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IN HUNGARY
Firmengründung in Ungarn
Mit einer Firmengründung in Ungarn erschließen sich internationale Unternehmen den EU-Binnenmarkt unter besonders attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen, z. B. mit dem niedrigsten Körperschaftsteuersatz innerhalb der EU. InterGest Hungary steht ausländischen Investoren dabei mit lokaler Expertise und persönlicher Betreuung am Standort Budapest zur Seite.
Was muss ich über die Firmengründung in Ungarn wissen?
Bei der Firmengründung in Ungarn entscheiden sich Unternehmen meist für die Kft. (korlátolt felelősségű társaság), das ungarische Pendant zur deutschen GmbH. Die Haftung ist beschränkt; die Gesellschaft kann zu 100 % von ausländischen Gesellschaftern gehalten werden. Das Mindeststammkapital beträgt 3.000.000 HUF; die Gründung kostet etwa 5.000 € und dauert in der Praxis zwei bis vier Wochen. Der Ablauf umfasst mehrere Schritte, über die Namenswahl und die Auswahl des Firmensitzes bis zur Eintragung ins Cégjegyzék (das ungarische Handelsregister). Persönliches Erscheinen ist nicht zwingend: Die Gründung lässt sich per Videocall abwickeln.
Sie interessieren sich auch für andere Länder, in denen InterGest vertreten ist? Mehr zu den anderen Ländern finden Sie auf unserer Übersichtsseite Firmengründung im Ausland. Dort erwarten Sie eine Vergleichstabelle der gängigsten Rechtsformen sowie regionale Übersichten: beispielsweise zur Firmengründung in Frankreich, Firmengründung in Indien, Firmengründung in Mexiko oder Firmengründung in China.
Eine Übersicht aller Leistungen von InterGest finden Sie auf unserer Leistungsseite.
Kft.
Gängige Rechtsform für ausländische Unternehmen (Pendant zur GmbH)
0 HUF
Mindeststammkapital der Kft. (rund 7.500 €)
2 – 4
Wochen
Dauer bis zur Eintragung ins Handelsregister
~ 0 HUF
Gründungskosten
(rund 5.000 €)
Ihr Ansprechpartner für die Firmengründung in Ungarn
Als Geschäftsführer von InterGest Hungary begleitet Nils Blunck ausländische Unternehmen bei der Firmengründung und beim Markteintritt in Ungarn. Vom Büro im Haus der Deutschen Wirtschaft in Budapest aus steht er Ihnen als zentraler Ansprechpartner zur Seite.
Dank seiner umfassenden Kenntnis der ungarischen Verwaltungs-, Register- und Bankenpraxis verbindet er lokale Expertise mit den Berichts- und Qualitätsstandards, die deutsche Mutterhäuser erwarten. Zusammen mit seinem Team betreut er Buchhaltung, Steuern, Gehaltsabrechnung und Reporting und koordiniert die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten, Notaren und der Steuerbehörde NAV. Dadurch verfügt die Zentrale jederzeit über transparente und verlässliche Informationen zur Entwicklung ihrer ungarischen Tochtergesellschaft.

Warum sich ein Standort in Ungarn rechnet
Der Reiz Ungarns lässt sich auf einen Satz bringen: voller EU-Marktzugang bei 9 % Körperschaftsteuer – dem niedrigsten regulären Satz der Union. Für die meisten unserer Mandanten ist das der Ausschlag. Sechs weitere Punkte kommen hinzu, wobei nicht jeder für jedes Vorhaben gleich schwer wiegt:
- Steuerlast: 9 % Körperschaftsteuer, 15 % Einkommensteuer, keine Quellensteuer auf Dividenden an ausländische Gesellschaften. Das ist der Kern des Standortvorteils.
- Beschränkte Haftung: Bei der Kft. haften Gesellschafter nur mit ihrer Einlage, Privat- und Geschäftsvermögen bleiben getrennt.
- Binnenmarkt: Eine ungarische Gesellschaft handelt frei im gesamten EU-Raum.
