Bannerbild zur Firmengründung in Indien mit dem Schriftzug „The Art of Being Local in India“

THE ART OF
BEING LOCAL

IN INDIA

Firmengründung in Indien

Indien ist das bevölkerungsreichste Land der Welt und eine der am schnellsten wachsenden großen Volkswirtschaften. InterGest India begleitet seit 2007 ausländische Unternehmen bei der Firmengründung in Indien und der laufenden Verwaltung ihrer Tochtergesellschaft, vom Büro in Mumbai aus.

Was muss ich über die Firmengründung in Indien wissen?

Kurzantwort: Die mit Abstand häufigste Form für die Firmengründung in Indien ist die Private Limited Company (kurz Pvt Ltd, die indische Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung). Sie erlaubt 100 % ausländische Anteile und eignet sich für Fertigung wie für Vertrieb. Erforderlich sind mindestens zwei Direktoren, von denen einer in Indien ansässig sein muss. Das Mindestkapital beträgt INR 100.000 (rund 950 €); Die gesetzlichen Gebühren richten sich nach dem genehmigten Kapital. Bei einem Betrag von INR 1 Million liegen sie zum Beispiel bei rund INR 4.500. Steigt das Kapital, klettern auch die Gebühren schnell. Bis die Gesellschaft vollständig arbeitsfähig ist, vergehen rund 3 Monate. Der Ablauf umfasst sieben Schritte, von der Namensreservierung bis zu den nachgelagerten Registrierungen. Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Sie interessieren sich auch für andere Länder, in denen InterGest vertreten ist? Mehr zu den anderen Ländern finden Sie auf unserer Übersichtsseite Firmengründung im Ausland. Dort erwarten Sie eine Vergleichstabelle der gängigsten Rechtsformen sowie regionale Übersichten: beispielsweise zur Firmengründung in China, Firmengründung in Malta, Firmengründung in Mexiko oder Firmengründung in Ungarn.

Eine Übersicht aller Leistungen von InterGest finden Sie auf unserer Leistungsseite.

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Pvt Ltd

Empfohlene Rechtsform für ausländische Unternehmen

INR 0

Mindestkapital (rund 950 €)

~ 0 Monate

Dauer bis zur vollständigen Arbeitsfähigkeit

ab INR 0

Staatliche Gebühren, abhängig vom genehmigten Kapital (Beispiel: 1 Mio. INR Kapital)

Ihr Ansprechpartner für die Firmengründung in Indien
 

Vinayak Hajare ist seit 2007 Direktor von InterGest. Er hat einen Bachelor in Naturwissenschaften und einen MBA in Finanzen. Dahinter stehen mehr als 43 Berufsjahre, davon 35 als Investmentbanker. In dieser Zeit hat er Fusionen und Übernahmen begleitet, bei der Partnersuche unterstützt und beim Aufbau von Joint Ventures beraten. Rund 15 Jahre lang saß er außerdem als unabhängiger Direktor im Board eines börsennotierten Unternehmens. Bevor er InterGest aufbaute, arbeitete er für Lazard Frères in Indien und für Crédit Lyonnais (heute Crédit Agricole).

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Rohan Hajare ist seit 5 Jahren bei InterGest India tätig. Er ist aktiv an der Geschäftsentwicklung des Unternehmens beteiligt, sowohl für die internen als auch für die externen InterGest-Dienste. Er hat einen Abschluss in Managementstudien mit einer Spezialisierung auf Finanzen. Rohan unterstützt auch Unternehmen bei der Gründung von Joint Ventures, Allianzen, Veräußerungen, Übernahmen von Marken und Unternehmen usw.

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Welche Vorteile bietet die Firmengründung in Indien?

Eine Firmengründung in Indien bringt mehrere handfeste Vorteile mit sich. Diese sieben Punkte sind in der Praxis am wichtigsten:

  • Wachstumspotenzial: Indien ist eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt und bietet daher ein großes Potenzial für Unternehmen, die in dem Land tätig sind.
  • Kostenersparnis: Die Lohn- und Betriebskosten in Indien sind im Vergleich zu anderen Ländern relativ niedrig. Interessiert an weiteren kosteneffizienten Fertigungsstandorten? Entdecken Sie unsere Seiten zur Firmengründung in Mexiko oder Firmengründung in China.
  • Niedrige Steuern: Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind günstig, die Sätze wettbewerbsfähig. Seit 1996 besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Indien und Deutschland.
  • Ausgebildetes Personal: Indien verfügt über eine große Anzahl von Fachkräften in verschiedenen Bereichen, darunter Informationstechnologie, Ingenieurwesen und Medizin.
  • Zugang zu einem großen Markt: Indien hat eine Bevölkerung von über einer Milliarde Menschen und bietet Unternehmen damit einen der größten Märkte weltweit.
  • Politische Unterstützung: Die indische Regierung unterstützt aktiv die Entwicklung von Unternehmen und bietet verschiedene Anreize und Förderungen an.
  • Günstige Finanzierungsmöglichkeiten: Indien unterstützt Unternehmen bei Finanzierungen, beispielsweise in Form von Bankkrediten und Risikokapitalfinanzierungen.

