu InterGest war er 13 Jahre in verschiedenen Funktionen innerhalb der Banque-Populaire-Gruppe tätig, darunter sieben Jahre als Filialleiter.

Heute verantwortet er die strategische und operative Entwicklung des Unternehmens und bringt seine langjährige Erfahrung im Finanzsektor in die Weiterentwicklung der Dienstleistungen sowie in die nachhaltige Kundenbindung ein.

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Christian Quirin hat die InterGest France über viele Jahre als Geschäftsführer maßgeblich geprägt. Im Zuge einer geplanten Nachfolgeregelung hat er am 1. April 2026 die Geschäftsleitung an Sébastien Feuerstein übergeben. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Ende 2027 wird er das Unternehmen weiterhin begleiten.

Dank seiner umfassenden Kenntnisse der internen Strukturen und ihrer Entwicklung konnte Christian Quirin über viele Jahre gezielt auf die Anforderungen der Kunden eingehen und zugleich die Weiterentwicklung interner Prozesse sowie des Dienstleistungsportfolios entscheidend vorantreiben.

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Welche Vorteile bietet die Firmengründung in Frankreich?

Eine Firmengründung in Frankreich erschließt Ihnen den zweitgrößten Markt der EU. Diese sieben Vorteile zählen in der Praxis besonders:

  • Marktgröße: Frankreich zählt rund 68 Millionen Einwohner und ist einer der kaufkräftigsten Absatzmärkte Europas.
  • Zentrale Lage: Von Frankreich aus erreichen Sie West- und Südeuropa über ein dichtes Netz aus Häfen, Flughäfen und Schnellbahnen, darunter direkte Nachbarmärkte wie Belgien, wo eine Firmengründung in Belgien zugleich den Zugang zum Benelux-Raum öffnet.
  • Eigene Strategie: Mit einer eigenen Gesellschaft wählen Sie Projekte, Kunden und Partner selbst und legen Ihre Marktstrategie eigenständig fest.
  • Glaubwürdigkeit vor Ort: Eine französische Gesellschaft schafft Vertrauen bei Kunden, Lieferanten und bei öffentlichen Ausschreibungen.
  • Haftungstrennung: Die Haftung der Tochtergesellschaft ist rechtlich von der Muttergesellschaft getrennt.
  • Fachkräfte und Infrastruktur: Frankreich bietet gut ausgebildete Fachkräfte, eine starke Industriebasis und eine verlässliche Infrastruktur.
  • Standortanreize: Über Programme wie Bpifrance und regionale Förderungen unterstützt der Staat Investitionen und Forschung.

Der Einstieg erfordert dennoch Vorbereitung. Bürokratie, Sozial- und Steuersystem, Arbeitsrecht und Sprache: Jedes dieser Themen kann ein Vorhaben ausbremsen, wenn es zu spät auf den Tisch kommt. InterGest France stellt das lokale Team, das Ihre Gründung korrekt aufsetzt und die bekannten Hürden bearbeitet, bevor sie das Vorhaben beeinträchtigen.

Welche Rechtsform eignet sich für die Firmengründung in Frankreich?

Bei der Firmengründung in Frankreich haben Sie die Wahl zwischen mehreren Gesellschaftsformen. Am häufigsten entscheiden sich ausländische Investoren für die SAS (Société par actions simplifiée) oder die SARL (Société à responsabilité limitée). Die SARL ist das französische Gegenstück zur GmbH; wer eine GmbH in Frankreich gründen möchte, landet faktisch bei der SARL. Beide haften beschränkt und können zu 100 % von ausländischen Gesellschaftern gehalten werden.

Die SAS gilt als besonders flexibel: Sie wird von einem Präsidenten geführt, kennt keine Obergrenze bei den Gesellschaftern und erleichtert die Aufnahme weiterer Investoren. Die SARL wird von einem oder mehreren Geschäftsführern (gérants) geleitet und ist auf höchstens 100 Gesellschafter begrenzt. Daneben kennt das französische Recht weitere Formen: die SA (Société anonyme) für große, kapitalmarktorientierte Strukturen und die SNC als Personengesellschaft. Wer keine eigene Gesellschaft gründen will, kann als ausländisches Unternehmen eine Niederlassung (succursale) eröffnen, eine unselbständige Einheit ohne eigene Rechtspersönlichkeit, für die das Mutterhaus haftet.