- Lage: Österreich, Tschechien und Rumänien liegen vor der Tür, Deutschland ist über Straße und Schiene gut angebunden. Für Produktion und Logistik ein handfester Vorteil, für ein reines IT-Vorhaben eher nebensächlich.
- Fachkräfte: Gut ausgebildete, oft mehrsprachige Kräfte in Industrie, IT und Verwaltung – bei einem Lohnniveau deutlich unter dem deutschen. Automobilhersteller kalkulieren im Vergleich zu Deutschland mit Produktionskosten von nur 30 % der in Deutschland anfallenden Kosten.
- Fördermittel: Für Investitionen in Produktion, F&E oder Shared Service Center sind Zuschüsse von bis zu 50 % möglich – allerdings antrags- und regionsabhängig, nicht automatisch.
Ehrlicherweise gibt es jedoch eine Einschränkung: Der Weg dorthin ist bürokratischer, als die Steuerzahlen vermuten lassen. Ungarischsprachige Registerverfahren, die KYC-Prüfung der Bank und die Pflicht zu Sitz und Zustellungsbevollmächtigtem kosten Zeit, wenn man sie zu spät angeht. Genau hier setzt InterGest Hungary an.
Welche Rechtsform eignet sich für die Firmengründung in Ungarn?
Wer eine Firma in Ungarn gründen möchte, entscheidet sich meist für die Kft. (korlátolt felelősségű társaság). Sie ist das ungarische Pendant zur deutschen GmbH, bietet eine grundsätzlich beschränkte Haftung und kann vollständig in ausländischer Hand sein. Die Geschäftsführung übernehmen ein oder mehrere Geschäftsführer (ügyvezető). Das Mindeststammkapital beträgt 3.000.000 HUF.
Für größere Strukturen stehen die Zrt. als nicht börsennotierte und die Nyrt. als börsennotierte Aktiengesellschaft zur Verfügung. Für kleinere Vorhaben kommen beispielsweise eine Bt. (Kommanditgesellschaft) oder ein Einzelunternehmen infrage.
Ausländische Personen und Gesellschaften können grundsätzlich als Gründer und Gesellschafter auftreten. Jede Gesellschaft benötigt jedoch einen eingetragenen Sitz in Ungarn. Für Personen ohne ungarischen Wohnsitz ist zudem regelmäßig ein Zustellungsbevollmächtigter (kézbesítési megbízott) zu bestellen.
| Rechtsform | Mindestkapital | Typische Anwendung | Eignung für ausländische Investoren |
|---|---|---|---|
| Kft. (korlátolt felelősségű társaság) | 3.000.000 HUF | Tochtergesellschaft, Mittelstand; Pendant zur GmbH | Sehr gut geeignet, 100 % ausländische Anteile möglich |
| Zrt. (private Aktiengesellschaft) | 5.000.000 HUF | Größere Strukturen, mehrere Investoren | Möglich, höherer Aufwand |
| Nyrt. (börsennotierte AG) | 20.000.000 HUF | Kapitalmarktorientierte Vorhaben | Nur für Sonderfälle |
| Bt. (Kommanditgesellschaft) | Kein festes Minimum | Kleinere Vorhaben mit Voll- und Teilhaftern | Möglich, ein Gesellschafter haftet unbeschränkt |
Vorteil: Die Kft. gibt dem Mutterhaus volle Kontrolle und ist schnell handlungsfähig: Sie kann Personal einstellen, Verträge schließen und Eigentum erwerben, ohne dass ein ungarischer Mitgesellschafter nötig wäre.
Aufgaben: doppelte Buchführung nach ungarischem Recht, Jahresabschluss, laufende Steuererklärungen.
Standortwahl und Infrastruktur in Ungarn
Bei der Firmengründung in Ungarn lohnt sich der frühe Blick auf den Standort: Lohnniveau, Industriecluster und Förderzonen unterscheiden sich zwischen den Regionen deutlich. Diese Kriterien sind ausschlaggebend:
- Positives wirtschaftspolitisches Umfeld: Regierung und Kommunen schaffen ein positives wirtschaftspolitisches Umfeld, begrüßen Investitionen und verstehen sich in der Regel als Problemlöser und nicht als Bedenkenträger.