Der Einstieg verlangt dennoch Vorbereitung. Bürokratie, Steuersystem, Personalsuche und kulturelle Unterschiede können ein Vorhaben ausbremsen, wenn sie zu spät auf den Tisch kommen. InterGest India bringt das lokale Team mit, das Ihre Gründung sauber aufsetzt und die bekannten Hürden gar nicht erst zum Problem werden lässt.

Welche Rechtsform eignet sich für die Firmengründung in Indien?

Für die Firmengründung in Indien kommen mehrere Gesellschaftsformen infrage. Wer eine Firma in Indien gründen möchte, fährt in den meisten Fällen mit der Private Limited Company am besten. Vereinfacht gesagt ist sie das indische Gegenstück zur GmbH: Sie haftet beschränkt, kann zu 100 % von ausländischen Gesellschaftern gehalten werden und eignet sich sowohl für eine eigene Fertigung als auch für eine Vertriebsgesellschaft. Erforderlich sind mindestens zwei Direktoren (insgesamt sind zwei bis fünfzehn zulässig), von denen einer in Indien ansässig sein muss. Die Anteile dürfen nicht öffentlich gehandelt werden; dafür kann die Gesellschaft Immobilien und andere Vermögenswerte im eigenen Namen besitzen.

Daneben kennt das indische Recht weitere Formen: die Public Limited Company für kapitalmarktorientierte Vorhaben, die Limited Liability Partnership (LLP, eine haftungsbeschränkte Personengesellschaft), die One Person Company für Einzelgründer mit Wohnsitz in Indien sowie Einzelunternehmen und klassische Partnerschaften. Wer keine eigene Gesellschaft gründen will, kann als ausländisches Unternehmen ein Branch Office eröffnen, eine Niederlassung ohne eigene Rechtspersönlichkeit; sie braucht die Genehmigung der indischen Zentralbank und bleibt in ihrem Tätigkeitsfeld eingeschränkt.

Die meisten Branchen stehen ausländischen Investoren über die sogenannte Automatic Route offen, also ohne Vorabgenehmigung der Regierung. Nur einzelne Sektoren verlangen den Weg über die Approval Route mit behördlicher Zustimmung.

 

Rechtsform Mindestkapital Typische Anwendung Eignung für ausländische Investoren
Private Limited Company (Pvt Ltd) INR 100.000 (rund 950 €) Tochtergesellschaft für Fertigung oder Vertrieb Empfohlen, 100 % ausländische Anteile möglich
Public Limited Company (Ltd) Höher, abhängig vom Vorhaben Kapitalmarkt, große Strukturen Nur für Sonderfälle
Limited Liability Partnership (LLP) Kein festes Minimum Dienstleister, Beratungen Möglich, mit Einschränkungen
Joint Venture Indien Kein festes Minimum Gemeinsame Gesellschaft mit lokalem Partner, meist als Pvt Ltd Möglich, Partnerwahl entscheidet
One Person Company Kein festes Minimum Einzelgründer mit Wohnsitz in Indien Für ausländische Investoren ungeeignet
Branch Office (Niederlassung) Kein Stammkapital Verlängerter Arm des Mutterhauses Genehmigungspflichtig, eingeschränkter Tätigkeitsbereich

Vorteil: Die Private Limited Company gibt dem Mutterhaus die volle Kontrolle und ist schnell handlungsfähig: Sie kann Personal einstellen, Verträge schließen und Eigentum erwerben, ohne dass ein indischer Mitgesellschafter nötig wäre.

Nachteil: Sie bringt laufende Pflichten mit: jährliche Einreichungen beim Handelsregister, Abschlussprüfung und ein Steuersystem, das ohne lokale Begleitung schwer zu überblicken ist.