Ausländische Investoren sind in Frankreich grundsätzlich gleichgestellt; nur einzelne sensible Branchen unterliegen einer Investitionskontrolle.

 

Rechtsform Mindestkapital Typische Anwendung Eignung für ausländische Investoren
SAS (Société par actions simplifiée) Kein gesetzliches Minimum (1 € formal) Tochtergesellschaft, flexible Governance, Holding Sehr gut geeignet, 100 % ausländische Anteile, einfache Anteilsübertragung
SARL (Société à responsabilité limitée) Kein gesetzliches Minimum (1 € formal) Kleinere Tochter, familien- oder partnergeführt; Pendant zur GmbH Gut geeignet, bis zu 100 Gesellschafter
SA (Société anonyme) 37.000 € Große Strukturen, Kapitalmarkt Nur für Sonderfälle
Niederlassung (succursale) Kein Stammkapital Verlängerter Arm des Mutterhauses ohne eigene Rechtspersönlichkeit Möglich, eingeschränkter Rahmen, Mutterhaus haftet

Vorteil: Die SAS gibt dem Mutterhaus volle Kontrolle und ist schnell handlungsfähig: Sie kann Personal einstellen, Verträge schließen und Eigentum erwerben, mit großer Freiheit bei der Gestaltung der Satzung.

Nachteil: Jede Gesellschaft bringt laufende Pflichten mit: jährlicher Abschluss, gegebenenfalls Abschlussprüfung und ein Sozial- und Steuersystem, das ohne lokale Begleitung schwer zu überblicken ist.

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Standortwahl und Infrastruktur in Frankreich

Für eine erfolgreiche Firmengründung in Frankreich zählt der Standort oft mehr als die Rechtsform: Gehälter, Branchencluster und Förderungen fallen je nach Region sehr unterschiedlich aus. Fünf Kriterien geben den Ausschlag:

  • Branchencluster: Verwaltung, Finanzen und Tech rund um Paris (Île-de-France), Industrie und Maschinenbau in Auvergne-Rhône-Alpes um Lyon, Luft- und Raumfahrt um Toulouse, Logistik in Hauts-de-France, Industrie und Grenzhandel im Grand Est.
  • Verkehrsanbindung: Häfen wie Le Havre und Marseille, ein dichtes TGV-Netz und Autobahnen verbinden Frankreich mit ganz Europa.
  • Fachkräfteangebot: Frankreich bildet stark in Ingenieurwesen, IT und Verwaltung aus; die Verfügbarkeit variiert nach Region und Branche.
  • Kostenniveau: Zwischen Paris und den Regionen liegen erhebliche Unterschiede bei Miete und Gehältern.
  • Nähe zu Behörden und Banken: Registrierungen und Bankgespräche laufen schneller, wenn das eigene Team kurze Wege hat.

InterGest France sitzt in Sarreguemines im Grand Est, direkt an der deutschen Grenze. Von dort betreut das Team Mandanten in ganz Frankreich und berät zur Standortwahl, etwa zu geografischen, logistischen und steuerlichen Aspekten.

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InterGest France: Ihre Lösung für den Markteintritt Frankreich. Firmengründung Frankreich, Buchhaltung, Steuern, Gehaltsabrechnung und treuhänderische Verwaltung, kompakt als PDF für die Abstimmung mit Mutterhaus und Entscheidern.

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Welche Schritte umfasst der Ablauf einer Firmengründung in Frankreich?

Von der Idee bis zum Kbis-Auszug sind es bei der Firmengründung in Frankreich sechs Schritte:

  1. Firmennamen und Sitz festlegen: Sie wählen den Namen der Gesellschaft und die Adresse des Gesellschaftssitzes (siège social). Die Verfügbarkeit des Namens lässt sich vorab beim INPI (Institut national de la propriété industrielle, dem nationalen Marken- und Patentamt) prüfen.
  2. Satzung erstellen: Die Gesellschaftssatzung (statuts) regelt Kapital, Organe und Stimmrechte. Eine saubere Ausarbeitung ist entscheidend, hier entstehen die meisten späteren Probleme.
  3. Stammkapital einzahlen: Das Kapital wird auf ein französisches Konto eingezahlt; die Bank stellt eine Einzahlungsbescheinigung (attestation de dépôt des fonds) aus.
  4. Gesetzliche Bekanntmachung veröffentlichen: Die Gründung wird in einem amtlichen Anzeigenblatt (journal d’annonces légales) veröffentlicht.
  5. Anmeldung über das Guichet unique: Der Gründungsantrag läuft über das Guichet unique, das zentrale Online-Portal des INPI für alle Unternehmensformalitäten. Sie erhalten den Handelsregisterauszug Kbis (den amtlichen Existenznachweis der Gesellschaft) sowie die offiziellen Nummern SIREN (neunstellige Unternehmenskennung), SIRET (vierzehnstellige Standortkennung) und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Bei innergemeinschaftlichem Warenverkehr kommt zusätzlich die Intrastat Frankreich-Meldepflicht hinzu (Intrastat Meldung Frankreich ab den jeweiligen Schwellenwerten).
  6. Geschäftstätigkeit aufnehmen: Mit Kbis und Bankkonto ist die Gesellschaft handlungsfähig. InterGest kann die Anträge vorbereiten, die ausländischen Unterlagen vorab prüfen und die Kommunikation mit Bank und Behörden übernehmen.

Insgesamt vergehen bis zur vollständigen Arbeitsfähigkeit vier bis sechs Wochen.

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Was kostet eine Firmengründung in Frankreich und wie lange dauert sie?

Was eine Firmengründung in Frankreich kostet, hängt von der Rechtsform ab: zwischen 4.500 und 5.000 €. Darin enthalten sind unter anderem die Ausarbeitung der Satzung, die gesetzliche Bekanntmachung und die Anmeldung über das Guichet unique (das zentrale Online-Portal des INPI für alle Unternehmensformalitäten). Vier bis sechs Wochen später ist die Gesellschaft voll handlungsfähig.

 

Position Dauer Kosten
Satzung und Dokumentenvorbereitung 1–2 Wochen Ca. 1.000–2.000 € (Beratung, Übersetzung)
Stammkapital-Einzahlung und Bankbestätigung Wenige Tage Ab 1 € (empf. 15.000–25.000 €)
Gesetzliche Bekanntmachung (journal d'annonces légales) Wenige Tage Ca. 150–200 €
Anmeldung über das Guichet unique und Kbis-Auszug 1–2 Wochen Ca. 40–250 € (Register-/Greffe-Gebühren)
Beratung und Begleitung Projektbegleitend Ca. 2.000–3.000 € (Pauschale)
Gesamt typisch 4–6 Wochen bis zur Arbeitsfähigkeit Ca. 4.500–5.000 € (je nach Rechtsform)

Stammkapital: Ein gesetzliches Mindestkapital gibt es für SAS und SARL nicht; formal genügt 1 €. Wichtiger als das Minimum ist die Praxis-Empfehlung: Bringen Sie das Kapital mit, das die ersten Monate Betriebskosten, Sozialabgaben und Anlaufkosten trägt; je nach Geschäftsplan sind das 15.000 bis 25.000 €.

Unternehmenssteuern Frankreich: Die Unternehmenssteuern in Frankreich umfassen die Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés) mit einem Standardsatz von 25 %; auf die ersten 42.500 € Gewinn gilt für kleine Gesellschaften ein ermäßigter Satz von 15 %. Die Umsatzsteuer (TVA) liegt bei 20 %; ermäßigte Sätze gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen: 10 % etwa für Gastronomie, Hotellerie und Personenverkehr, 5,5 % für Lebensmittel, Bücher und Medikamente, 2,1 % für Presse und bestimmte Arzneimittel. Auf Dividenden ins Ausland fallen grundsätzlich 25 % Quellensteuer an, die das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Frankreich reduzieren kann.

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Welche Dokumente brauche ich für eine Firmengründung in Frankreich?

Bevor Ihre Gesellschaft eingetragen wird, verlangt das Register für die Firmengründung in Frankreich die folgenden Unterlagen:

Für die Gesellschaft:

  • Festgelegter Firmenname und Adresse des Gesellschaftssitzes
  • Gesellschaftssatzung (statuts)
  • Bescheinigung über die Einzahlung des Stammkapitals (attestation de dépôt), ausgestellt von der französischen Bank
  • Nachweis der gesetzlichen Bekanntmachung (annonce légale)
  • Erklärung über die wirtschaftlich Berechtigten (déclaration des bénéficiaires effectifs)

Für Geschäftsführer und Gesellschafter:

  • Ausweisdokument des oder der Geschäftsführer
  • Wohnsitznachweis, nicht älter als drei Monate
  • Bei einem ausländischen Geschäftsführer gegebenenfalls beglaubigte und übersetzte Unterlagen

Wenn eine ausländische Gesellschaft als Gesellschafterin auftritt:

  • Aktueller Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft, beglaubigt und gegebenenfalls mit Apostille
  • Beschluss über die Gründung der Tochtergesellschaft

InterGest kann Beschaffung, Beglaubigung und Einreichung koordinieren, in der richtigen Reihenfolge, denn genau daran scheitern viele Erstanläufe. Weitere Hinweise finden Sie in unseren FAQs.