- Sehr wettbewerbsfähiges Steuersystem: Der Körperschaftsteuersatz von 9 % ist der niedrigste reguläre Körperschaftsteuersatz der EU. Die Einkommensteuer wird pauschal mit 15 % erhoben. Ausschüttungen an natürliche Personen werden grundsätzlich ebenfalls mit 15 % besteuert, wobei je nach Einzelfall weitere Abgaben oder abkommensrechtliche Regelungen zu berücksichtigen sind.
- Branchencluster: Verwaltung, Finanzen und IT in Budapest, Automobil- und Maschinenbau um Győr, Kecskemét und Debrecen, Logistik entlang der Korridore nach Wien und zum Balkan.
- Verkehrsanbindung: Autobahnen, Straßen, Schiene und der Flughafen Budapest verbinden Ungarn mit der Welt, aber auch eng mit den Nachbarmärkten in Mittelosteuropa, etwa Richtung Polen im Norden oder Österreich und Deutschland im Westen.
- Fachkräfteangebot: Mehrsprachige Ingenieure und Verwaltungskräfte; die Verfügbarkeit variiert nach Region und Branche mit konkurrenzfähigem Gehaltsniveau.
- Fördermittel: Für Investitionen, z. B. in Produktion, Shared Service Center, Forschung und Entwicklung, werden hohe Zuschüsse u. a. bis zu 50 % der Investitionssumme gewährt.
InterGest Hungary hat seinen Stammsitz in Budapest, im Haus der Deutschen Wirtschaft. Von dort betreut das Team Mandanten in ganz Ungarn und berät vielfältig, von der Standortwahl bis hin zu steuerlichen Fragen und Fördermitteln.
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InterGest Hungary: Ihre Lösung für den Markteintritt Ungarn. Gründung, Buchhaltung, Steuern, Gehaltsabrechnung und treuhänderische Verwaltung, kompakt als PDF für die Abstimmung mit Mutterhaus und Entscheidern.

Welche Schritte umfasst der Ablauf einer Firmengründung in Ungarn?
Die Firmengründung in Ungarn ist in sechs Schritten organisiert:
- Eckdaten festlegen: Rechtsform, Firmenname, Sitz, Geschäftszweck (TEÁOR-Codes, die ungarische Tätigkeitsklassifikation), Gesellschafterstruktur und Geschäftsführung.
- Unterlagen vorbereiten: Gründungsunterlagen, Stammkapital, Vollmachten, Identitätsnachweise und, bei juristischen Personen, Registerauszüge zusammenstellen, die, wo nötig, übersetzt und beglaubigt werden.
- Gesellschaftsvertrag erstellen: Ein ungarischer Rechtsanwalt verfasst und zeichnet den Gesellschaftsvertrag gegen; zugleich werden Sitznachweis und Zustellungsbevollmächtigter organisiert.
- Eintragung und Steuerregistrierung: Der Antrag läuft elektronisch an das Handelsregistergericht (Cégbíróság); die steuerliche Registrierung erfolgt bei der Steuer- und Zollbehörde NAV über den elektronischen Behördenzugang Cégkapu.
- Bankkonto eröffnen: Nach bzw. mit der Gründung wird ein Geschäftskonto bei einer ungarischen Bank eröffnet und das Stammkapital eingezahlt.
- Buchhaltung und Compliance aufsetzen: Buchhaltung, Rechnungsstellung, interne Vollmachten und die ersten Steuer- und Meldefristen werden eingerichtet. InterGest kann Anwälte, Notare und Übersetzer koordinieren und die Anträge vorbereiten.
Liegen alle Unterlagen vollständig vor, dauert die Eintragung meist zwei bis vier Wochen.
Was kostet eine Firmengründung in Ungarn und wie lange dauert sie?