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Standortwahl und Infrastruktur in Indien

Bei der Firmengründung in Indien entscheidet der Standort häufig stärker über den Erfolg als die Wahl der Rechtsform. Lohnkosten, Verkehrsanbindung und das Angebot an Fachkräften schwanken von Bundesstaat zu Bundesstaat. Auf diese fünf Punkte sollten Sie achten:

  • Branchencluster: IT und Software in Bangalore und Hyderabad, Finanzwirtschaft in Mumbai, Automobil- und Maschinenbau im Gürtel um Pune und Chennai, Verwaltung und Dienstleistungen im Großraum Delhi.
  • Verkehrsanbindung: Häfen, Flughäfen und Fernstraßen entscheiden, wie zuverlässig Ware und Vorprodukte unterwegs sind. Die Logistik bleibt wegen der Größe des Landes eine Herausforderung, die in die Standortentscheidung gehört.
  • Fachkräfteangebot: Die Verfügbarkeit englischsprachiger Fachkräfte ist hoch, variiert aber stark nach Region und Branche. Wer Personal halten will, braucht lokal kalibrierte Vergütung und Führung.
  • Miet- und Betriebskosten: Zwischen den Metropolen und Städten der zweiten Reihe liegen erhebliche Kostenunterschiede; die Mietkaution gehört von Anfang an ins Startbudget.
  • Nähe zu Behörden und Banken: Registrierungen, Bankgespräche und Prüfungen laufen schneller, wenn das eigene Team kurze Wege hat.

InterGest India sitzt in Mumbai, im Stadtteil Govandi im Osten der Stadt, von wo aus alle Teile der Stadt bequem zu erreichen sind. Pune, einer der wichtigsten Industrie- und Fertigungsgürtel Indiens, liegt zwei Stunden entfernt. Von dort aus berät das Team zur Standortwahl unter geografischen, logistischen und steuerlichen Gesichtspunkten.

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InterGest India: Ihre Lösung für den Markteintritt Indien. Firmengründung Indien, Buchhaltung, Steuern, Gehaltsabrechnung und treuhänderische Verwaltung, kompakt als PDF für die Abstimmung mit Mutterhaus und Entscheidern.

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Welche Schritte umfasst der Ablauf einer Firmengründung in Indien?

In sieben Schritten führt der Weg zur Firmengründung in Indien:

  1. Firmennamen beantragen: Der gewünschte Name wird beim Registrar of Companies (kurz ROC, der Registerbehörde unter dem indischen Unternehmensministerium) geprüft und reserviert. Das läuft heute elektronisch über das zentrale Gründungsportal des Ministeriums.
  2. Gründungsantrag beim ROC einreichen: Dazu gehören die Satzungsdokumente (Memorandum und Articles of Association), die Angaben zu Gesellschaftern und genehmigtem Kapital sowie für jeden Direktor die Director Identification Number (DIN, eine persönliche Kennnummer) und ein Digital Signature Certificate (DSC, die digitale Signatur, mit der alle Anträge unterzeichnet werden). InterGest kann die Anträge vorbereiten und die Beglaubigungen der ausländischen Unterlagen vorab prüfen.
  3. Certificate of Incorporation erhalten: Mit dieser Gründungsurkunde und der darin enthaltenen Corporate Identification Number (CIN) ist die Gesellschaft im Handelsregister Indien eingetragen und rechtlich existent.
  4. Bankkonto eröffnen: Die Banken eröffnen das Geschäftskonto, sobald die Gesellschaft gegründet ist und die KYC-Unterlagen (die Identitätsnachweise der Gesellschafter und Direktoren) vorliegen.
  5. Kapital einzahlen: Das gezeichnete Kapital fließt auf das neue Konto. In der Praxis reicht das gesetzliche Minimum von INR 100.000 selten. Kalkulieren Sie die Betriebskosten von vier bis sechs Monaten plus Mietkaution, sonst beginnt die Gesellschaft ihr Leben unterfinanziert.
  6. Geschäftsaufnahme anzeigen: Nach der Kapitaleinzahlung wird beim ROC die Erklärung zur Geschäftsaufnahme (Commencement of Business) eingereicht. Erst danach darf die Gesellschaft operativ tätig werden.
  7. Weitere Registrierungen erledigen: Je nach Tätigkeit folgen mehrere Registrierungen; die Steuernummer Indien gibt es gleich mehrfach: die Registrierung bei der Einkommensteuerbehörde (für die direkte Steuer, PAN), die GST-Registrierung für die Umsatzsteuer und – bei Außenhandel – den Import Export Code. InterGest kann diese Anmeldungen übernehmen und kennt die Reihenfolge, in der sie am schnellsten durchlaufen.

Insgesamt vergehen bis zur vollständigen Arbeitsfähigkeit rund 3 Monate. Einzelne nachgelagerte Registrierungen können in seltenen Fällen länger dauern; das gilt allerdings für jede Gesellschaftsform und lässt sich mit sauberer Vorbereitung abfedern.

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Was kostet eine Firmengründung in Indien und wie lange dauert sie?