Welche rechtlichen Aspekte gelten bei der Firmengründung in Frankreich?

Der rechtliche Rahmen einer Firmengründung in Frankreich ist klar geordnet; wer weiß, welche Stelle wofür zuständig ist, kommt zügig durch.

Das Fundament ist der Code de commerce, das französische Handelsgesetzbuch. Es regelt Gründung, Organe, Kapital und laufende Pflichten der Gesellschaften. Die Gründung selbst läuft seit 2023 elektronisch über das Guichet unique des INPI; dort werden Namensreservierung, Anmeldung und mehrere Registrierungen in einem Vorgang gebündelt und ins Registre national des entreprises eingetragen.

Das Frankreich Handelsregister (RCS) wird von den Greffes der Handelsgerichte geführt; es stellt den Kbis-Auszug aus, die Visitenkarte der Gesellschaft. Das INPI (Institut national de la propriété industrielle, das nationale Marken- und Patentamt) betreibt das zentrale Gründungsportal. Die Statistikbehörde INSEE vergibt SIREN (die neunstellige Kennung des Unternehmens) und SIRET (die vierzehnstellige Kennung des einzelnen Standorts), die URSSAF erhebt die Sozialabgaben und die Steuerverwaltung DGFiP verantwortet Körperschaft- und Umsatzsteuer. Wer Waren innerhalb der EU bewegt, gibt zusätzlich die Intrastat-Meldung (DEB) ab.

Diese Behörden und Gesetze begleiten jede Unternehmensgründung in Frankreich:

Rechtsgrundlage / Behörde Funktion
Code de commerce Französisches Handelsgesetzbuch; regelt Gründung, Organe, Kapital und laufende Pflichten der Gesellschaften.
INPI – Guichet unique Zentrales Online-Portal für alle Gründungsformalitäten und das Registre national des entreprises (RNE); zuständig auch für die Markenanmeldung.
INSEE Vergibt SIREN (Unternehmens-Identnummer) und SIRET (Standort-Identnummer).
Greffe / Infogreffe Führt das Frankreich Handelsregister (RCS) und stellt den Kbis-Auszug aus.
URSSAF Erhebt die Sozialabgaben und meldet Arbeitgeber an.
DGFiP (impots.gouv.fr) Steuerverwaltung: Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer (TVA), USt-IdNr.
Intrastat (DEB) Meldung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs für die Statistik.

Das zentrale Portal für Unternehmensformalitäten finden Sie beim INPI unter inpi.fr; allgemeine Behördeninformationen bündelt service-public.gouv.fr.

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Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die Firmengründung in Frankreich?

Für die Firmengründung in Frankreich stehen Ihnen mehrere Finanzierungswege offen:

  • Eigenkapital aus dem Heimatland: Der Standardweg. Die Einlage fließt als Stammkapital in die Gesellschaft. Empfohlen ist ein Polster für die ersten Monate Betriebskosten und Sozialabgaben.
  • Gesellschafterdarlehen: Darlehen der Muttergesellschaft sind üblich und flexibel. Vertrag und marktübliche Zinsen sollten dokumentiert sein, damit die spätere Rückführung und der Betriebsausgabenabzug stimmen.
  • Lokale Bankkredite: Französische Banken finanzieren etablierte Geschäftsmodelle, verlangen aber Sicherheiten und eine Historie; für die Anlaufphase bleibt Eigenkapital der verlässlichere Weg.
  • Förderprogramme: Über die staatliche Förderbank Bpifrance und regionale Programme stehen Zuschüsse, Bürgschaften und Innovationsförderungen bereit. Geknüpft sind sie an Nachweise wie einen tragfähigen Geschäftsplan, geplante Arbeitsplätze oder Investitionssummen, einen Innovations- oder Forschungsbezug und vorzulegende Jahresabschlüsse.