Für eine Firmengründung in Ungarn sollten Sie als Richtwert rund 5.000 € einplanen, vor allem für Beratung, Anwaltskosten, Übersetzungen und Beglaubigungen; bei ausländischen Gesellschaftern und mehrsprachiger Dokumentation kann es etwas mehr sein. Bis zur Eintragung vergehen meist zwei bis vier Wochen.
| Position | Dauer |
|---|---|
| Dokumentenvorbereitung und Übersetzungen | 1–2 Wochen |
| Gesellschaftsvertrag durch Rechtsanwalt | Wenige Tage |
| Elektronische Eintragung (Cégbíróság) und Steuerregistrierung (NAV) | Wenige Tage bis 2 Wochen |
| Bankkonto-Eröffnung | 1–2 Wochen |
| Beratung und Begleitung | Projektbegleitend |
| Gesamt typisch | 2–4 Wochen bis zur Eintragung |
Stammkapital: Das Mindeststammkapital der Kft. liegt bei 3.000.000 HUF und kann als Geld- oder Sacheinlage erbracht werden; Einzahlung und Fristen werden im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Laufende Steuern: Mit einer Körperschaftsteuer von nur 9 % bietet Ungarn den niedrigsten regulären Steuersatz innerhalb der EU. Ergänzend fällt eine lokale Gewerbesteuer von bis zu 2 % an, die auf einer eigenen, um bestimmte Positionen bereinigten Bemessungsgrundlage berechnet wird. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 27 %, für ausgewählte Waren und Dienstleistungen gelten ermäßigte Sätze von 18 % und 5 %. Dividenden an ausländische Gesellschaften können grundsätzlich ohne ungarische Quellensteuer ausgeschüttet werden.
Natürliche Personen unterliegen in Ungarn grundsätzlich einem einheitlichen Einkommensteuersatz von 15 %. Dieser Satz gilt grundsätzlich auch für Dividenden, wobei zusätzlich eine gedeckelte Sozialbeitragssteuer anfallen kann.
Hinweis: Die konkrete steuerliche Belastung hängt unter anderem von der Gesellschaftsstruktur, der Ansässigkeit der Gesellschafter, dem Doppelbesteuerungsabkommen und der jeweiligen Bemessungsgrundlage ab.
WARUM SOLLTEN
UNTERNEHMEN IN
UNGARN
INVESTIEREN?
Welche Dokumente brauche ich für eine Firmengründung in Ungarn?
Die Firmengründung in Ungarn beginnt mit den richtigen Unterlagen für das Registergericht:
Für die Gesellschaft:
- Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung
- Angaben zu Firma, Sitz, Geschäftszweck (TEÁOR-Codes) und Stammkapital
- Nachweis des ungarischen Sitzes
- Musterunterschriften bzw. Zeichnungsproben der Geschäftsführer
Für Gesellschafter und Geschäftsführer:
- Identitätsnachweise der Gesellschafter und Geschäftsführer
- Bei juristischen Personen: Gesellschafterbeschluss und aktueller Registerauszug
- Bei Personen ohne ungarischen Wohnsitz: Bestellung eines ungarischen Zustellungsbevollmächtigten
- Wo nötig: Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Unterlagen
Mit der Eintragung allein ist die Firmengründung noch nicht abgeschlossen. Anschließend müssen unter anderem das Bankkonto eröffnet, die steuerlichen Registrierungen vorgenommen und der Cégkapu-Zugang als elektronisches Behördenpostfach der Gesellschaft eingerichtet werden. InterGest Hungary koordiniert die benötigten Unterlagen, Beglaubigungen und Einreichungen in der richtigen Reihenfolge. Antworten auf häufige Fragen finden Sie in unseren FAQs.
Welche rechtlichen Aspekte gelten bei der Firmengründung in Ungarn?
Die Firmengründung in Ungarn folgt einem klar geregelten Rahmen aus Gesellschafts-, Register- und Steuerrecht; entscheidend ist, die Zuständigkeiten zu kennen.