Eine Firmengründung in Indien ist im internationalen Vergleich günstig: Die staatlichen Gebühren richten sich nach der Höhe des genehmigten Kapitals. Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Gesellschaft mit einem Kapital von 1 Mio. INR zahlt etwa INR 4.500 an Gebühren, umgerechnet rund 45 €.

 

Position Dauer Kosten
Dokumentenvorbereitung, DIN und DSC 1–2 Wochen Ca. INR 3.000–6.000 (~30–55 €; DIN/DSC je Direktor)
Firmenregistrierung (SPICe+) und Certificate of Incorporation 2–3 Wochen Staatliche Gebühren ca. INR 4.500 (~40 €) bei 1 Mio. INR Kapital (~9.000 €)
PAN, TAN und GST-Registrierung In parallel Keine besonderen Gebühren
Bankkonto-Eröffnung 2–4 Wochen Gebühr INR 100.000 (~1.000€)
Beratung und Begleitung Projektbegleitend Ca. 4.500–6.000 € (Pauschale)
Gesamt typisch ~ 3 Monate bis zur Arbeitsfähigkeit Ca. 2.000–3.000 € zzgl. Mindestkapital INR 100.000 (~900 €)

Stammkapital: Das gesetzliche Minimum liegt bei INR 100.000. Wichtiger als das Minimum ist die Praxis-Empfehlung: Bringen Sie das Kapital mit, das die ersten vier bis sechs Monate Betriebskosten und die Kaution für das Büro trägt.

Laufende Steuern: Die Körperschaftsteuer für indische Gesellschaften liegt mit dem Wahlsatz von 22 % plus Zuschlägen effektiv bei rund 25 %. Die Umsatzsteuer Indien erhebt als GST (Goods and Services Tax, die landesweite Waren- und Dienstleistungssteuer); seit der Reform vom September 2025 gelten im Kern zwei Sätze: 5 % für Waren und Dienstleistungen des Grundbedarfs und 18 % für die meisten übrigen Lieferungen und Leistungen, dazu 40 % für Luxus- und Genussgüter. Auf Dividenden ins Ausland fallen 20 % Quellensteuer an, nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland reduzierbar auf 10 %.

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Welche Dokumente brauche ich für eine Firmengründung in Indien?

Für eine Firmengründung in Indien müssen Sie der Registerbehörde die folgenden Unterlagen vorlegen:

Für die Gesellschaft:

  • Antrag auf den Firmennamen
  • Angabe des vorgesehenen genehmigten Kapitals
  • Namen der Gesellschafter und Verteilung der Anteile
  • Kurzbeschreibung der geplanten Geschäftstätigkeit
  • Adresse und Kontaktdaten des eingetragenen Firmensitzes
  • Memorandum und Articles of Association (die Satzungsdokumente der Gesellschaft)

Für Direktoren und Gesellschafter:

  • Antrag auf die Director Identification Number (DIN) und das Digital Signature Certificate (DSC) für jeden Direktor
  • Zustimmungserklärung aller Direktoren (Formular DIR-2)
  • Erklärung bzw. eidesstattliche Versicherung aller Direktoren und Zeichner
  • Selbst beglaubigte Kopie der Steuerkarte (PAN) und Adressnachweis aller Direktoren und Zeichner
  • Passfotos aller Direktoren und Zeichner

Wenn eine ausländische Gesellschaft als Zeichner auftritt (z. B. wenn Sie eine Tochtergesellschaft gründen):

  • Gründungsurkunde der Muttergesellschaft, notariell beglaubigt und apostilliert
  • Nachweis des eingetragenen Firmensitzes, notariell beglaubigt und apostilliert
  • Beglaubigte Kopie des Vorstandsbeschlusses

Alle außerhalb Indiens ausgestellten Dokumente sowie sämtliche Identitäts- und Adressnachweise müssen notariell beglaubigt und apostilliert sein. InterGest kann Beschaffung, Beglaubigung und Einreichung koordinieren, in der richtigen Reihenfolge, denn genau daran scheitern viele Erstanläufe. Weitere Hinweise finden Sie in unseren FAQs.

Welche rechtlichen Aspekte gelten bei der Firmengründung in Indien?

Die rechtlichen Aspekte der Firmengründung in Indien sind überschaubarer, als der Ruf der indischen Bürokratie vermuten lässt; entscheidend ist, die Zuständigkeiten zu kennen.

Das Fundament ist der Companies Act 2013, das indische Gesellschaftsgesetz. Es regelt Gründung, Organe, Kapital und laufende Pflichten aller Kapitalgesellschaften. Vollzogen wird es vom Ministry of Corporate Affairs (kurz MCA, dem indischen Unternehmensministerium) und seinen regionalen Registerstellen, den Registrars of Companies. Die Gründung selbst läuft elektronisch über das zentrale Portal des Ministeriums; dort werden Namensreservierung, Gründungsantrag und mehrere Steuerregistrierungen in einem Vorgang gebündelt.