Welche Mischung passt, ergibt sich aus Branche, Kapitalbedarf und Zeitplan; in der Regel kombinieren Mandanten Eigenkapital mit einem Gesellschafterdarlehen. InterGest France prüft die Kapitalstruktur und sorgt dafür, dass sie die spätere Gewinnrückführung nicht blockiert.

Welche drei Stolperfallen lauern bei der Firmengründung in Frankreich?

Bei der Firmengründung in Frankreich tauchen drei Fehler besonders häufig auf und kosten dann Zeit und Geld:

Falsche Rechtsform gewählt

Wer die Rechtsform nach dem ersten Bauchgefühl wählt, zahlt später drauf: Eine zu starre SARL bremst die Aufnahme neuer Investoren, eine SA bringt unnötige Pflichten. Die Form sollte zu Gesellschafterkreis, Kapital und Wachstumsplan passen.

InterGest leitet Form und Satzung gemeinsam mit dem Mutterhaus aus dem Geschäftsmodell ab, bevor unterschrieben wird.

Satzung vernachlässigt

Eine schnell zusammengesetzte Satzung rächt sich: Unklare Machtverteilung, fehlende Regeln zu Entscheidungen und Anteilsübertragungen führen später zu Streit und teuren Nachträgen.

Wir gestalten die Satzung so, dass Governance, Stimmrechte und Exit von Anfang an klar geregelt sind.

Anfangsliquidität unterschätzt

Viele denken nur an das Stammkapital und vergessen Sozial- und Steuerabgaben, Zahlungsziele der Kunden und Gründungskosten. Dann fehlt nach wenigen Wochen das Geld für den laufenden Betrieb.

Wir leiten den realistischen Kapitalbedarf aus dem Geschäftsplan ab und überwachen die Liquidität von Anfang an.

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Die 11 teuersten Fehler bei der Firmengründung im Ausland

Peter Anterist, Geschäftsführer der InterGest Worldwide GmbH, hat die Erfahrungen aus über 50 Jahren internationaler Firmengründungs-Praxis und Projekten in 50+ Ländern in einem Buch verdichtet: Fail in Foreign Trade. 11 typische Stolperfallen bei der Firmengründung im Ausland, von Scheinselbstständigkeit über Transferpreise bis Compliance, und wie internationale Unternehmen sie umgehen.

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Welche Leistungen bietet InterGest für Ihren Markteintritt in Frankreich?

Kurzantwort: Für Ihren Markteintritt in Frankreich nimmt InterGest France ausländischen Unternehmen seit 1972 die Gründung, die treuhänderische Verwaltung, das Rechnungswesen, das Personalwesen und das Berichtswesen ab. Das Team in Sarreguemines arbeitet auf Deutsch, Französisch und Englisch und legt dem Mutterhaus die Zahlen in der Form vor, die es aus Europa gewohnt ist.

Geleitet wird InterGest France von Christian Quirin; das Rechnungswesen verantwortet Finance Director Sébastien Feuerstein. Für ausländische Mutterhäuser schließt das vor allem eine Lücke: die zwischen französischer Behörden- und Bankenpraxis und dem heimischen Berichtsstandard. Kurz gesagt: Unternehmensberatung Frankreich und Unternehmensgründung Frankreich aus einer Hand – über den gesamten Lebenszyklus der Tochtergesellschaft.

  • Gründung: InterGest begleitet Ihre Gründung von der Namens- und Sitzwahl bis zum Kbis-Auszug, bereitet Satzung und Anträge vor und übernimmt die Anmeldung über das Guichet unique.
  • Strategieberatung: Bevor der erste Antrag gestellt wird, klären wir Standort, Rechtsform und Vertriebsweg gemeinsam und auf Ihren Fall zugeschnitten. So gelingt der Markteintritt Frankreich.
  • Buchhaltung und Rechnungswesen: Die laufende Buchhaltung Frankreich übernimmt unser Team vor Ort, ohne dass Sie Belege nach Frankreich schicken oder sich mit dem französischen Buchungssystem befassen müssen; Ihr Frankreich Buchhalter verbucht die Geschäftsvorfälle, erstellt Monatsabschlüsse und den Jahresabschluss und entwirft auf Wunsch das Reporting für die Zentrale.
  • Steuerberatung: Wir beantworten die laufenden Fragen zu Körperschaftsteuer, TVA und Quellensteuer auf Dividenden und arbeiten dafür mit einem Experten-Comptable und Steuerberatern vor Ort zusammen.
  • Gehaltsabrechnung und Personal: Wir rechnen die Gehälter nach französischem Recht ab, melden die Sozialabgaben an die URSSAF und unterstützen bei Einstellung und Personalverwaltung.
  • Controlling: Damit die Zentrale jederzeit weiß, wo die Tochtergesellschaft steht, konsolidieren wir die Zahlen monatlich und liefern das Berichtswesen grenzüberschreitend.
  • Debitorenmanagement: Wir stellen Ihre Rechnungen, überwachen Zahlungseingänge und mahnen säumige Kunden an, zunächst außergerichtlich.
  • Verwaltung: Auf Wunsch verwalten wir Ihre Gesellschaft treuhänderisch und prüfen Verträge, bevor Sie unterschreiben.