Das ungarische Zivilgesetzbuch (Ptk.) bildet den rechtlichen Rahmen für Gesellschaftsformen, Gründung, Organe und Haftung. Die Gesellschaft wird elektronisch beim Handelsregistergericht (Cégbíróság) angemeldet und in das ungarische Handelsregister (Cégjegyzék) eingetragen. Steuerliche Angelegenheiten fallen in die Zuständigkeit der Steuer- und Zollbehörde NAV. Für die digitale Behördenkommunikation benötigt die Gesellschaft ein elektronisches Behördenpostfach (Cégkapu).
Diese Behörden und Gesetze begleiten jede Firmengründung in Ungarn:
| Rechtsgrundlage / Behörde | Funktion |
|---|---|
| Ptk. (ungarisches Zivilgesetzbuch) | Regelt Gesellschaftsformen, Gründung, Organe und Haftung. |
| Cégbíróság (Handelsregistergericht) | Führt das Ungarn Handelsregister (Cégjegyzék) und trägt die Gesellschaft ein. |
| NAV (Steuer- und Zollbehörde) | Vergibt die Steuernummer Ungarn und erhebt Körperschaft- und Umsatzsteuer. |
| Cégkapu | Elektronischer Behördenzugang für die Kommunikation mit den Ämtern. |
| Kommune (Gemeinde) | Erhebt die lokale Gewerbesteuer (iparűzési adó). |
| Céginformációs Szolgálat | Company Information Service, amtliche Firmendaten und Registerauszüge. |
Den elektronischen Behördenzugang erreichen Sie über das Cégkapu-Portal; amtliche Firmendaten bündelt der Céginformációs Szolgálat (Company Information Service).
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die Firmengründung in Ungarn?
Die Firmengründung in Ungarn finanzieren Mutterhäuser typischerweise aus einer Mischung mehrerer Quellen:
- Eigenkapital aus dem Heimatland: Der Standardweg: Die Einlage wird als Stammkapital in die Kft. eingebracht. Zusätzlich empfiehlt sich eine ausreichende Liquiditätsreserve für die Betriebskosten der ersten Monate.
- Gesellschafterdarlehen: Darlehen der Muttergesellschaft sind üblich. Vertrag und marktübliche Zinsen sollten dokumentiert sein.
- Lokale Bankkredite: Ungarische Banken finanzieren etablierte Geschäftsmodelle, verlangen aber Sicherheiten und eine Firmenhistorie.
- Förderungen: Fördermittelprogramme können Zuschüsse zu Investitionen gewähren, besonders in ausgewiesenen Entwicklungsregionen. Die Investitionen müssen in der Regel vorfinanziert werden.
Welche Finanzierungsstruktur geeignet ist, hängt von der Branche, dem Kapitalbedarf und der geplanten Wachstumsgeschwindigkeit ab. Häufig werden Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen miteinander kombiniert. InterGest Hungary prüft die Kapitalstruktur im Gesamtzusammenhang und achtet darauf, dass sie eine spätere Rückführung von Gewinnen und Finanzierungsmitteln nicht unnötig erschwert.
Welche drei Stolperfallen lauern bei der Firmengründung in Ungarn?
Drei Fehler verzögern die Firmengründung in Ungarn immer wieder und treiben die Kosten:
Unterlagen unvollständig oder nicht beglaubigt
Unvollständige, veraltete oder nicht ordnungsgemäß übersetzte und beglaubigte Unterlagen können den Gründungsprozess erheblich verzögern. InterGest Hungary prüft die Dokumente ausländischer Gesellschafter und Geschäftsführer frühzeitig und koordiniert erforderliche Übersetzungen und Beglaubigungen, damit die Anmeldung vollständig und formgerecht eingereicht werden kann.
Bankkonto und KYC zu spät geklärt
Wer Bankkonto, KYC-Prüfung (die Identitäts- und Herkunftsprüfung der Bank), wirtschaftlich Berechtigte und Zahlungsflüsse erst spät klärt, verliert Zeit: Ohne aktives Konto lässt sich das Stammkapital nicht einzahlen, und der Betrieb startet verzögert.