Für ausländische Investitionen gilt das Devisenrecht (Foreign Exchange Management Act, kurz FEMA), überwacht von der indischen Zentralbank. Die meisten Branchen stehen über die Automatic Route offen; die Kapitaleinlage wird der Zentralbank gemeldet. Die laufende Besteuerung verantworten die Einkommensteuerbehörde und das GST-System.

Diese Behörden und Gesetze begleiten jede Firmengründung in Indien:

Rechtsgrundlage / Behörde Funktion
Companies Act 2013 Regelt Gründung, Organe, Kapital und laufende Pflichten. Grundlage jeder Unternehmensgründung in Indien.
Ministry of Corporate Affairs (MCA) Unternehmensministerium, betreibt das zentrale Gründungsportal (mca.gov.in).
Registrar of Companies (ROC) Führt das Handelsregister Indien, erteilt das Certificate of Incorporation mit der CIN.
Reserve Bank of India / FEMA Devisenrecht, Meldung ausländischer Direktinvestitionen, Genehmigung von Branch Offices.
Income Tax Department Einkommen- und Körperschaftsteuer, vergibt die Steuernummer Indien für die direkte Besteuerung (PAN).
GST-Behörden Umsatzsteuer Indien als GST (Goods and Services Tax, die landesweite Waren- und Dienstleistungssteuer): Registrierung und Erhebung; im Kern 5 % und 18 % seit September 2025.
Directorate General of Foreign Trade Vergibt den Import Export Code für Außenhandelsgeschäfte.

Das zentrale Portal des Unternehmensministeriums finden Sie unter mca.gov.in.

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Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für die Firmengründung in Indien?

Eine Firmengründung in Indien können Sie auf verschiedene Weise finanzieren:

  • Eigenkapital aus dem Heimatland: Der Standardweg. Die Einlage fließt über die Automatic Route in die Gesellschaft und wird der indischen Zentralbank gemeldet. Empfohlen ist ein Polster für vier bis sechs Monate Betriebskosten plus Mietkaution.
  • Gesellschafterdarlehen: Darlehen der Muttergesellschaft sind möglich, unterliegen aber den Regeln für Auslandskredite im indischen Devisenrecht. Vertrag und Meldung müssen stimmen, sonst hakt später die Rückführung von Zins und Tilgung.
  • Lokale Bankkredite: Indien unterstützt Unternehmen bei Finanzierungen, beispielsweise in Form von Bankkrediten. In der Praxis verlangen Banken Sicherheiten und eine Historie; für die Anlaufphase bleibt Eigenkapital der verlässlichere Weg.
  • Risikokapital: Venture-Capital-Finanzierungen sind in Indien etabliert, vor allem in Technologie und Konsum. Für klassische Tochtergesellschaften eines Mittelständlers spielen sie selten eine Rolle.
  • Förderkulisse: Die indische Regierung bietet verschiedene Anreize und Förderungen an, etwa über das Startup-India-Programm und branchenspezifische Produktionsanreize. Die Bedingungen sind an Nachweise geknüpft und ändern sich regelmäßig.

Welche Kombination am Ende trägt, richtet sich nach Branche, Kapitalbedarf und Tempo des Markteintritts; meist sind es Eigenkapital und ein Gesellschafterdarlehen zusammen. InterGest India achtet auf Meldepflichten und Förderfähigkeit und sorgt dafür, dass die gewählte Kapitalstruktur die spätere Rückführung der Gewinne nicht ausbremst.

Welche drei Stolperfallen lauern bei der Firmengründung in Indien?

Immer wieder kosten dieselben drei Fehler bei der Firmengründung in Indien unnötig Zeit und Geld:

Zu wenig Kapital mitgebracht

Das gesetzliche Minimum von INR 100.000 verführt dazu, knapp zu kalkulieren. Dann fehlt nach wenigen Wochen das Geld für Gehälter, Miete und Anlaufkosten, und jede Nachfinanzierung kostet Zeit, weil sie wieder durch Meldewege läuft. Faustregel: Betriebskosten für vier bis sechs Monate plus die Kaution für das Büro von Anfang an einplanen.

InterGest leitet den Kapitalbedarf gemeinsam mit dem Mutterhaus aus dem Geschäftsplan ab, bevor die Satzung geschrieben wird.

Falschen Standort gewählt

Wer den Standort nach dem erstbesten Büroangebot wählt, zahlt später doppelt: mit langen Lieferwegen, dünnem Talentangebot oder Mieten, die nicht zum Geschäftsmodell passen. Indiens Regionen unterscheiden sich stärker, als es von außen wirkt.