Einen Überblick über das weltweite Spektrum gibt unsere Seite mit allen Leistungen von InterGest, das ausländische Unternehmen bis nach Übersee trägt, etwa bei einer Firmengründung in Mexiko oder Firmengründung in Indien.

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Häufige Fragen zur Firmengründung in Frankreich

Muss ich für die Firmengründung in Frankreich persönlich vor Ort sein?

Ja. Anders als in manchen Ländern ist für die Firmengründung in Frankreich in der Regel ein persönliches Erscheinen nötig, vor allem für den Termin bei der Bank zur Eröffnung des Kapitalkontos und zur Identitätsprüfung.

Vieles davon lässt sich mit guter Vorbereitung auf einen einzigen Termin bündeln. InterGest organisiert den Ablauf so, dass Sie nur einmal anreisen.

Die übrige Kommunikation mit Bank und Behörden übernimmt InterGest für Sie. Details klärt InterGest im Erstgespräch.

Wie viel kostet es, ein Unternehmen in Frankreich zu gründen?

Die Gründungskosten liegen je nach Rechtsform bei rund 4.500 bis 5.000 €. Darin enthalten sind die Ausarbeitung der Satzung, die gesetzliche Bekanntmachung und die Anmeldung.

Dazu kommt das Kapital selbst: gesetzlich genügt 1 €, in der Praxis sind je nach Geschäftsplan 15.000 bis 25.000 € sinnvoll. Das Geld ist nicht verloren, es arbeitet als Betriebskapital in der Gesellschaft.

Eine Übersicht steht im Abschnitt Kosten & Dauer weiter oben.

Wie gründe ich eine Firma in Frankreich?

Eine Firma in Frankreich gründen Sie in sechs Schritten: Namen und Sitz festlegen, Satzung erstellen, Stammkapital auf ein französisches Konto einzahlen, gesetzliche Bekanntmachung veröffentlichen, Anmeldung über das Guichet unique des INPI (das zentrale Online-Portal des INPI für alle Unternehmensformalitäten) und Geschäftstätigkeit aufnehmen.

Sie erhalten den Kbis-Auszug (den amtlichen Handelsregisterauszug und Existenznachweis der Gesellschaft) sowie die Nummern SIREN (neunstellige Unternehmenskennung), SIRET (vierzehnstellige Standortkennung) und die USt-IdNr. Bis zur vollständigen Arbeitsfähigkeit vergehen vier bis sechs Wochen.

Die ausführliche Beschreibung steht im Abschnitt Ablauf; InterGest kann das komplette Verfahren für Sie steuern.

Was ist der Unterschied zwischen SAS und SARL in Frankreich?

Beide sind Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung und für ausländische Investoren geeignet. Die SAS ist flexibler bei Governance und Anteilsübertragung und eignet sich für Tochtergesellschaften und Holdings; die SARL ist das Pendant zur GmbH und passt für kleinere, partnergeführte Strukturen.

Welche Form trägt, hängt von Gesellschafterkreis, Kapital und Wachstumsplan ab. InterGest leitet die passende Form aus Ihrem Vorhaben ab, statt sie pauschal vorzugeben.

Eine Gegenüberstellung steht im Abschnitt Rechtsform weiter oben.

Wie werden Unternehmen in Frankreich besteuert?

Die Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés) beträgt 25 %; auf die ersten 42.500 € Gewinn gilt für kleine Gesellschaften ein ermäßigter Satz von 15 %.