InterGest bereitet in Zusammenarbeit mit einer Bank die Kontoeröffnung und die KYC-Unterlagen parallel zur Gründung vor.
Buchhaltung und Cégkapu zu spät beauftragt
Wer Buchhaltung und Behördenkommunikation erst nach der Gründung organisiert, riskiert unnötige Verzögerungen, versäumte Steuerfristen und eine fehlerhafte Rechnungsstellung. InterGest Hungary schafft deshalb frühzeitig die erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen, koordiniert die Vollmachten und überwacht die laufenden Fristen.
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Die 11 teuersten Fehler bei der Firmengründung im Ausland
Peter Anterist, Geschäftsführer der InterGest Worldwide GmbH, hat die Erfahrungen aus über 50 Jahren internationaler Firmengründungs-Praxis und Projekten in 50+ Ländern in einem Buch verdichtet: Fail in Foreign Trade. 11 typische Stolperfallen bei der Firmengründung im Ausland, von Scheinselbstständigkeit über Transferpreise bis Compliance, und wie internationale Unternehmen sie umgehen.

Was InterGest in Ungarn für Sie übernimmt
Kurzantwort: InterGest Hungary begleitet ausländische Unternehmen von der Rechtsformwahl und Eintragung über Buchhaltung, Lohn und Steuern bis zum Reporting an die Zentrale. Das Team in Budapest arbeitet auf Deutsch, Englisch und Ungarisch.
Unter Leitung von Nils Blunck überbrückt InterGest Hungary die Lücke zwischen ungarischer Verwaltungs-, Register- und Bankenpraxis und dem, was ein internationales Mutterhaus an Berichten und Standards erwartet.
- Gründung: Rechtsform, Notar, Übersetzungen, Sitz und Zustellungsbevollmächtigter, Anmeldung bei Cégbíróság und NAV – wir bereiten die Unterlagen vor und koordinieren die Beteiligten.
- Beratung: Standort, Rechtsform und Vertriebsweg klären wir am konkreten Vorhaben, nicht an der Theorie.
- Buchhaltung: Unser Team vor Ort führt die doppelte Buchführung nach ungarischem Recht, erstellt Monats- und Jahresabschluss und bereitet das Reporting für die Zentrale auf.
- Steuern: Körperschaft-, Umsatz- und lokale Gewerbesteuer, Fristen und Meldungen – abgestimmt mit der Buchhaltung, von der Steuernummer bis zum Abschluss.
- Lohn und Personal: Gehaltsabrechnung nach ungarischem Recht, Sozialabgaben, auf Wunsch Unterstützung bei Verträgen und laufender Personalbetreuung.
- Controlling: Monatliche Konsolidierung und grenzüberschreitendes Reporting, auf Wunsch in der Logik Ihres Konzernstandards.
- Zahlungsverkehr und Recht: Rechnungsstellung, Zahlungsüberwachung, außergerichtliches Inkasso sowie – auf Wunsch – treuhänderische Verwaltung und Vertragsprüfung.
Ein fester Ansprechpartner steuert das alles, statt Sie zwischen Anwalt, Bank und Buchhalter hin- und herzuschicken.
Bereit für Ihren Markteintritt in Ungarn?
Wann starten Sie?
Häufige Fragen zur Firmengründung in Ungarn
Welche Rechtsform passt für eine Firmengründung in Ungarn?
Für die meisten ausländischen Unternehmen ist die Kft., das ungarische Pendant zur GmbH, die bevorzugte Rechtsform: Sie bietet eine beschränkte Haftung, kann zu 100 % in ausländischer Hand sein und erfordert ein Mindeststammkapital von 3.000.000 HUF.
Welche Unternehmenssteuern fallen bei einer Geschäftstätigkeit in Ungarn an?
Die Körperschaftsteuer beträgt 9 %, der niedrigste Satz der EU.