Auf Wunsch übernimmt InterGest den Compliance-Kalender komplett: Wir überwachen die Fristen, reichen die Meldungen ein und halten das Mutterhaus auf dem Laufenden.

Compliance unterschätzt

Nach der Gründung fängt die Pflicht erst an: Erklärung zur Geschäftsaufnahme, jährliche Einreichungen beim Registrar of Companies, Steuererklärungen, GST-Meldungen. Wer Fristen reißt, riskiert Bußgelder und im schlechtesten Fall die Sperrung der Direktoren.

InterGest unterstützt Sie gerne dabei, den Compliance-Kalender komplett zu übernehmen: Wir überwachen die Fristen, reichen die Meldungen ein und halten das Mutterhaus auf dem Laufenden.

GRATIS-BUCH VON PETER ANTERIST

Die 11 teuersten Fehler bei der Firmengründung im Ausland

Peter Anterist, Geschäftsführer der InterGest Worldwide GmbH, hat die Erfahrungen aus über 50 Jahren internationaler Firmengründungs-Praxis und Projekten in 50+ Ländern in einem Buch verdichtet: Fail in Foreign Trade. 11 typische Stolperfallen bei der Firmengründung im Ausland, von Scheinselbstständigkeit über Transferpreise bis Compliance, und wie internationale Unternehmen sie umgehen.

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Welche Leistungen bietet InterGest für Ihren Markteintritt in Indien?

Kurzantwort: InterGest India begleitet ausländische Unternehmen schon seit 2007 in Indien: von der Gründung über die treuhänderische Verwaltung und das Rechnungswesen bis zu Personal und Reporting. Das Team in Mumbai betreut Mandanten auf Englisch und liefert dem Mutterhaus die Zahlen in der Logik, die es aus Europa kennt, derselben Logik, mit der das Netzwerk auch europäische Vorhaben wie die Firmengründung in Frankreich oder Firmengründung in Ungarn begleitet.

Geleitet wird InterGest India von Vinayak Hajare, Geschäftsführer seit 2007. Der MBA-Absolvent mit Schwerpunkt Finanzen bringt über 27 Jahre Berufserfahrung mit, davon 18 Jahre im Investment Banking mit Schwerpunkt Mergers & Acquisitions, und ist unabhängiges Aufsichtsratsmitglied mehrerer börsennotierter indischer Firmen. Im Tagesgeschäft unterstützt ihn Rohan Hajare, der die Geschäftsentwicklung verantwortet.

Gerade ausländischen Mutterhäusern nimmt das die größte Hürde: den Abstand zwischen der indischen Verwaltungs- und Bankenwelt und dem Reporting, das die Zentrale aus Europa gewohnt ist. Kurz gesagt: Indien Unternehmensberatung und Unternehmensgründung Indien aus einer Hand – über den gesamten Lebenszyklus der Tochtergesellschaft.

  • Gründung: InterGest begleitet Ihre Gründung von der Namensreservierung bis zum Certificate of Incorporation. Wir bereiten die Anträge für DIN und digitale Signatur vor, koordinieren die Apostillen der ausländischen Unterlagen und melden die Geschäftsaufnahme beim Registrar of Companies.
  • Strategieberatung: Bevor der erste Antrag gestellt wird, klären wir mit Ihnen, ob und wie sich der Einstieg rechnet. Unser Indien Consulting heißt: Standort, Rechtsform und Vertriebsweg gemeinsam durchdenken, nicht nach fertiger Schablone. Der Markteintritt Indien gelingt dann, wenn diese Entscheidungen vor der Gründung fallen.
  • Rechnungswesen: Die laufende Buchhaltung Ihrer indischen Tochter übernimmt unser Team in Mumbai vor Ort, ohne dass Sie Belege nach Indien schicken oder sich mit dem indischen Buchungssystem befassen müssen. Ihr Indien Buchhalter erstellt Monatsabschlüsse, Steuerberichte und den Jahresabschluss und entwirft auf Wunsch das Management-Informations-System für die Zentrale.
  • Steuer- und Rechtsberatung: Wir beantworten die laufenden Fragen zu Körperschaftsteuer, GST und Quellensteuer auf Dividenden. Der Indien Steuerberater arbeitet bei InterGest eng mit Ihrer Buchhaltung zusammen, sodass steuerliche Fragen und laufende Zahlen aus einer Hand kommen. Für Vertragsprüfungen und Verhandlungen ziehen wir einen erfahrenen Rechtsanwalt Indien aus unserem Partnernetzwerk hinzu.
  • Gehaltsabrechnung & Personalwesen: Wir rechnen die Gehälter Ihrer Mitarbeiter nach indischem Recht ab, melden die Sozialabgaben an und unterstützen bei Personaleinstellung und -verwaltung, von der Suche bis zum Arbeitsvertrag.
  • Controlling: Damit die Zentrale jederzeit weiß, wo ihre Tochtergesellschaft steht, konsolidieren wir die Zahlen monatlich und liefern das Berichtswesen grenzüberschreitend und auf Wunsch in der Logik Ihres Konzernstandards.
  • Debitorenmanagement / Inkasso: Wir stellen Ihre Rechnungen, überwachen die Zahlungseingänge und mahnen säumige Kunden an, zunächst außergerichtlich, notfalls mit Anwälten vor Ort.
  • Verwaltung: Auf Wunsch verwalten wir Ihre Gesellschaft treuhänderisch. Wir führen die Bankkonten, steuern Cash- und Kredit-Management und prüfen Verträge, bevor Sie unterschreiben.