Die Umsatzsteuer (TVA) liegt bei 20 %; ermäßigte Sätze gelten für bestimmte Waren und Dienstleistungen: 10 % etwa für Gastronomie, Hotellerie und Personenverkehr, 5,5 % für Lebensmittel, Bücher und Medikamente, 2,1 % für Presse und bestimmte Arzneimittel. Auf Dividenden ins Ausland fallen grundsätzlich 25 % Quellensteuer an, die das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland reduzieren kann.

Die laufende Buchhaltung und die Steuererklärungen übernimmt InterGest France auf Wunsch komplett.

Welche Vorteile bietet ein Geschäft in Frankreich?

Die wichtigsten: der zweitgrößte Markt der EU mit rund 68 Millionen Einwohnern, eine zentrale Lage in Westeuropa, gut ausgebildete Fachkräfte und eine starke Infrastruktur.

Dazu kommen staatliche Standortanreize über Bpifrance und die rechtliche Trennung der Haftung zwischen Tochter- und Muttergesellschaft.

Die ausführliche Liste steht im Abschnitt Vorteile weiter oben.

Welche Herausforderungen bringt ein Geschäft in Frankreich?

In der Praxis tauchen vier Themen immer wieder auf: ein dichtes Sozial- und Steuerrecht, ein vergleichsweise strenges Arbeitsrecht, hohe Lohnnebenkosten und die Verwaltungssprache Französisch.

Keines spricht gegen den Markteintritt; sie verlangen nur Vorbereitung und einen Partner vor Ort, der die Praxis kennt.

InterGest France bearbeitet diese Themen seit 1972: Wir kennen die Hürden und räumen sie aus dem Weg, bevor sie das Projekt bremsen.

Was ist der Kbis-Auszug?

Der Kbis-Auszug (extrait Kbis) ist der amtliche Auszug aus dem französischen Handelsregister (RCS) und gilt als Existenznachweis und Visitenkarte Ihrer Gesellschaft.

Er enthält die Kerndaten Ihrer Gesellschaft: Firmenname, Rechtsform, Kapital, Sitz, Geschäftsführung sowie die Nummern SIREN (neunstellige Unternehmenskennung) und SIRET (vierzehnstellige Standortkennung). Banken, Kunden und Behörden verlangen ihn regelmäßig.

Sie erhalten den Kbis nach der Eintragung über das Guichet unique. Welche Unterlagen Sie für die Gründung einreichen, steht im Abschnitt Dokumente weiter oben.

Wie eröffne ich ein Geschäftskonto in Frankreich?

Für das Geschäftskonto ist ein Termin bei der Bank nötig, bei dem die Gesellschafter und Geschäftsführer identifiziert werden.

Schon vor der Gründung wird ein Kapitalkonto eröffnet, auf das das Stammkapital eingezahlt wird; die Bank stellt dafür die Einzahlungsbescheinigung aus. Nach Eintragung wird daraus das laufende Geschäftskonto.

InterGest bereitet die Unterlagen vor und begleitet den Termin, damit alles beim ersten Mal passt.

Warum sollte ich meine Firmengründung in Frankreich mit InterGest durchführen?

Der Unterschied zu einer reinen Registrierungsagentur: InterGest hört nach dem Kbis nicht auf. Jeder Mandant hat einen persönlichen Ansprechpartner, der Gründung, Buchhaltung, Steuern, Gehaltsabrechnung, Personal und Berichtswesen abdeckt, ohne Schnittstellen zwischen mehreren Dienstleistern.

Vor Ort verantwortet das Christian Quirin, der InterGest France in Sarreguemines leitet, an der deutschen Grenze.

Dazu kommt das Netzwerk: InterGest ist seit 1972 in über 50 Ländern aktiv. Wer nach Frankreich expandiert, kann dieselbe Struktur später in Deutschland, China oder Indien nutzen. Alle Leistungen im Überblick.

Ihr nächster Schritt zur Firmengründung in Frankreich

Der nächste Schritt zu Ihrer Firmengründung in Frankreich ist ein kostenloses Erstgespräch mit Christian Quirin. Sie erhalten einen realistischen Zeit- und Kostenrahmen für Ihre Gründung und eine ehrliche Einschätzung, an welcher Stelle es bei Ihrer Konstellation eng werden könnte: Rechtsform, Kapitalbedarf, Banktermin oder Sozial- und Steuerpflichten.

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Letzte Änderung 12.08.2026