Ergänzend fällt eine lokale Gewerbesteuer von bis zu 2 % an, die auf einer eigenen, um bestimmte Positionen bereinigten Bemessungsgrundlage berechnet wird. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 27 %, für ausgewählte Waren und Dienstleistungen gelten ermäßigte Sätze von 18 % und 5 %.
Dividenden an ausländische Gesellschaften können grundsätzlich ohne ungarische Quellensteuer ausgeschüttet werden. Natürliche Personen unterliegen in Ungarn grundsätzlich einem einheitlichen Einkommensteuersatz von 15 %. Dieser Satz gilt grundsätzlich auch für Dividenden, wobei zusätzlich eine gedeckelte Sozialbeitragssteuer anfallen kann.
Die laufende Buchhaltung und die Steuererklärungen übernimmt InterGest Hungary.
Ist es einfach, in Ungarn ein Unternehmen zu gründen?
Mit Vorbereitung ja.
Das elektronische Registerverfahren gehört zu den schnellsten in Europa, und ausländische Personen wie Gesellschaften können Gründer sein.
Die Hürden sind ungarischsprachige Behörden- und Registerverfahren, das Bank-KYC und die Pflicht zu einem ungarischen Sitz samt Zustellungsbevollmächtigtem. InterGest räumt diese Hürden aus dem Weg, damit die Gründung im Zeitplan bleibt.
Welche Branchen lohnen sich für eine Firmengründung in Ungarn?
Eine Firma in Ungarn gründen können ausländische Investoren grundsätzlich für nahezu jeden Geschäftszweck.
Besonders attraktiv ist der Standort für Produktion und Fertigung, etwa in der Automobil- und Zulieferindustrie oder im Maschinenbau. Weitere Geschäftsmöglichkeiten bieten IT und Shared-Service-Center, Logistik sowie Handel und Dienstleistungen.
Die Standortwahl allein garantiert jedoch noch keinen Markterfolg. Entscheidend sind ein wettbewerbsfähiges Angebot, eine klare Positionierung und ein Vertrieb, der auf den ungarischen Markt zugeschnitten ist.
Wer lokale Kundenanforderungen und Vertriebswege frühzeitig berücksichtigt, schafft eine tragfähige Grundlage für den langfristigen Geschäftserfolg.
Kann ein Ausländer in Ungarn ein Unternehmen gründen?
Ausländische natürliche Personen und Gesellschaften können eine Kft. gründen und sämtliche Geschäftsanteile halten.
Die Gesellschaft benötigt einen eingetragenen Firmensitz in Ungarn. Für Gesellschafter oder Geschäftsführer ohne ungarischen Wohnsitz ist regelmäßig ein Zustellungsbevollmächtigter (kézbesítési megbízott) zu bestellen. InterGest Hungary kann beides für Sie organisieren.
Eine persönliche Anreise nach Ungarn ist in der Regel nicht erforderlich. Die Gründung kann mit einem Anwalt per Videocall durchgeführt werden; dabei werden die erforderlichen Unterlagen, Identitätsprüfungen und Vollmachten mit den beteiligten Stellen abgestimmt.
Wie viel kostet eine Firmengründung in Ungarn?
Für die Gründung einer Kft. ist als Richtwert mit rund 5.000 € zu rechnen.
Dieser Betrag umfasst üblicherweise die Kosten für Rechtsanwalt, Übersetzungen und Standardbeglaubigungen. Bei ausländischen Gesellschaftern, umfangreichen Unterlagen oder mehrsprachiger Dokumentation kann der Aufwand höher ausfallen.
Zusätzlich ist das Mindeststammkapital der Kft. von 3.000.000 HUF einzubringen. Es handelt sich dabei nicht um Kosten im eigentlichen Sinne: Das Kapital verbleibt in der Gesellschaft und kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für betriebliche Ausgaben verwendet werden.
Wie gründe ich ein Einzelunternehmen in Ungarn?
Die einfachste Form der Selbstständigkeit in Ungarn ist das Einzelunternehmen (egyéni vállalkozó).