Einen Überblick über das weltweite Spektrum gibt unsere Seite mit allen Leistungen von InterGest. Sie haben einen Ansprechpartner für alles.

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Häufige Fragen zur Firmengründung in Indien

Muss ich für die Firmengründung in Indien persönlich vor Ort sein?

Nein. Das gesamte Verfahren läuft elektronisch über das Portal des Unternehmensministeriums; persönliches Erscheinen in Indien ist nicht erforderlich. Die Anträge werden mit dem Digital Signature Certificate (DSC) jedes Direktors unterzeichnet.

Eine Voraussetzung bleibt jedoch bestehen: Mindestens einer der Direktoren muss in Indien ansässig sein. Fehlt Ihnen dieser Resident Director, finden wir gemeinsam eine Lösung.

InterGest kann das komplette Verfahren aus der Ferne für Sie steuern, von der Namensreservierung bis zu den nachgelagerten Registrierungen. Details klärt InterGest im Erstgespräch.

Wie viel kostet es, ein Unternehmen in Indien zu gründen?

Die staatlichen Gebühren hängen vom genehmigten Kapital ab. Beispiel: Eine Gesellschaft mit 1 Mio. INR Kapital zahlt etwa INR 4.500 an Gebühren, umgerechnet rund 45 €. Damit gehört Indien zu den günstigsten Gründungsstandorten überhaupt.

Dazu kommt das Kapital selbst: mindestens INR 100.000 (rund 950 €), in der Praxis besser die Betriebskosten von vier bis sechs Monaten plus Mietkaution. Das Geld ist nicht verloren, es arbeitet als Betriebskapital in der Gesellschaft.

Beglaubigungen, Apostillen und Beratung kommen je nach Konstellation obendrauf. Eine Übersicht steht im Abschnitt Kosten & Dauer weiter oben.

Wie registriere ich eine Private Limited Company in Indien?

Die Private Limited Company wird elektronisch über das Portal des Unternehmensministeriums registriert: Namensreservierung, Satzungsdokumente, Angaben zu Gesellschaftern und Kapital sowie für jeden Direktor die DIN (Director Identification Number, die persönliche Kennnummer jedes Direktors) und die digitale Signatur gehen gebündelt an den Registrar of Companies.

Voraussetzungen: mindestens zwei Direktoren, einer davon in Indien ansässig, und mindestens INR 100.000 Kapital. Ausländische Gesellschafter sind zu 100 % zulässig; deren Unterlagen müssen notariell beglaubigt und apostilliert sein.

Fehlt Ihnen der in Indien ansässige Direktor, sprechen Sie uns an. Details klärt InterGest im Erstgespräch.

Wie registriere ich ein Start-up in Indien?

Der Gründungsweg ist derselbe wie bei jeder Private Limited Company: Namensreservierung, Gründungsantrag, Certificate of Incorporation. Ein Start-up ist in Indien keine eigene Rechtsform, sondern ein Status.

Diesen Status vergibt das Startup-India-Programm der Regierung: Anerkannte Start-ups erhalten steuerliche Erleichterungen und vereinfachte Verfahren. Die Anerkennung wird nach der Gründung separat beantragt und ist an Kriterien wie Alter und Umsatz der Gesellschaft geknüpft.

Für ausländisch finanzierte Gründungen gilt: erst die Gesellschaft sauber aufsetzen, dann den Status beantragen. InterGest kann beides begleiten.

Wie registriere ich einen Firmennamen in Indien?

Der Name wird vor der Gründung beim Registrar of Companies reserviert, elektronisch über das Portal des Unternehmensministeriums. Geprüft wird, ob der Name frei ist und sich ausreichend von bestehenden Firmen und Marken unterscheidet.

Tipp: Reichen Sie früh ein und halten Sie eine Alternative bereit. Abgelehnte Namen kosten eine Schleife von mehreren Tagen, und der reservierte Name verfällt, wenn der Gründungsantrag nicht rechtzeitig folgt.

Die Namensreservierung ist Schritt eins im Abschnitt Ablauf; InterGest kann Prüfung und Antrag übernehmen.

Welche Vorteile bietet ein Geschäft in Indien?

Die wichtigsten: eine der höchsten Wachstumsraten unter den großen Volkswirtschaften, vergleichsweise niedrige Lohn- und Betriebskosten, ein riesiger Binnenmarkt mit über einer Milliarde Menschen und ein tiefer Pool englischsprachiger Fachkräfte.

Dazu kommen politische Unterstützung für Investoren und das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, das seit 1996 doppelte Besteuerung vermeidet.

Die ausführliche Liste mit allen sieben Punkten steht im Abschnitt Vorteile weiter oben.

Welche Herausforderungen bringt ein Geschäft in Indien?

Fünf Themen tauchen in der Praxis immer wieder auf: ein komplexer Regulierungsrahmen, ein Steuersystem, das ohne lokale Begleitung schwer zu überblicken ist, die Suche und Bindung qualifizierter Mitarbeiter, kulturelle Unterschiede in den Geschäftspraktiken und eine Infrastruktur, die je nach Region Logistik zur Planungsaufgabe macht.

Keines dieser Themen spricht gegen den Markteintritt; sie verlangen nur Vorbereitung und einen Partner vor Ort, der die Praxis kennt.

InterGest India begleitet solche Vorhaben seit 2007: Wir kennen die Hürden und räumen sie aus dem Weg, bevor sie das Projekt bremsen.

Welches Geschäft startet man in Indien am besten?

Das hängt davon ab, was Sie mitbringen. Die Private Limited Company erlaubt beides: eine eigene Fertigung, die von den vergleichsweise niedrigen Produktionskosten profitiert, oder eine Vertriebsgesellschaft, die den riesigen Binnenmarkt erschließt.

Für europäische Mittelständler bewährt sich häufig der gestufte Einstieg: zuerst Vertrieb und Service für den indischen Markt, später lokale Montage oder Fertigung, wenn die Nachfrage trägt.

Welcher Weg zu Ihrem Produkt passt, klären wir im Erstgespräch, mit einer ehrlichen Einschätzung statt einer Schablone.

Welche Branchen sind in Indien am erfolgreichsten?

Zu den rasant wachsenden Feldern gehören Informationstechnologie und Software-Dienstleistungen, Pharma, Automobil- und Maschinenbau samt Zulieferern sowie Konsumgüter für die wachsende Mittelschicht.

Für ausländische Investoren zählt aber weniger die Branchenstatistik als die eigene Nische: Erfolgreich sind Unternehmen, die ihr Produkt an indische Preispunkte und Anforderungen anpassen und den Vertrieb lokal aufstellen.

Unsere Standort- und Strategieberatung ordnet Ihre Branche realistisch ein, siehe Abschnitt Standortwahl.

Warum sollte ich meine Firmengründung in Indien mit InterGest durchführen?

Der Unterschied zu einer reinen Registrierungsagentur: InterGest hört nach dem Certificate of Incorporation nicht auf. Jeder Mandant hat einen persönlichen Ansprechpartner, der Gründung, Buchhaltung, Steuern, Gehaltsabrechnung, Personal und Berichtswesen abdeckt, ohne Schnittstellen zwischen fünf Dienstleistern.

Vor Ort verantwortet das Vinayak Hajare, der InterGest India seit 2007 führt, mit mehr als 27 Jahren Erfahrung in der indischen Finanz- und Unternehmenswelt.

Dazu kommt das Netzwerk: InterGest ist seit 1972 in über 50 Ländern aktiv. Wer nach Indien expandiert, kann dieselbe Struktur später in China, Singapur oder Deutschland nutzen. Alle Leistungen im Überblick.

Ihr nächster Schritt zur Firmengründung in Indien

Der nächste Schritt zu Ihrer Firmengründung in Indien ist ein kostenloses Erstgespräch mit Vinayak Hajare. Sie erhalten einen realistischen Zeit- und Kostenrahmen für Ihre Gründung und eine ehrliche Einschätzung, an welcher Stelle es bei Ihrer Konstellation eng werden könnte: Standort, Kapitalbedarf, Direktorenfrage oder Compliance-Kalender.

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Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Ihre Daten werden vertraulich behandelt.

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Letzte Änderung 12.08.2026