Es wird elektronisch über das Behördenportal angemeldet und kann in der Regel schnell tätig werden. Zu beachten ist jedoch, dass der Einzelunternehmer persönlich und unbeschränkt haftet.
Für kleinere Tätigkeiten können vereinfachte, pauschale Steuerregelungen infrage kommen. Soll die Firmengründung in Ungarn dagegen mit beschränkter Haftung, mehreren Gesellschaftern oder einer ausländischen Muttergesellschaft erfolgen, ist die Kft. meist die geeignetere Rechtsform.
InterGest Hungary prüft, welche Rechtsform zu Ihrem Vorhaben passt, und begleitet die Anmeldung. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Rechtsform.
Welche Herausforderungen bringt ein Geschäft in Ungarn?
In der Praxis sind es vor allem vier Themen: ungarischsprachige Behörden- und Registerverfahren, laufende Buchhaltungs- und Steuerpflichten, Bank-KYC (die „Know Your Customer“-Prüfung der Bank) und die Pflicht zu einem ungarischen Sitz samt Zustellungsbevollmächtigtem.
Keines spricht gegen den Markteintritt; sie verlangen nur Vorbereitung und einen Partner vor Ort, der die Praxis kennt.
Genau diese Punkte übernimmt InterGest Hungary: Wir kennen die Hürden und räumen sie aus dem Weg, bevor sie das Projekt bremsen.
Welche Behörden und Register sind beteiligt bei einer Firmengründung in Ungarn?
Das Handelsregistergericht (Cégbíróság) trägt die Gesellschaft in das ungarische Handelsregister (Cégjegyzék) ein. Die steuerliche Registrierung und die Vergabe der Steuernummer erfolgen über die Steuer- und Zollbehörde NAV.
Für die lokale Gewerbesteuer ist die zuständige Gemeinde verantwortlich. Die Kommunikation mit den Behörden wird elektronisch über das Behördenpostfach (Cégkapu) der Gesellschaft abgewickelt.
Warum sollte ich meine Firmengründung in Ungarn mit InterGest durchführen?
InterGest begleitet Sie vollumfänglich aus einer Hand für alle administrativen Geschäftstätigkeiten Ihres Unternehmens: InterGest denkt bei der Firmengründung über die reine Eintragung hinaus und berücksichtigt bereits die nächsten Schritte. Von Anfang an beziehen wir den geplanten Geschäftszweck, die künftige Geschäftstätigkeit, steuerliche Anforderungen, Geschäftsführung und Eigentümerstruktur, Exitstrategien mit ein. So entsteht eine tragfähige Gesellschaftsstruktur, die den laufenden Betrieb ebenso unterstützt wie die künftige Entwicklung und das Wachstum.
Wir unterstützen nicht nur bei der Gründung und Eintragung der Gesellschaft, sondern auch beim Aufbau der Prozesse und der Verwaltung des Unternehmens: Buchhaltung, Steuern, Gehaltsabrechnung, Personal, Zahlungsverkehr, Rechnungsstellung, Fördermittel und Reporting. Sie haben feste Ansprechpartner, die alle Prozesse aus einer Hand steuern und die Verbindung zwischen Ihrer Zentrale und der ungarischen Tochtergesellschaft sicherstellen.
Gemeinsam mit seinem Team in Budapest begleitet der Geschäftsführer Nils Blunck ausländische Unternehmen von der Firmengründung in Ungarn über den laufenden Geschäftsbetrieb bis zur späteren Expansion.
Zusätzlich profitieren Sie vom internationalen InterGest-Netzwerk. Seit 1972 ist InterGest in über 50 Ländern aktiv. Wer seine Expansion in Ungarn mit InterGest startet, kann bei weiteren Internationalisierungsschritten auf dieselbe bewährte Struktur weltweit zurückgreifen, beispielsweise in Deutschland, Frankreich oder China. Einen Überblick über das gesamte Leistungsspektrum finden Sie unter Leistungen im Überblick.



